Arkady Ghukasyan nennt Sersch Sargsjan und Arkady Ter-Tadevosyan als Hauptverantwortliche des Massakers von Chodschali VIDEO



























Baku, 22. April, AZERTAC
Am Montag, dem 21. April, wurde der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan sowie weitere Personen fortgesetzt.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Zur Wahrung der Verfahrensrechte wurde jedem Angeklagten ein Dolmetscher in seiner jeweiligen Muttersprache sowie ein Verteidiger zur Verfügung gestellt.
An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, geschädigte Personen bzw. deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft teil.
Richter Zeynal Aghayev erklärte den erstmals teilnehmenden Opfern ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.
Während der Anhörungen beantworteten die Angeklagten Fragen der Staatsanwälte, die den Völkermord von Chodschali betreffen. Dieser wurde in den frühen Morgenstunden des 26. Februar 1992 begangen und zielte darauf ab, unschuldige Menschen nur wegen ihrer aserbaidschanischen Herkunft zu vernichten.
Auf Fragen des leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, erklärte der Angeklagte Arkady Ghukasyan, dass er erstmals im Februar 1992 durch „offizielle Berichte“ von den Ereignissen in Chodschali erfahren habe. Er sagte: „Wir kannten damals nicht das ganze Ausmaß der Tragödie. Uns war nur bekannt, dass Hunderte Aserbaidschaner aus Chodschali nach Khankendi gekommen waren. Später wurden sie der anderen Seite übergeben.“ Er betonte, dass er die Tötung von Zivilisten verurteile, und fügte hinzu: „Das ist inakzeptabel, eine der blutigsten Seiten des Krieges.“
Ghukasyan erklärte weiter, dass während des Völkermords von Chodschali die sogenannte Republik von Artur Mkrtchyan geführt wurde, während das Militär unter dem Kommando von Arkady Ter-Tadevosyan stand, der unter dem Spitznamen „Kommando“ bekannt war und verschiedene Führungspositionen in den armenischen Streitkräften innehatte. Zudem sagte er, dass der damalige Chef der neu gegründeten „Selbstverteidigungskräfte“ Sersch Sargsjan gewesen sei. Er unterstrich: „Ich bin gegen jeden Krieg. Aber wenn er geschieht, müssen die Gesetze des Krieges eingehalten werden.“
Auf Fragen des Leiters der Abteilung für öffentliche Anklagen beim Generalstaatsanwalt, Nasir Bayramov, sagte der Angeklagte Bako Sahakyan, dass er keine detaillierten Informationen über die Ereignisse in Chodschali gehabt habe. Mit Verweis auf in der Gerichtsverhandlung gezeigtes Videomaterial und Dokumente sagte er: „Ich kannte all diese Einzelheiten nicht. Aber das ändert nichts an meiner Haltung. Ich verurteile solche Ereignisse – damals wie heute.“
Der Angeklagte erklärte, er habe von der Beteiligung des 366. motorisierten Schützenregiments der ehemaligen Sowjetarmee am Völkermord von Chodschali gehört. Auch Seyran Ohanyan, der später Verteidigungsminister Armeniens wurde, habe in diesem Regiment gedient.
Auf Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev sagte der Angeklagte Davit Ishkhanyan, dass die Bilder des Genozids von Chodschali Zeugnisse von Barbarei seien. Er erklärte, dass zu jener Zeit der Ereignisse „Parlamentsmitglied“ der sogenannten Republik war.
Auf die Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev antwortete der Angeklagte David Babayan, dass er weder am Völkermord von Chodschali noch an der Besetzung von Chodschali beteiligt gewesen sei. Er sagte, dass diejenigen, die das Problem mit Gewalt lösen wollten, ihre Ziele erreicht hätten. „Verschiedene Gruppen nahmen an dieser Operation teil“, fügte er hinzu.
David Babayan erklärte auch, dass in der sogenannten Republik sogar eine Medaille „Für die Befreiung von Chodschali“ „eingeführt“ worden sei. Auf die Frage eines Vertreters der Opfer, „Wenn es, wie Armenien behauptet, einen Korridor für die Zivilisten gab, um während des Genozids in Chodschali zu fliehen, warum durften sie dann nicht gehen? Und wie Arkady Ghukasyan vor Gericht sagte, wurden Hunderte Aserbaidschaner nach Khankendi gebracht?“ antwortete er: „Wie kann man das, was mit Kindern und Zivilisten gemacht wurde, rechtfertigen? Das ist Barbarei.“
Auf die Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova sagte der Angeklagte Arayik Harutyunyan, dass er die Ereignisse in Chodschali für die größte Tragödie des Ersten Karabach-Krieges halte. Er behauptete, dass es in der sogenannten Republik keine Diskussionen über die Chodschali-Operation gegeben habe. Er sagte: „Zum Beispiel wurden mehrere Bücher über die Schuscha-Operation geschrieben. Daher wissen wir, wer daran teilgenommen hat und wie es passiert ist. Über die Chodschali-Operation gab es jedoch keine Diskussionen. Der wichtigste Militärführer zu dieser Zeit war Arkady Ter-Tadevosyan. Die militärischen Operationen in Chodschali wurden wahrscheinlich auf seine Anweisung und mit seiner Zustimmung durchgeführt.“
Arayik Harutyunyan sagte, dass es in jedem Fall eine unentschuldbare Tragödie gewesen sei.
Anschließend prüfte das Gericht einen Bericht des Menschenrechtszentrums „Memorial“ über die massiven Menschenrechtsverletzungen, die während der Besatzung der Siedlung Chodschali am 25. und 26. Februar 1992 begangen wurden.
Im Bericht der Organisation wird darauf hin, dass während der Operation, die zur Besatzung von Chodschali durch armenische Truppen führte, massenhafte Tötungen der Bevölkerung und ethnisch motivierte Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet waren.
„Nach der OKkupation von Chodschali durch armenische Truppen wurde die dort verbliebene Zivilbevölkerung deportiert. Diese Aktionen wurden auf organisierte Weise durchgeführt“, heißt es in dem Dokument.
Laut dem Dokument wurde die Mehrheit der deportierten Bevölkerung in Khankendi gehalten, was einen klaren Hinweis darauf gibt, dass die „Behörden“ der sogenannten Republik einen entsprechenden Befehl erhalten hatten.
Die massenhafte Tötung von Zivilisten kann unter keinen Umständen gerechtfertigt werden.
Das Menschenrechtszentrum „Memorial“ bestätigt, dass Armeniens Handlungen gegen die Zivilbevölkerung in Karabach während des Angriffs auf Chodschali einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Genfer Konventionen sowie gegen relevante Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellen.
Die nächste Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen eine Gruppe von Personen armenischer Herkunft, die beschuldigt werden, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, ist für den 24. April angesetzt.
Insgesamt fünfzehn Personen stehen vor Gericht. Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
• Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
• Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
• Artikel 103 – Völkermord
• Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
• Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
• Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
• Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
• Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
• Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen