POLITIK
Bei der 66. Tagung des Exekutivkomitees vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge über aserbaidschanische Realien gesprochen
Baku, 8. Oktober, AZERTAC
Wie AZERTAC bereits berichtet hatte, nahm an der 66. Tagung des Exekutivkomitees des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge eine Delegation unter der Leitung des Abteilungsleiters für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Migration des Amtes des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan, Gurban Sadigov teil.
Am 7. Oktober trat Gurban Sadigov beim High Level Segment des Programms des UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) gewidmet der Lage der afghanischen Flüchtlinge auf.
Leiter der Abteilung sagte, dass die aserbaidschanische Regierung um die Lage der Flüchtlinge in Afghanistan sowie um die Nicht-Lösung des Flüchtlingsproblems in diesem Land tief besorgt ist. Aserbaidschan schätzt die Aktivitäten des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge in Afghanistan hoch ein und unterstützt sie.
G. Sadigov wies darauf hin, dass etwa die Hälfte von in der Vertretung des UNHCR in Aserbaidschan registrierten mehr als 1500 Flüchtlingen und Asylsuchenden (früher war diese Zahl über 11.000) Bürger von Afghanistan sind.
Laut Erlass des Präsidenten der Republik Aserbaidschan wurde 14 Afghanen die Staatsangehörigkeit der Republik Aserbaidschan verliehen.
G. Sadigov betonte, dass eine bessere Zukunft von Afghanistan im weitesten Sinne auch von den Nachbarstaaten hängt und wir in diesem Zusammenhang unsere gemeinsamen Bemühungen um eine erfolgreiche Realisierung von diesem Prozess verstärken müssen.
x x x
Gurban Sadigov nahm auch an allgemeinen Diskussionen der 66. Tagung des Exekutivkomitee des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge gewidmet der Lage der afghanischen Flüchtlinge teil.
Er sagte: „Wir glauben, dass internationale Gemeinschaft in erster Linie die Entstehung von neuen bewaffneten Konflikten verhindern und noch effizientere Wege für die Lösung der bestehenden Konflikte sowie des armenisch-aserbaidschanischen Berg-Karabach-Konfliktes auf der Grundlage der allgemein anerkannten Normen und Prinzipien des Völkerrechts einschließlich im Rahmen der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten suchen muss“.