GESELLSCHAFT
Japan nach Zählung von Tierschützern seit 1987 mehr als 15.000 Wale getötet
Baku, den 2. April (AZERTAG). Umweltschützer jubeln über das Verbot des japanischen Walfangprogramms im Südpazifik. Doch Tokio könnte seine Fangflotte trotz des Uno-Gerichtsurteils wieder losschicken - mit einem Trick.
Wohl mehr als 15.000 Wale hat Japan nach Zählung von Tierschützern seit 1987 getötet - auf einer wackligen Rechtsgrundlage. Nun könnte Schluss damit sein, dass die Tiere unter dem Vorwand wissenschaftlicher Untersuchungen in großem Stil gejagt werden. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat das entsprechende japanische Programm für rechtswidrig erklärt. Das gut 70-seitige Urteil vom Montag ist rechtlich bindend und kann nicht angefochten werden.
Fachleute hatten die Chancen zuvor auf etwa 50 zu 50 eingeschätzt, dass die von Neuseeland unterstützte Klage Australiens gegen Japan Erfolg haben könnte. „Das ist eine klare Absage an den Walfang und ein Meilenstein in der Walschutzpolitik“. Deutschland habe seit Jahrzehnten gefordert, den wissenschaftlichen Walfang Japans zu beenden - weil dieser nicht mit der Internationalen Walfangkonvention vereinbar sei. Umso mehr freue er sich, so Schmidt, dass der IGH für rechtliche Klarheit gesorgt habe: „Damit ist Schluss mit dem kommerziellen Walfang unter dem Deckmantel der Wissenschaft.“
Auch Umweltschützer sind begeistert: „Dies ist ein historischer Tag für den Schutz der Wale und könnte der Wendepunkt im Hinblick auf ein komplettes Ende des kommerziellen Walfangs darstellen“, hofft etwa Astrid Fuchs von der Organisation Whale and Dolphin Conservation. Thilo Maack von Greenpeace sagt: „Jetzt muss die japanische Walfangflotte eingemottet und das Fangschiff verschrottet werden. Jeder weitere Versuch der japanischen Regierung, das Walfangmoratorium zu umgehen, wäre unethisch, unzeitgemäß und unwirtschaftlich.“
3600 getötete Tiere für zwei Fachartikel - Doch ganz so einfach ist es nicht. Freilich, da ist das klare Urteil der Uno-Juristen, für das 12 der 16 IGH-Richter stimmten. Das 2005 gestartete japanische Walfangprogramm „Jarpa II“ im Südpolarmeer verstößt gegen ein internationales Moratorium von 1986. Das verbietet das Töten der Meeressäuger - wenngleich es Sondergenehmigungen für wissenschaftlichen Walfang gibt. Doch das japanische Programm erfüllt die nötigen Anforderungen nicht, so der IGH.
Die Richter kritisierten, dass Tokio nicht begründen könne, warum für die vermeintliche Forschung so viele Wale getötet werden. Nur zwei von unabhängigen Experten begutachtete Fachartikel seit 2005 rechtfertigten nicht den Fang von mehr als 3600 Tieren.
Die japanischen Behörden hatten pro Saison Genehmigungen für den Fang von ungefähr 950 Zwergwalen, 50 Finnwalen und 50 Buckelwalen erteilt - auch wenn die Quoten längst nicht immer ausgeschöpft wurden. Dafür sorgten Umweltschützer, etwa von der Organisation Sea Shepherd, die sich den japanischen Walfängern immer wieder in waghalsigen Aktionen entgegenstellen.
Das werden sie womöglich auch in Zukunft tun müssen. Denn Japan kann durchaus ein neues Walfangprogramm für den Südatlantik auflegen.
Vorsichtige Freude bei Öko-Aktivisten - Die Richter unter dem slowakischen Vorsitzenden Peter Tomka urteilten, dass Japan sämtliche Genehmigungen und Lizenzen für „Jarpa II“ zurückziehen muss. Neue Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden – „im Rahmen dieses Programms“, wie es im Urteil heißt.
Noriyuki Shikata, der Sprecher des Außenministeriums in Tokio, erklärte, Japan „bedauere“ das Urteil und sei „tief enttäuscht“. Man werde sich aber an das Urteil halten. Die japanische Regierung könnte aber durchaus einen neuen Anlauf nehmen und das Programm nach den IGH-Vorgaben umbauen - ein wenig kleiner vielleicht, zusätzlich versehen mit nichttödlichen Forschungsansätzen. Doch im Grundsatz eben immer noch gleich.
Immer wieder rechtfertigt sich Japan mit detaillierten Zusammenstellungen, der Walfang diene sehr wohl der Wissenschaft. Daran dürfte sich auch angesichts der aktuellen juristischen Niederlage kaum etwas ändern. Deswegen formulieren Öko-Aktivisten wie Astrid Fuchs ihre Statements bei aller Freude auch durchaus vorsichtig. Der IGH habe festgestellt, dass Japans Walfang nicht nur ungerechtfertigt ist, „sondern dass Japan es zudem versäumt hat zu prüfen, ob auch nichttödliche Mittel hätten verwendet werden können“. Triumphgeheul klingt anders.
Denn Japan hat ein zweites, allerdings kleineres Walfangprogramm im Nordpazifik („JARPN II“). Auch dessen wissenschaftliche Bedeutung hat die Regierung immer wieder beteuert. Auch hier könnten weiter Wale sterben - vermeintlich im Dienst der Forschung, auch wenn Japan nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass Walfleisch auch verkauft wird.
Auch Norwegen und Island fangen kommerziell - Japanische Fischer sind zudem nicht die einzigen, die bis heute Wale töten. Auch Norwegen und Island haben kommerzielle Fangflotten - und berufen sich auf ihre jahrhundertealten Traditionen. Sie haben Einsprüche und Vorbehalte gegen internationale Walschutzübereinkommen vorgebracht und argumentieren ähnlich wie Japan. Ein Land könne einem anderen keine kulturellen Normen aufzwingen. Ein Wahlfangverbot sei für diese Staaten vergleichbar mit einem Vorstoß von Hindus, das Töten von Kühen international zu ächten.
Formell sind die anderen Walfangstaaten durch die aktuelle IGH-Entscheidung auch nicht gebunden. Eine Sprecherin des Außenministeriums von Island, man studiere das Urteil derzeit. Solange werde man sich nicht äußern.
Und noch einmal anders ist die Lage bei der indigenen Bevölkerung in der Arktis, zum Beispiel auf Grönland. Dort darf eine kleine Zahl von Walen für den Eigenverbrauch gefangen werden. So hatte sich Dänemark zuletzt für höhere Fangquoten starkgemacht.
Für Walschützer ist das Urteil vom Montag also nur ein Etappensieg. Schon vor dem Spruch der Richter hatte Jeff Hansen von Sea Shepherd erklärt, die Schiffe der Organisation würden sich sicherheitshalber auch dieses Jahr in die Antarktis aufmachen.