Geschädigte Person: „Armenische Armee beschießt Wohngebiete, greift Dörfer an, tötet Menschen, nimmt sie als Geiseln und foltert sie“ – GERICHTSVERFAHREN VIDEO
































Baku, 25. April, AZERTAC
Am Freitag, dem 25. April, wurde der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan sowie weitere Personen fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Zur Wahrung der Verfahrensrechte wurde jedem Angeklagten ein Dolmetscher in seiner jeweiligen Muttersprache sowie ein Verteidiger zur Verfügung gestellt.
An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, eine Gruppe von geschädigten Personen bzw. deren Rechtsnachfolger sowie Staatsanwälte teil.
Das Gerichtsverfahren wurde mit den Aussagen von geschädigten Personen fortgesetzt.
Nach die Geschädigten ihre Aussagen gemacht hatten, beantworteten sie Fragen von Staatsanwälten, Vertretern geschädigter Personen, Verteidigern und Angeklagten.
Richter Zeynal Aghayev stellte den erstmals am Verfahren teilnehmenden Opferzeugen das Richterkollegium, die Dolmetscher und andere Beteiligte vor und erläuterte ihnen ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.
Das Verfahren wurde mit den weiteren Aussagen von Geschädigten und der Beantwortung der gestellten Fragen fortgeführt.
Der Geschädigte Agalar Aliyev sagte, dass er in der Stadt Schuscha geboren wurde und gemeinsam mit Armeniern die Schule besuchte. Er erklärte, dass er während der Zeit der territorialen Ansprüche Armeniens gegenüber Aserbaidschan in den Rechtsschutzsorgenen tätig war. A. Aliyev erinnerte daran, dass der „Miatsum“-Prozess im Februar 1988 offen begonnen habe, und sagte: „Man sagte, die Armenier forderten, dass Bergkarabach an Armenien übergeben werden solle.
Zuerst begannen sie mit Stein-Terror. Der Stein-Terror bestand darin, dass alle Fahrzeuge, einschließlich Busse, die Schuscha verließen, in Asgaran, am Eingang von Khankendi, in Khanabad, von einer Menschenmenge von Armeniern mit Steinen beworfen wurden. Dabei wurden Menschen verletzt, Autoscheiben gingen zu Bruch. Später begannen sie damit, Wohnsiedlungen mit schweren Waffen zu beschießen.
Am 20. November 1991 schossen sie unseren Hubschrauber ab. Am Tag nach dem Abschuss des Hubschraubers war meine Hochzeit in Schuscha. Das war die letzte Hochzeit in Schuscha. An diesem Tag wurde die Stadt zum ersten Mal von den Armeniern unter Artilleriebeschuss genommen. Man kann sagen, die Stadt wurde erschüttert“.
In seiner Antwort auf die Fragen des leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, sagte das Opfer: „Leider hatten wir überhaupt nichts, um ihnen Widerstand zu leisten. Sie hingegen hatten alles – das 366. motorisierte Schützenregiment war in Khankendi stationiert, und die meisten Offiziere und Soldaten dort waren Armenier. Während wir nicht einmal eine einzige Patrone für unsere Dienstwaffe hatten, waren ihre Waffen vollgeladen“.
Der Staatsanwalt Fuad Musayev stellte Fragen, die beantwortet wurde, dass Hubschrauber zwischen den ehemals von Armenien besetzten Gebieten Aserbaidschans und Armenien hin- und hergeflogen seien: „Ich habe die Hubschrauber selbst gesehen. Es wurden sowohl Menschen als auch Waffen aus Armenien transportiert“.
A. Aliyev erklärte, dass er an Gesprächen mit der armenischen Seite teilgenommen habe. Er fügte hinzu, dass unmittelbar nach einem Austausch von Gefangenen und Geiseln der Bus der Armenier das Feuer eröffnete. Infolge dessen wurde ein verletzter aserbaidschanischer Geisel, der gerade befreit worden war, erneut verletzt.
Er sagte, dass er einen der Angeklagten, Arkadi Ghukasyan, kenne und dass dieser Redakteur der Zeitung „Sowetski Karabach“ gewesen sei. A. Aliyev erklärte, dass in dieser Zeitung zur Vertreibung der Aserbaidschaner aus ihrem eigenen Land aufgerufen worden sei. Als Beispiel nannte er ein Interview, das Seyran Ohanyan – später Verteidigungsminister von Armenien – dieser Zeitung gegeben habe.
Anschließend stellten Vertreter von geschädigten Personen, Verteidiger und Angeklagten dem Geschädigten Fragen.
Der Angeklagte Arkadi Ghukasyan äußerte sich zu den Aussagen des Opfers und sagte, dass die Zeitung „Sowetski Karabach“ im Jahr 1992 nicht mehr gedruckt worden sei, dass er nur stellvertretender Redakteur gewesen sei und dass er den Geschädigten nicht kenne.
Auch der Geschädigte Ordukhan Karimov sagte in seiner Aussage, dass er Arkadi Ghukasyan kenne. Er sagte, er sei in einer Ermittlungsgruppe an Orte gegangen, an denen die armenischen Streitkräfte Verbrechen begangen hätten.
O. Karimov sagte zudem, dass im Sommer 1991 im Dorf Sirkhavend vier Aserbaidschaner von armenischen Bewaffneten lebendig verbrannt wurden: „Unter den Verbrannten waren zwei Väter und ihre zwei Söhne. Im Dorf Garadaghlı wurden sieben Menschen verbrannt. Beim Massaker von Meschali kamen wir erst einen Tag später an. Als wir das Dorf betraten, roch es dort nach verbranntem Menschenfleisch – die Bewohner waren verbrannt worden“.
In seiner Antwort auf Fragen des Leiters der Abteilung für öffentliche Anklagen beim Generalstaatsanwalt, Nasir Bayramov, sagte er, dass Schuscha regelmäßig mit Raketen beschossen wurde: „Jedesmal wenn geschossen wurde, versteckten sich die Menschen in den Kellern ihrer Häuser. Ich hatte drei kleine Kinder – sie waren so lange im Keller, dass sie offene Wunden am Körper bekamen“.
Maharram Hüseynov, ein weiterer Geschädigter, sagte, dass er in den 1990er-Jahren bei der Polizeidienststelle in Schuscha gearbeitet habe. Er erklärte, dass Armenier aus Schuscha an den Protesten in Khankendi teilgenommen hätten.
In seiner Antwort auf Fragen von Vertreter geschädigter Personen erzählte Maharram Hüseynov, dass in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar 1992 armenische bewaffnete Gruppen die Dörfer Malabeyli und Guschtschular angriffen und besetzten: „Viele unserer Landsleute wurden brutal getötet, es gab Verletzte, einige wurden als Geiseln genommen. Kurz darauf – in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar – verübten diese enthemmten Terroristen den Völkermord von Chodschali. Dieses Massaker war im wahrsten Sinne des Wortes ein beispielloser Terrorakt in der Geschichte der Menschheit“.
Auf die Frage, ob es in Schuscha damals schwere Waffen oder Raketen gegeben habe, beantwortete Hüseynov folgendermaßen: „ Wenn wir schwere Waffen gehabt hätten, hätten wir während des grausamen Massakers von Chodschaliu eine Granate auf sie abgefeuert, damit sie Angst bekommen und sich zurückziehen“.
Arif İbrahimov, ein weiterer Opferzeuge, erklärte, dass die Häuser seiner Verwandten in der Stadt Schuscha zerstört wurden: „Unser Haus war in Schuscha. Ich bin auch manchmal nach Khankendi gefahren. Unsere Verwandten hatten dort 32 Häuser. Nachdem Schuscha befreit wurde, bin ich dorthin gegangen – kein einziges dieser Häuser war mehr da“.
Avaz Mammadov, ebenfalls ein Geschädigter, sagte, dass er in Schuscha geboren wurde, dort gelebt und als Lehrer gearbeitet habe.
Er fügte hinzu: „Schon seit Februar 1988, als Armenier in Schuscha Proteste veranstalteten, begannen sie, die Besatzung von Schuscha zu planen“.
Er sagte, dass in den ersten Tagen Fahrzeuge, die Schuscha verließen, mit Steinen beworfen wurden, Menschen verletzt und Fensterscheiben der Autos eingeschlagen wurden.
Auf die Fragen der Staatsanwälte Vasal Abdullayev und Tarana Mammadova sagte Avaz Mammadov: „In der nächsten Phase beschoss die armenische Armee Wohngebiete mit aserbaidschanischer Bevölkerung, darunter auch Schuscha. Sie griffen Dörfer an, töteten Menschen, nahmen sie als Geiseln und folterten sie“.
Er fügte hinzu: „Später wurde Schuscha mit T-55-Panzern, schwerer Artillerie und Raketen beschossen. Die Zivilbevölkerung, die Frauen aus Schuscha, verbrachten die Nächte mit ihren Babys in den Keller“.
Niyazi Hasanov erklärte in seiner Aussage, dass ab Ende Dezember 1991 Angriffe auf die Dörfer Malibeyli und Guschtschular begannen und diese ab dem 7. Februar intensiver wurden.
Er berichtete, dass er selbst und seine Mutter am 9. Februar durch Beschuss eines gepanzerten Fahrzeugs verletzt wurden. Bis heute befinden sich Splitter in seinem Körper.
In der Antwort auf Fragen des Assistenten des Generalstaatsanwalts für besondere Aufgaben, Tugay Rahimli, sagte er: „Beim Angriff wurde den Dorfbewohnern kein Fluchtkorridor angeboten. Wir mussten durch den Wald gehen und erreichten schließlich das Dorf Abdal-Gülabli bei Aghdam. Von dort wurden wir ins Krankenhaus in Aghdam gebracht. Nach dem Völkermord von Chodschali wurden viele Verwundete dorthin gebracht. Unsere Betten standen draußen unter den Kiefern. Die Ärzte versorgten uns dort, damit wir nicht sterben“.
Geschädigter Sadirkhan Ahmadov erklärte, dass er bei den Angriffen auf Malibeyli und Guschtschular verletzt wurde, sein Heimatland besetzt und einige seiner Verwandten getötet wurden.
Im Gericht wurden auch gerichtsmedizinische Gutachten über die Opfer Niyazi Hasanov und Sadirkhan Ahmadov vorgelegt.
Die nächste Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen eine Gruppe von Personen armenischer Herkunft, die beschuldigt werden, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, ist für den 28. April angesetzt.
Insgesamt fünfzehn Personen stehen vor Gericht. Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen