POLITIK
Aserbaidschanische Botschaft in Estland warnte davor, dass die Reisen in die armenisch besetzten Region Berg-Karabach ohne Zustimmung von Aserbaidschan unzulässig sind

Baku, den 10. Juli (AZERTAG). Die Aserbaidschanische Botschaft in Estland, wie andere diplomatische Vertretungen des Landes im Ausland haben auf ihrer offiziellen Website davor gewarnt, dass die Reisen in die armenisch besetzten Region Berg-Karabach der Republik Aserbaidschan ohne Zustimmung der aserbaidschanischen Seite unzulässig sind.
Wie von der Botschaft in Estland AZERTAG berichtet wurde, unternahmen etwa 300 estnische Staatsbürger - meist Vertreter der armenischen Diaspora im Juni dieses Jahres im Rahmen der Volksdiplomatie im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung eines von privaten Unternehmen in Estland im Rahmen einer kulturellen Aktion „Jeder fährt nach Jerewan“ eine Reise in die Hauptstadt Armeniens. In diesem Zusammenhang mahnte die Aserbaidschanische Botschaft die relevanten Strukturen von Estland erneut daran, dass illegale Besuche in den armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans die Gesetze der Republik Aserbaidschan, sowie die Regeln und Grundsätze des Völkerrechts verletzen.
Im Bericht stellt man auch fest, dass der Journalist einer von russischsprachigen Zeitungen obige Informationen in der falschen Form kommentiert hatte, weil er über das Thema nicht gut informiert war. In Zusammenhang mit diesem Material wird die Botschaft versuchen, dem Reporter zu erklären, dass die veröffentlichten Informationen nicht korrekt sind.
Die Botschaft stellt fest, dass Estland seine Position zu armenisch-aserbaidschanischem Konflikt um Bergkarabach in der am13. Januar 2009 in Baku unterzeichneten Erklärung und in der am 7. Apri 2010 in Tallinn unterschriebenen gemeinsamen Erklärung der Präsidenten von Aserbaidschan und Estland bestätigt hat. In der Erklärung heißt es: „Die estnische Seite unterstützt und hält in vollem Umfang die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und die grundlegenden Dokumente der OSZE ein, betont die Bedeutung der friedlichen Beilegung des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts um Bergkarabach auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, insbesondere auf der Grundlage der Achtung und Einhaltung der Souveränität, territorialen Integrität und der Unverletzlichkeit der international anerkannten Grenzen des Staates.
Die estnische Seite begrüßt zudem die sich im Rahmen der OSZE fortsetzenden Bemühungen um eine friedliche Beilegung des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts um Bergkarabach, weist auf die Bedeutung der Einleitung von noch wirkungsvolleren und entscheidenderen Maßnahmen hin“.