POLITIK
Erklärung des Pressedienstes von Außenministerium
Abgeordneter des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland Jürgen Klimke, der eine illegale Reise in die besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan gemacht hatte, verletzte das Gesetz über die „Staatsgrenze“, und wurde auf die von Außenministerium zusammengestellte Liste „persona non grata“ gesetzt. Er wendete sich schriftlich an die aserbaidschanische Seite mit einer Bitte, seinen Namen von der Liste zu streichen.
Er stellte in seinem Appell fest, dass sein Besuch im September 2013 in den besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan keinen geplanten Charakter getragen hatte, und er darüber nicht informiert worden war, welche Folgen diese Reise nach sich ziehen können. Jürgen Klimke erklärt zudem, dass er die territoriale Integrität Aserbaidschans im Rahmen seiner international anerkannten Grenzen anerkennt und nicht genug bedauern kann, eine Reise in die besetzten Gebieten gemacht zu haben.
Der Appell von Jürgen Klimke wird in der festgelegten Reihenfolge behandelt werden, heißt es in der Erklärung.