GESELLSCHAFT
Mahnung an ausländische Bürger
Reisewarnung an ausländische Bürger, die in die militärisch besetzten Gebiete Aserbaidschans reisen wollen
20 Prozent des Territoriums der Republik Aserbaidschan wurden von armenischen Streitkräften besetzt. Im Zuge dieser bewaffneten Aggression wurden neben dem Geriet Berg-Karabach weitere sieben umliegende Bezirke Latschin, Kälbädschär, Aghdam, Füzuli, Dschäbrajil, Gubadli und Sängilan von armenischen Streitkräften okkupiert und werden bisher besetzt gehalten. Etwa eine Million Menschen, die vor dem Krieg von der aserbaidschanischen Bevölkerung besiedelt waren, wurden zu Binnenvertriebenen.
Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete vier Beschlüsse über bedingungslosen Abzug der armenischen Einheiten aus den militärisch besetzten Gebieten Aserbaidschans, der Europarat, die OSZE, die Organisation für islamische Zusammenarbeit, die Bewegung der Blockfreiheit sowie andere internationale Organisationen und Institutionen haben bestätigt, dass sie territoriale Integrität Aserbaidschans anerkennen.
Die Republik Aserbaidschan warnt alle ausländischen Bürger vor Reisen in die armenisch besetzten Gebiete Aserbaidschans. Das Gebiet Berg-Karabach und obenerwähnte sieben umliegende Bezirke sind in völkerrechtlicher Hinsicht weiterhin integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan, werden jedoch von armenischen Streitkräften kontrolliert. In diesen militärisch besetzten Gebieten wurde ein international nicht anerkanntes Regime etabliert.
Eine beliebige Reise in die international anerkannten obenerwähnten Gebiete Aserbaidschans ohne behördliche Genehmigung der Republik Aserbaidschan wird als ein Verstoß gegen die Souveränität und die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan, die Normen und Grundsätze der nationalen Gesetzgebung sowie des Völkerrechts angesehen werden.
Die Republik Aserbaidschan fordert alle Ausländer dazu auf, nicht nach Berg-Karabach und in weitere sieben umliegende Bezirke der Republik Aserbaidschan zu reisen.
Ausländische Bürger, einschließlich Journalisten, die in die besetzten Gebiete Aserbaidschans reisen wollen, müssen das Außenministerium der Republik Aserbaidschan ansprechen.
Diejenigen, die ohne behördliche Genehmigung des aserbaidschanischen Staates in die besetzten Gebiete reisen, werden in die Liste der unerwünschten Personen aufgenommen werden und ihnen wird die Einreise in die Republik Aserbaidschan verweigert werden.