Erklärung des Präsidenten der Republik Aserbaidschan, des Premierministers der Republik Armenien und des Präsidenten der Russischen Föderation

Wir, der Präsident der Republik Aserbaidschan, I.H.Aliyev, der Premierminister der Republik Armenien, N.V.Paschinjan, und der Präsident der Russischen Föderation, W.W.Putin, erklären Folgendes:
1. Am 10. November 2020, ab 00.00 Uhr Moskauer Zeit, werden ein vollständiger Waffenstillstand und die Einstellung von allen Kampfhandlungen in der Konfliktzone Bergkarabach erklärt. Die Republik Aserbaidschan und die Republik Armenien hätten sich verpflichtet, ihre aktuellen Positionen einzufrieren.
2. Bis zum 20. November 2020 sollte die Region Aghdam an die Republik Aserbaidschan zurückgegeben werden.
3. In der Region Berg-Karabach werden entlang der Kontaktlinie und des Latschin-Korridors von russischer Seite 1960 Soldaten, 90 gepanzerte Fahrzeugen, 380 Fahrzeuge und Spezialausrüstung eingesetzt für die Zeit von fünf Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere fünf Jahre. 6 Monate vor Ablauf der Frist verlängert sich die Frist automatisch um weitere 5 Jahre, es sei denn, eine Vertragspartei erklärt ihre Absicht, diese Bestimmung zu kündigen.
5. Es wird ein Friedenssicherungszentrum für die Kontrolle über den Waffenstillstand gebildet, um eine noch wirksamere Überwachung der Einhaltung der Vereinbarungen durch die Konfliktparteien zu gewährleisten.
6. Die Republik Armenien gibt die Region Kalbajar (deutsch Kälbädschär) bis zum 15. November 2020 an die Republik Aserbaidschan und die Region Latschin bis zum 1. Dezember 2020 zurück. Der Latschin-Korridor (5 km breit), der eine Verbindung zwischen Berg-Karabach und Armenien herstellen und die Stadt Schuscha nicht berühren wird, bleibt unter der Kontrolle von russischen Friedenstruppen.
Dem Abkommen zufolge sollte ein Plan für den Bau einer neuen Route auf dem Latschin-Korridor festgesetzt werden, der Berg-Karabach und Armenien für die kommenden drei Jahre verbinden wird. Damit wird künftige Verlegung von russischen Friedenstruppen zum Schutz dieser Route vorgesehen.
Die Republik Aserbaidschan garantiert den Verkehr von Bürgern, Fahrzeugen und Fracht in beiden Richtungen entlang des Latschin-Korridors.
7. Binnenvertriebene und Flüchtlinge sollten unter der Aufsicht der Vereinten Nationen in ihre Heimat zurückkehren.
8. Die Vereinbarung sieht demnach einen Gefangenenaustausch vor. Beide Seiten sollten die Überreste der getöteten Soldaten austauschen.
9. Alle Wirtschafts- und Verkehrsverbindungen in der Region werden wiederhergestellt. Die Republik Armenien garantiert die Sicherheit der Verkehrsverbindungen zwischen den westlichen Regionen der Republik Aserbaidschan und der Autonomen Republik Nachitschewan, um den ungehinderten Verkehr von Bürgern, Fahrzeugen und Fracht in beiden Richtungen zu organisieren.
Russische Grenztruppen übernehmen die Kontrolle über die Transportverbindungen zwischen Karabach und Armenien.
Auf der Grundlage der Verständigung der Seiten sollte der Bau neuer Verkehrskommunikationen zwischen der Autonomen Republik Nachitschewan und den westlichen Regionen Aserbaidschans gewährleistet werden.
10. November 2020.
Präsident der Republik Aserbaidschan
Premierminister der Republik Armenien
Präsident der Russischen Föderation