POLITIK


Militärstaatsanwaltschaft leitet ein Verfahren gegen Einsatz chemischer Waffen seitens Armeniens ein

Militärstaatsanwaltschaft leitet ein Verfahren gegen Einsatz chemischer Waffen seitens Armeniens ein

Baku, 13. Mai, AZERTAC

Die Militärstaatsanwaltschaft von Aserbaidschan hat gegen den Einsatz von chemischen Waffen seitens Armeniens eingeleitet. Das erklärte die Militärstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan gegenüber der Nachrichtenagentur AZERTAC.

Wie AZERTAC bereits berichtet hat, ist im Dorf Askipara in der Terter Region durch die Nationale Agentur für Minen Aktionen der Republik Aserbaidschan (ANAMA) eine von armenischen Streitkräften abgeworfene nicht explodierte weiße Phosphorbombe entdeckt worden. Die Phosphorbombe ist unter Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmung zerstört worden.

Eine Gruppe von Sonderermittlern der Militärstaatsanwaltschaft untersuchten den Bereich, worauf die armenischen Verbände chemische Bombe aus weißem Phosphor abgeworfen haben. Es stellte sich heraus, dass die Phosphorbombe im Kaliber 122 mm etwa 3 Kilogramm 60 Gramm weißen Phosphor enthält.

Hier sei erwähnt, dass der Einsatz von Brandwaffen gegen Zivilpersonen bzw. in einer Art und Weise, in der es leicht zu sogenannten „Kollateralschäden“ kommen kann, ist entsprechend dem Verbot von unterschiedslosen Angriffen in den Zusatzprotokollen von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 verboten. Ungeachtet dessen hat Armenien derartige verbotene Waffen gegen Zivilipersonen eingesetzt.

Die Militärstaatsanwaltschaft setzt die Untersuchung des Falls fort.

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