Dokumente über Schäden an aserbaidschanischer Zivilinfrastruktur durch armenische Streitkräfte im Vaterländischen Krieg vor Gericht geprüft VIDEO























Baku, 21. Juni, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 21. Juni fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, einige der Opfer, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Während der Gerichtsverhandlung wurden dem ehemaligen „Führer“ des in den Jahren 2007–2020 auf einst von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebieten errichteten sogenannten Regimes Bako Sahakjan weitere Fragen gestellt.
Bako Sahakjan beantwortete Fragen des Sonderbeauftragten des Generalstaatsanwalts, Tugay Rahimli, und bestätigte dabei, dass er einst Mitglied des allarmenischen Fonds „Hayastan“ gewesen sei (dieser Fonds wurde 1992 per Dekret des damaligen armenischen Präsidenten Lewon Ter-Petrosjan gegründet – Anm. d. Red.).
Er erklärte, dass sowohl Vertreter der armenischen Regierung als auch die „Führer“ des sogenannten Regimes Mitglieder des Fonds gewesen seien.
Der Angeklagte betonte zudem, dass Armenier aus verschiedenen Ländern der Welt sowie armenische Geschäftsleute, die die armenische Staatsbürgerschaft besitzen, dem Fonds Spenden zukommen ließen. „In Europa gab es Radiosendungen, in Amerika fanden jedes Jahr Fernsehveranstaltungen statt. Bei diesen Veranstaltungen wurden Gelder gesammelt“, fügte er hinzu.
B. Sahakjan erklärte, dass ein Teil der im Fonds gesammelten Gelder in Armenien, ein anderer Teil hingegen im Rahmen verschiedener Projekte im sogenannten Regime verwendet wurde, unter anderem für Infrastruktur, Gesundheitswesen und Bildung.
Er nannte ein konkretes Beispiel: Aus Mitteln des Fonds wurden zwei Straßen von Armenien nach Khankendi gebaut. Dabei handelt es sich um die Fernstraßen Jerewan–Goris–Khankendi und Jerewan–Basarkecher–Khankendi.
Auf eine Frage der Staatsanwaltschaft hin bestätigte B. Sahakjan außerdem, dass über diese Straßen militärische Ausrüstung aus Armenien in die damals von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete gebracht wurde.
Weiterhin wurde festgestellt, dass ein Teil der Fondsmittel auch für die illegale Ansiedlung in den ehemals besetzten aserbaidschanischen Gebieten verwendet wurde.
Im weiteren Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde die Durchführung illegaler Ansiedlungen in den von den armenischen Streitkräften besetzten Gebieten Aserbaidschans nachgewiesen.
Zudem wurden eine Reihe von Dokumenten geprüft, die sich auf diese illegalen Ansiedlungen beziehen, darunter auch Unterlagen, die vom Verteidigungsministerium der Republik Aserbaidschan, dem Auslandsgeheimdienst sowie dem Staatssicherheitsdienst übermittelt und den Ermittlungsakten beigefügt wurden.
Dokumente belegen, dass die Mehrheit der illegal angesiedelten Personen in den ehemals von Armenien besetzten Gebieten Aserbaidschans syrische und libanesische Staatsbürger sowie Bürger einiger anderer Länder waren.
Zu diesen Gebieten zählen unter anderem die aserbaidschanischen Bezirke Latschin, Kelbadschar, Zangilan, Gubadlı und weitere Regionen.
Vor Gericht wurden auch Kopien von Pässen vorgelegt, die beweisen, dass die illegal angesiedelten Personen in Syrien, Libanon und anderen Ländern geboren wurden.
In einem von Armeniern erstellten und im Gerichtsverfahren untersuchten Videomaterial erklärt eine sprechende Person, sie sei Koch und komme aus Beirut. Er sagt: „Ich bin aus Beirut gekommen. Über Armenien kam ich nach Karabach. Mein Name ist Toni Hajar. Ich kam hierher und sah, dass es hier sehr gut ist. Uns wurde ein Haus gegeben. Es gibt genug Möglichkeiten, hier zu arbeiten.“
In einem weiteren Video erklärt Elik Harutunyan, der sich als Vertreter der „Exekutive von Schuscha“ ausgibt, dass die lokale „Regierung“ (gemeint ist das sogenannte Regime – Anm. d. Red.) der Familie von Toni Hajar eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung gestellt und deren Nebenkosten übernommen habe. In den darauffolgenden Tagen werde die „Regierung“ der Familie Hajar ein dauerhaftes Haus übergeben.
Der „Vertreter“ fügt hinzu, dass dieses Haus nach zehn Jahren Aufenthalt in deren Privateigentum übergehen werde.
Ein weiteres untersuchtes Dokument zeigt, dass das sogenannte Regime im Jahr 2001 ein Zehnjahresprogramm für illegale Ansiedlung genehmigt hat. Darin wurden die Ziele und geografischen Gebiete der illegalen Besiedlung dargelegt. Nach dem Projekt sollten 10.000 Wohnungen, 200 Schulen und weitere öffentliche Einrichtungen gebaut werden. Außerdem sollten Wasserleitungen, Straßen gebaut und andere Infrastrukturen geschaffen werden.
Es wurde festgestellt, dass die Stiftung „Tufenkian“ im Jahr 2003 ihre Tätigkeit in den ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans aufgenommen hat. Hauptziel des Projekts war die „Besiedlung und wirtschaftliche Entwicklung“. Zu diesem Zweck wurden rund 4 Millionen US-Dollar investiert.
B. Sahakjan erklärte auf Fragen des Staatsanwalts, dass vor allem syrische und libanesische Staatsbürger sowie einige Personen aus anderen Ländern in die ehemals besetzten Gebiete Aserbaidschans gebracht und dort angesiedelt worden seien.
Er sagte, dass sich das „Ministerium für Sozialschutz“ des sogenannten Regimes mit diesen Angelegenheiten befasst habe.
„Früher unterstand der “Staatliche Migrationsdienst“ dem „Sozialschutzministerium“. Später wurde diese Struktur jedoch getrennt. Dieses Projekt war für uns von strategischer Bedeutung, da nach dem ersten Karabach-Krieg die Bevölkerungszahl stark zurückgegangen war“, fügte er hinzu.
B. Sahakjan erklärte anschließend: „Diese Projekte waren nicht besonders attraktiv, sodass die Menschen nicht mit Begeisterung kamen, sie akzeptierten oder daran teilnehmen wollten. Es kam vor, dass Menschen anreisten, sich die Gegend anschauten und dann entschieden, nicht hierzubleiben (sich also nicht niederzulassen – Anm. d. Red.). Denn jede Familie hat bestimmte Gründe, wenn es um eine solche Entscheidung geht. Es muss Infrastruktur geben, Gesundheitsversorgung, Schulen.“
Er räumte auch ein, dass den für die illegale Ansiedlung gebrachten Personen Vergünstigungen gewährt wurden und verschiedene Anreize umgesetzt worden seien. Dazu zählten unterschiedliche Entschädigungen, Steuererleichterungen und Ähnliches.
Dem Angeklagten zufolge gab es in bestimmten Gebieten des sogenannten Regimes Orte, an denen nur eine Person pro Quadratkilometer lebte. Er erklärte außerdem, dass das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Man habe zwar versucht, die Bevölkerungszahl auf 200.000 zu erhöhen, doch das sei nicht gelungen.
B. Sahakjan bestätigte außerdem, dass in den ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans Bäume gefällt wurden, und sagte: „Wo immer es notwendig war, Bäume zu fällen, durfte dies nur mit Genehmigung von Verantwortlichen des zuständigen „Ministeriums“ durchgeführt werden. Aber ich kann keine genauen Baumarten benennen.“
Er gestand auch, dass die Bäume von spezialisierten Unternehmen gefällt und an Weinfirmen verkauft wurden:
„Aus ihnen wurden Fässer in unterschiedlichen Größen hergestellt.“
Nach seinen Worten wurde ein Teil des geschlagenen Holzes im Gebiet des sogenannten Regimes verwendet, ein anderer Teil wurde zur Nutzung nach Armenien gebracht.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 23. Juni angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen