POLITIK
Aserbaidschanische Bürgerbeauftragte eine Erklärung über die Rechtsverletzung der Rechtsanwältin des moldauischen Parlaments verbreitet
Baku, den 8. Juli (AZERTAG). Die Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) für Menschenrechte der Republik Aserbaidschan, Elmira Suleymanova, hat am 8. Juli eine Erklärung im Zusammenhang mit der Verletzung der Menschenrechte von der Rechtsanwältin des moldauischen Parlaments, Frau Aurelia Grigoriu, in Armenien verbreitet.
Wie man im Pressedienst des Ombudsmann-Amtes AZERTAG berichtet hat, heißt es in der Erklärung, dass in diesen Tagen Frau A. Grigoriu in ihrem Vortrag im armenischen Parlament erklärt hatte, dass Armenier 20 Prozent der aserbaidschanischen Gebiete annektiert und den Völkermord von Chodschali begangen haben, und diese Tatsache von der internationalen Gemeinschaft anerkannt worden ist. Und nach dieser Rede wurde sie den Beleidigungen und Bedrohungen von Armeniern unterworfen.
Somit wurden die Rechte von Frau A.Grigoriu grob verletzt und ihr nicht ermöglicht, in ihr Land zurückzukehren. Da die moldauische Bürgerbeauftragte im Parlament in Jerewan die von der internationalen Gemeinschaft und den internationalen Organisationen anerkannten historischen Tatsachen und Wahrheiten zum Ausdruck gebracht hatte, wurde sie von armenischer Seite einem Druck unterworfen, darüber hinaus wurden ihre Rechte beschränkt. All diese zeugen davon, dass Armenien kein demokratischer und rechtlicher Staat ist, hieß es in der Erklärung.
Die Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) für Menschenrechte der Republik Aserbaidschan verurteilte in ihrer Erklärung die grobe Rechtsverletzung ihrer moldauischen Kollegin. Aserbaidschanische Bürgerbeauftragte ruft internationale Organisationen, einschließlich alle ihren Kollegen und Kolleginnen dazu auf, zu widerrechtlichen Handlungen gegen den moldauischen Ombudsmann in Armenien nicht gleichgültig zu bleiben, und dazu ihre Meinung zu äußern.
Hier sei erwähnt, dass diese Erklärung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, die Kommissare der OSZE, des Europarates, darunter den Europarat-Kommissar für Menschenrechte, Internationale und europäische Ombudsman-Institute, Assoziation asiatischer Ombudsleute und Ombudsleute von verschiedenen Ländern, die Aserbaidschanischen Botschaften im Ausland und die Botschaften von ausländischen Staaten in Aserbaidschan gerichtet worden ist.