WELT
Mutmaßlich vom taiwanischen Geheimdienst
Baku, den 11. April (AZERTAG). Ein chinesisches Ehepaar muss rund 40.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen. Der Mann hatte zeitgleich auch Geld aus dem Ausland erhalten - mutmaßlich vom taiwanischen Geheimdienst. Insgesamt ging es um mehr als 100.000 Euro.
Es waren die Überweisungen von unterschiedlichen Banken in Taipeh, die das Landeskriminalamt Niedersachsen misstrauisch machten. Zwischen 1400 und fast 49.000 Euro gingen in unregelmäßigen Abständen zwischen 1997 und 2004 auf dem Deutsche-Bank-Konto eines früheren chinesischen Asylbewerbers ein - insgesamt mehr als 100.000 Euro. Gleichzeitig erhielten der Mann und seine Ehefrau, die seit 1993 unbefristete Aufenthaltserlaubnisse besaßen, über die Jahre verschiedene Sozialleistungen - vom Wohngeld über Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe bis zur Sozialhilfe.
Jetzt muss das Ehepaar insgesamt 40.102,88 Euro erhaltener Sozialleistungen zurückzahlen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle (L 8 SO 156/10). Das Geld, das jahrelang aus dem Ausland auf dem Konto der Chinesen landete, kam nach Ansicht der Behörden vom taiwanischen Geheimdienst.
Im Gerichtsverfahren wehrte sich der Chinese allerdings. Er habe das Geld für den Geheimdienst nur „treuhänderisch“ verwaltet, damit sei allein die Bewirtung und Versorgung chinesischer Dissidenten bezahlt worden. Er selbst habe davon nichts gehabt. Die Überweisungen des Geheimdienstes seien für die Unterstützung der Christlich Demokratischen Union Chinas (CCDU) verwendet worden. Mit dem Geld sollten Reisen innerhalb Deutschlands und der erhebliche Post- und Telekommunikationsaufwand sowie der Bewirtung und Unterstützung für angeworbene Chinesen finanziert werden.
Vor Gericht machte der Chinese geltend, dass er nicht gewusst habe, dass er den Behörden die Überweisungen hätte melden müsse - entsprechende Schreiben habe er wegen mangelnder Sprachkenntnisse schlicht nicht verstanden. Er sei einfach zu gutgläubig gewesen, wofür auch der Umstand spreche, dass die Gelder auf sein reguläres Konto überwiesen worden seien und nicht etwa auf ein Geheimkonto.
Die Richter in Celle glaubten dem Mann aber nicht. Nach Überzeugung des Gerichts standen die Gelder dem inzwischen nach China zurückgekehrten Ehepaar in gleicher Weise wie die Sozialhilfeleistungen zur Verfügung, diese Leistungen seien also rechtswidrig.