Im Strafprozess gegen Ruben Vardanyan Aussagen von Opferzeugen gehört VIDEO



















Baku, 15. April, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen Ruben Vardanyan wurde am Dienstag, dem 15. April fortgesetzt. Er wird beschuldigt, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen begangen, Terroranschläge verübt und den Terrorismus finanziert zu haben.
Die Gerichtssitzung fand am Militärgericht im Gerichtsgebäude von Baku unter dem Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung von den Richtern Camal Ramazanov, Anar Rzayev und der Ersatzrichterin Gunel Samadova statt, bei der dem Angeklagten ein Dolmetscher in ihrer jeweiligen Sprache, Russisch sowie Anwälte für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden.
Vor der Anhörung erklärte Zeynal Aghayev geschädigten Personen ihre Rechte und Pflichten.
Im heutigen Gerichtsprozess wurden Aussagen von Opferzeugen Ilgar Orujov, Mardan Musayev, Anar Aliyev, Khazri Ahmadov, Hasan Aliyev, Elshad Ahmadov, Farid Ilyaszada, Tabriz Ramazanov, Saleh Hasanov, Javid Mehdizada, Azizagha Garayev, Nariman Ibrahimov und weiteren gehört. Sie gaben an, bei provozierenden Angriffen durch Überreste der armenischen Armee sowie illegale armenische bewaffnete Gruppen verletzt worden zu sein.
Einer der Geschädigten, Elvin Mammadli, sagte aus, dass er während der Evakuierung eines verwundeten Soldaten in einem Krankenwagen verletzt worden sei. Er erklärte, dass der Sanitätswagen, der mit einem deutlich sichtbaren Roten Halbmond gekennzeichnet war, durch eine Panzerabwehrrakete dieser Gruppen getroffen wurde.
Auf Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev antwortete der Geschädigte Nizami Bakhshaliyev, er sei durch Schüsse der gegnerischen Seite verletzt worden, als er sich 7 bis 8 Kilometer hinter der Frontlinie befand. Er betonte: „Ihr Ziel war es, unsere Gebiete zu besetzen“.
Ein weiterer Opferzeuge, Ulvi Suleymanov, teilte mit, dass er verletzt worden sei und einer von seinen Kameraden in seinen Armen gestorben sei.
Der Geschädigte Imran Hasanli erklärte auf Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova, dass er zusammen mit seinem Gruppenkommandeur durch eine Explosion im Dorf Sirkhavend im Rayon Aghdara verletzt worden sei.
Tural Mammadzade erklärte, er bei einem provozierenden Angriff durch die Reste der armenischen Armee und illegaler bewaffneter Gruppen Splitterverletzungen durch Artilleriebeschuss in Aghdam erlitten habe.
Der Opferzeuge Anar Rahimli antwortete auf Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev, dass er als Zivilist bei der Arbeit in der Region Yeddikhirman im Rayon Aghdam verletzt worden sei. „Wir trafen auf eine illegale armenische bewaffnete Formation. Sie eröffneten das Feuer auf unser Fahrzeug. Ich erlitt eine Schussverletzung am linken Arm, die zu einem Bruch führte. Meine rechte Hand brach ebenfalls, als das Fahrzeug sich überschlug“, sagte er.
„Zu diesem Zeitpunkt waren keine Soldaten bei uns. Als wir die bewaffnete Gruppe sahen, wollten wir umkehren. Doch als wir uns zurückzogen, eröffneten sie andauerndes Feuer – nicht, um uns zu warnen, sondern um uns zu töten“, betonte er.
Javid Mehdizade sagte bei seiner Aussage, dass er in Richtung des Dorfes Abdal-Gülabli im Distrikt Aghdam verletzt wurde. Er fügte hinzu: „Zwei meiner Kameraden wurden getötet, mehrere wurden verletzt. Wir waren in unserer Stellung, als wir verletzt wurden. Der Feind führte ständig Provokationen durch“.
Valeh Nuriyev teilte mit, dass er bei einer feindlichen Sabotage verletzt wurde.
Elschan Ibrahimli erklärte, dass er in Aghdam durch einen Scharfschützenbeschuss verletzt wurde.
Alle Opferzeugen forderten das Gericht auf, Ruben Vardanyan mit der schwersten Strafe zu belegen.
Anschließend wurden gerichtsmedizinische Gutachten der Geschädigten im Gerichtsverfahren verlesen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 22. April angesetzt.
Ruben Vardanyan wird nach den Artikeln 100.1, 100.2 (Planung, Vorbereitung, Beginn und Durchführung eines Angriffskrieges), 107 (Vertreibung und Zwangsumsiedlung der Bevölkerung), 109 (Verfolgung), 110 (gewaltsame Entführung von Menschen), 112 (illegale Freiheitsberaubung im Widerspruch zu den Normen des internationalen Rechts), 113 (Folterung), 114.1 (Söldnertätigkeit), 115.2 (Verletzung des Kriegsrechts und Kriegsbrauchs), 116.0.1, 116.0.2, 116.0.10, 116.0.11, 116.0.16, 116.0.18 (Verstöße gegen das internationale humanitäre Recht während bewaffneter Konflikte), 120.2.1, 120.2.3, 120.2.4, 120.2.7, 120.2.11, 120.2.12 (vorsätzliche Tötung), 29,120.2.1, 29,120.2.3, 29,120.2.4, 29,120.2.7, 29,120.2.11, 29,120.2.12 (versuchte vorsätzliche Tötung), 192.3.1 (illegale Geschäftstätigkeit), 214.2.1, 214.2.3, 214.2.4 (Terrorismus), 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), 218.1, 218.2 (Gründung einer kriminellen Vereinigung), 228.3 (Illegale Beschaffung, Übergabe, Verkauf, Lagerung, Transport und Tragen von Schusswaffen, deren Bestandteilen, Munition, Sprengstoffen und Geräten), 270-1.2, 270-1.4 (Handlungen, die eine Bedrohung für die Flugsicherheit darstellen), 278.1 (Gewaltsame Machtergreifung oder Machterhaltung, gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung), 279.1, 279.2, 279.3 (Bildung von bewaffneten Formationen oder Verbänden, die gesetzlich nicht vorgesehen sind) und 318.2 (Illegale Grenzüberquerung der Republik Aserbaidschan) angeklagt.