Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Im Gericht werden Aussagen zur Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch armenische Armee und zur Ermordung von Zivilisten gehört VIDEO

Baku, 15. Mai, AZERTAC

Am 15. Mai wurde der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan sowie weitere Personen fortgesetzt.

Ihnen werden unter anderem Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Terrorakte, die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht, gewaltsame Machtübernahme sowie die Finanzierung von Terrorismus zur Last gelegt.

Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.

An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, eine Gruppe von geschädigten Personen bzw. deren Rechtsnachfolger sowie Staatsanwälte teil.

Zur Wahrung der Verfahrensrechte wurde jedem Angeklagten ein Dolmetscher in seiner jeweiligen Muttersprache sowie ein Verteidiger zur Verfügung gestellt.

Richter Zeynal Aghayev stellte den erstmals am Verfahren teilnehmenden Opfern das Richterkollegium, die Dolmetscher und andere Beteiligte vor und erläuterte ihnen ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.

Anschließend wandte sich der Anwalt von David Babayan an das Gericht und bat darum, ihn aufgrund seiner Krankheit und der fortlaufenden Behandlung zu entbinden.

David Babayan erklärte, dass er mit dem Wechsel seines Verteidigers einverstanden sei.

Danach wurde der Prozess mit der Vernehmung der geschädigten Personen fortgesetzt.

Geschädigte Sujaet Madatova sagte aus, dass ihr Ehemann am 16. Mai 1992 in der Stadt Füsuli durch einen Raketenangriff der armenischen Armee ums Leben gekommen sei.

Auf die Frage des Staatsanwalts Vusal Abdullayev antwortete sie, dass der Rayon während der Besetzung durch die armenischen Streitkräfte von allen vier Seiten eingekreist worden sei. Den Zivilisten sei keine Fluchtmöglichkeit gegeben worden, sie seien mit verschiedenen Waffentypen beschossen worden, wodurch viele Menschen ums Leben gekommen seien.

Ein weiterer Geschädigter Agschin Aghazade erklärte, dass am 16. März 1992 armenische Einheiten aus Richtung Hadrut das Militärkommissariat des Bezirks Füsuli mit Raketen beschossen hätten, wobei sein Vater und sein Bruder ums Leben gekommen seien.

Er sagte weiter, dass 1993, als ihr Dorf okkupiert wurde, auch sein Onkel sowie neun weitere Zivilisten aus dem Dorf getötet worden seien.

Der Geschädigte betonte, dass keiner der Getöteten bewaffnet gewesen sei. Es habe sich ausschließlich um Zivilisten gehandelt.

Geschädigter Rey Gasimov berichtete, dass die Stadt Aghdam seit dem Frühjahr 1992 von der armenischen Armee beschossen worden sei, und sagte: „Bei diesem Beschuss wurden Dutzende Einwohner von Aghdam getötet oder verletzt. Auch meine 70-jährige Tante wurde dabei verletzt und verstarb später an den Folgen“.

Der Geschädigte wies in seiner Aussage darauf hin, dass er und seine Familie beim erzwungenen Verlassen ihrer Wohnhäuser in der Stadt Aghdam keinerlei persönliche Gegenstände mitnehmen konnten.

Als der Zeuge Fragen von Nasir Bayramov, dem Abteilungsleiter für Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft beantwortete, erklärte er, dass territoriale Ansprüche der armenischen Seite auf die Region Aghdam unmittelbar nach den Demonstrationen in Khankendi im Jahr 1988 erhoben worden seien.

Geschädigter Karim Novruzov sagte aus, dass am 12. März 1992 ein groß angelegter Angriff durch die Streitkräfte der Republik Armenien erfolgt sei. Ziel dieses Angriffs seien fünf Dörfer im Rayon Aghdara gewesen, darunter auch das Dorf Basch Guneypeye. Armenische Armeeeinheiten hätten das Dorf eingekesselt und unter Einsatz von Panzern und schwerer Artillerie massiven Beschuss eröffnet. Die Angreifer seien mit automatischen Waffen, Maschinengewehren und Scharfschützengewehren ausgerüstet gewesen. Der Vater des Zeugen sei bei dem Versuch, Zivilisten vor dem Massaker zu retten, ums Leben gekommen. Ebenso seien der Bruder des Zeugen, zwei Onkel, weitere Familienangehörige sowie ein Jugendfreund getötet worden. Der Verbleib der Leichen sei bis heute ungeklärt.

In Beantwortung einer Frage von leitendem Assistenten des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev gab der Zeuge an, dass bei dem Angriff insgesamt 17 zivile aserbaidschanische Staatsangehörige getötet worden seien. Zu den namentlich genannten Opfern zählten: sein Vater Avaz Novruzov, sein Bruder Ziya Novruzov, seine Onkel Isa Novruzov, Asaddin Novruzov, Schamsaddin Novruzov, sowie seine Großmutter Sakina Novruzova.

Geschädigter Bakhtiyar Alasgarov schilderte vor dem Gericht, dass am 12. März 1992 ein Angriff aus vier Richtungen auf das Dorf Basch Guneypeye im Rayon Aghdara erfolgt sei. Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei er 17 Jahre alt gewesen. Beim Angriff sei er am Bein und an der Schulter verletzt worden. Die Angreifer hätten wahllos auf unschuldige Zivilpersonen geschossen, zahlreiche Personen seien getötet worden.

Auf die Frage vom Sonderbeauftragten des Generalstaatsanwalts Tugay Rahimli gab der Zeuge an, dass während des Angriffs mehrere seiner unmittelbaren Familienangehörigen – namentlich: sein Großvater Balay Garibov, seine Großmutter Saray Ismayilova, seine Mutter Zabile Alasgarova, seine Schwester Nargiz Alasgarova sowie seine Tante Ramila Alasgarova getötet worden seien. Auch in diesem Fall sei der Verbleib der Leichname bislang ungeklärt.

Der Zeuge Elschad Aslanov führte aus, dass am 16. März 1992 Einheiten der armenischen Streitkräfte fünf Dörfer im Rayon Aghdara eingekesselt hätten. Infolge dieses Vorgehens seien sein Vater, seine Onkel sowie mehrere zivile Dorfbewohner durch gezielte Gewaltakte getötet worden.

Ein weiterer Geschädigter Kanan Bayramov erklärte, dass seit dem Jahr 1992 wiederholt Angriffe auf den aserbaidschanischen Rayon Tartar durch armenische Streitkräfte erfolgt seien. Auf die Frage von Staatsanwalt Fuad Musayev antwortete er, dass unter den Angreifern auch der Bruder des Angeklagten Arayik Harutyunyan gewesen sei.

Der Rayon Tartar habe infolge dieser Kampfhandlungen eine erhebliche Zahl an zivilen Opfern zu beklagen. Die Einheiten der armenischen Streitkräfte hätten den Beschuss von besetzten aserbaidschanischen Gebieten aus durchgeführt.

Der Zeuge erklärte weiter, dass sich während des bewaffneten Konflikts ernsthafte gesundheitliche Komplikationen bei ihm entwickelt hätten. Während seiner Aussage im Gerichtssaal habe sich sein Zustand akut verschlechtert, sodass eine ärztliche Notversorgung erforderlich geworden sei.

K. Bayramov betonte, dass einem der aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten „Säure auf den Kopf gegossen“ wurde und dieser nicht lange überlebt habe.

Opfer Vagif Maharramov erklärte, dass er während der Besetzung von Jabrayil geschädigt wurde. Er sagte, dass infolge der Aggressionspolitik und des Angriffskriegs Armeniens viele Bewohner des Bezirks gefallen seien. Die Einwohner seien aus ihrer Heimat vertrieben und ihr Eigentum geplündert worden.

Auf eine Frage der Staatsanwältin Tarana Mammadova antwortete der Geschädigte, dass die Angriffe auf den Rayon Jabrayil bereits 1990–1991 begonnen hätten. Armenien habe mit verschiedenen Waffentypen und schwerer Technik den Bezirk angegriffen. Auf die Frage des Angeklagten Davit Ishkhanyan sagte das Opfer, dass er früher Polizeichef im Rayon Jabrayil gewesen sei. Unter den Angreifern auf den Rayon Jabrayil seien auch ausländische Söldner gewesen.

Ein weiteres Opfer, Elkhan Mehdiyev, sagte, dass sein Bruder 1992 bei einem Angriff der armenischen Armee in Gubadlı gefallen sei. Er betonte, dass armenische Soldaten von der armenischen Grenze aus den Bezirk beschossen hätten. Zudem berichtete er, dass sein Vater zuvor in Geiselhaft geraten sei und sie dessen Leiche erst sechs Monate später erhalten hätten.

Opfer Osman Valiyev sagte, dass sich die Geschehnisse in der Region Zangilan zwar im Ausmaß von der Chodschaliner Tragödie unterschieden, aber dennoch schrecklich gewesen seien.

Er berichtete, dass im Dezember 1992 elf Dörfer des Bezirks Zangilan durch die armenische Armee besetzt wurden. Während der Besetzung seien Zivilisten gefoltert und viele Menschen getötet worden.

„Nachdem 1993 Zangilan, Gubadlı, Jabrayil und die Gebiete am Ufer des Flusses Araz besetzt wurden, war Zangilan von den übrigen Gebieten Aserbaidschans abgeschnitten“, betonte er.

Opfer Sarkhan Musayev sagte, dass Tartar seit 1991 durch die armenische Armee unter Artilleriebeschuss gestanden habe:

„Infolge dessen gab es Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung, Häuser wurden beschädigt.“

Ein weiteres Opfer, Madad Humbatalıyev, sagte ebenfalls aus, dass er während der Besetzung von Jabrayil geschädigt worden sei.

Er betonte, dass der Angriff mit verschiedenen Waffentypen, einschließlich schwerer Technik, durchgeführt wurde. Armenien habe Jabrayil aus dem damals besetzten Hadrut heraus beschossen.

Er hob hervor, dass die heute angeklagten 15 Personen nicht wegen ihrer armenischen Herkunft, sondern wegen der schweren Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk vor Gericht stünden. Bei der Besetzung von Jabrayil hätten sie den Bewohnern großes Leid zugefügt. Während der Besatzung seien Friedhöfe zerstört, Leichen aus den Gräbern geholt und geschändet worden.

Während seiner Aussage wurde ein Video gezeigt, das während der Besetzung durch die armenischen Streitkräfte aufgenommen wurde. Der Geschädigte erklärte anhand der Aufnahmen, dass es sich um das Gebiet von Gubadlı handele. Nach der Besetzung von Gubadlı habe die armenische Armee von dort aus Zangilan angegriffen und sein Dorf niedergebrannt. Im Dorf Darzili hätten sie die Leichen der getöteten Aserbaidschaner verbrannt. Im Video spricht ein armenischer Soldat von einer eingenommenen Anhöhe und sagt, dass sie von dort nach Zangilan weiterziehen würden. Er erklärt, sie würden das „Vermächtnis ihrer Vorfahren“ erfüllen und ihr Ziel erreicht haben. Danach singen sie das Lied „Steh auf, Dashnak Dro“ von Dashnaken.

Im Video wird auch eine Fahne mit der Aufschrift Partei „Dashnaktsutyun“ gezeigt.

Auf eine Frage der Anklagevertreter antwortete das Opfer, dass armenische Soldaten Benzin auf die Leichen der Aserbaidschaner gegossen und sie verbrannt hätten.

Er sagte, dass am 25. Oktober 1993 die armenische Armee mit Panzern aus dem Dorf Darzili Zangilan angegriffen habe. Dabei seien sieben Polizisten gefallen.

Durch einen Granatentreffer in seiner Nähe sei er schwer verletzt worden und habe siebzehn Splitterwunden erlitten.

Weitere Aufnahmen seien im Dorf Zilanlı in Gubadlı gemacht worden. Die armenischen Streitkräfte hätten auch dieses und sein eigenes Dorf Mammadbeyli niedergebrannt.

Die Leichen von sieben gefallenen Polizisten seien bis heute nicht gefunden worden. Ihre Familien warteten immer noch auf sie.

Zeuge İlyas Schamilov berichtete ebenfalls von Schäden durch den Beschuss Tartars durch armenische Truppen. Er sagte, die Stadt sei dauerhaft unter Beschuss gestanden.

Ein weiteres Opfer Anvar Gafarov, sagte, dass während der Besetzung von Jabrayil besonders Zivilisten das Ziel gewesen seien insbesondere während der Erntezeit.

Opfer Aslan Schahbazov berichtete, dass bereits 1988–1989 Angriffe auf die Bevölkerung von Gubadlı begonnen hätten. Der Bezirk sei mit verschiedenen Waffentypen beschossen worden. Er habe im Krieg viele Verwandte verloren.

Opfer Azad Musayev (Zangilan) und Azer Eminov (Gubadlı) sagte aus, dass die Angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten.

Auch Alisafa Guliyev sagte, dass er während der Besetzung von Zangilan geschädigt worden sei. Er schilderte, dass armenische Soldaten Zivilisten gefoltert, erschossen und enthauptet hätten. Ziel sei die vollständige Auslöschung der Bevölkerung gewesen.

Während des Prozesses richteten auch die Angeklagten Fragen an die Opfer.

Die nächste Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen eine Gruppe von Personen armenischer Herkunft, die beschuldigt werden, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, ist für den 16. Mai angesetzt.

Insgesamt fünfzehn Personen stehen vor Gericht. Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:

Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.

Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:

∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges

∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen

∙ Artikel 103 – Völkermord

∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung

∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung

∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord

∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung

∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit

∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen

Im Gericht werden Aussagen zur Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch armenische Armee und zur Ermordung von Zivilisten gehört VIDEO

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