Lyova Mnatsakanyan: Minen wurden in Armenien hergestellt und nach Karabach gebracht - GERICHTSPROZESS VIDEO





















Baku, 17. März, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan und andere wurde am Montag, dem 17. März, fortgesetzt. Ihnen werden vorgeworfen, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Die Gerichtsverhandlung fand am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samedova) statt. Jedem der Angeklagten wurde ein Dolmetscher für die Sprache, die er beherrscht, sowie Anwälte zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung gestellt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, eine Gruppe von Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil. Bei der heutigen Gerichtsverhandlung wurden dem Angeklagten Lyova Mnatsakanyan Fragen von Staatsanwälten, Vertretern der Opfer sowie Verteidigern gestellt.
Der Angeklagte wurde über seine Funktionen und Aufgaben im Bestande von einer kriminellen Vereinigung, eine gewaltsame Machtübernahme in den von Armenien einst besetzten souveränen Gebieten Aserbaidschans sowie der Tätigkeit militärischer Einheiten und der “Armee“ des selbsternannten Regimes unter der Führung und Kontrolle Armeniens befragt. Man befragte ihn auch über die Regeln des Militärdienstes, die Stationierung und der Einsatz von Waffen in den besetzten Gebieten, die Ernennung von “Rängen“ in der “Armee“ des selbsternannten Regimes, die Bestellung und Entlassung von “Funktionsträgern“, die Genehmigung von “Stellenplänen“, die Mittelzuweisung, die Zahlung von “Gehältern“ an die Militärangehörigen in Karabach, die Durchführung von militärischen Übungen und Versammlungen. Es wurden auch Fragen zur Lösung von Verantwortlichkeitsfragen von Militärangehörigen sowie zur Rolle und Beteiligung des armenischen Staates, seiner staatlichen Institutionen, der Streitkräfte und hochrangiger Beamter an diesen Prozessen gestellt.
Der Angeklagte Lyova Mnatsakanyan antwortete auf Fragen des Abteilungsleiters für öffentliche Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nasir Bayramov und erklärte, dass er 1992 seinen Militärdienst in Karabach aufgenommen habe und am 2. Oktober desselben Jahres bei den Kämpfen verletzt wurde. Von 1993 bis 2012 setzte er seinen Militärdienst in verschiedenen Funktionen in der “Armee“ des selbsternannten Regimes fort und wurde später stellvertretender Stabschef der armenischen Streitkräfte. 2015 wurde der Angeklagte, der in dieser Funktion tätig war, zum “Verteidigungsminister“, “Oberbefehlshaber der Armee“ des selbsternannten Regimes in den früher besetzten Gebieten ernannt. Er fügte hinzu, dass auch Seyran Ohanyan, der später Verteidigungsminister von Armenien wurde, zunächst verschiedene “Funktionen“ im selbsternannten Regime innehatte. “Vor seinen “Funktionen“ in Karabach war er Kompaniechef im 366. Regiment“, fügte Lyova Mnatsakanyan hinzu.
Der Angeklagte fügte hinzu, dass die finanziellen Angelegenheiten der “Armee“ des selbsternannten Regimes vom Verteidigungsministerium Armeniens geregelt wurden, während Waffen und Munition vollständig von den armenischen Streitkräften bereitgestellt wurden. Er erklärte weiter: „Wir hatten einen Versorgungsdienst. Der Versorgungsdienst nahm die Materialien entgegen und verteilte sie dann an jede Einheit. Das heißt, die Munition wurde vom Verteidigungsministerium Armeniens zur Verfügung gestellt.“
Lyova Mnatsakanyan erklärte in seiner Antwort auf Fragen vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt Vusal Aliyev, dass er im Juni 2015 vom damaligen Präsidenten Armeniens, Sersch Sargsjan zum “Verteidigungsminister“ – “Oberbefehlshaber der Armee“ des selbsternannten Regimes ernannt wurde.
Der Angeklagte erklärte, dass zunächst der armenische Verteidigungsminister Seyran Ohanyan ihn über seine “Ernennung“ zu dieser “Funktion“ informiert habe, woraufhin Sargsjan diese Bestätigung gab.
Mnatsakanyan berichtete, dass Sargsjan ihn nach der Ernennung empfangen habe und ihm gesagt habe, dass dies eine sehr wichtige Position sei.
Im Jahr 2015 erklärte das selbsternannte Regime in einer “offiziellen Mitteilung“, dass Lyova Mnatsakanyan angeblich von dem damaligen “Präsidenten“ Bako Sahakjan zum “Verteidigungsminister“ ernannt worden sei.
In seiner Antwort auf Fragen vom stellvertretenden Staatsanwalt für Sonderaufgaben Tughay Rahimli erklärte Mnatsakanyan, dass die Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen, die von armenischen Bürgern und Bürgern der Armenischen Republik in den besetzten Gebieten begangen wurden, von der Militärpolizei Armeniens geführt wurden, während die Vorermittlungen von der Militärstaatsanwaltschaft Armeniens durchgeführt wurden.
Er erklärte auch, dass in den besetzten Gebieten eine Organisation namens “Militärpolizei der Armenischen Republik in Khankendi“ tätig war, da es sich um eine Einheit der gleichen Armee handelte.
Lyova Mnatsakanyan sagte weiter, dass Kriminalfälle vor dem Militärgericht in Syunik in Armenien behandelt wurden.
Der Angeklagte betonte zudem, dass aufgrund der gleichen militärischen Struktur die von Militärangehörigen begangenen Kriegsverbrechen, unabhängig davon, ob die Täter armenische Bürger oder Bürger des besetzten Gebiets waren, in Armenien mit dem gleichen Status wie ähnliche Verbrechen dort untersucht und entschieden wurden.
Lyova Mnatsakanyan gab an, dass jährlich 7.000 bis 8.000 Rekruten aus Armenien zu Militärdienst in die besetzten Gebiete Aserbaidschans geschickt wurden.
Er erklärte, dass es zwei Wehrpflichtzyklen im Jahr gab und dass bei jedem Zyklus 3.500 bis 4.000 armenische Staatsbürger in die besetzten Gebiete gebracht wurden.
Laut Mnatsakanyan waren etwa 70 % derjenigen, die in der “Armee“ des selbsternannten Regimes dienten, armenische Staatsbürger, während die restlichen 30 % armenische Einwohner der besetzten Gebiete waren.
Er fügte hinzu: „Es gab keinen Unterschied zwischen ihnen während ihres Dienstes; sie unterstanden dem gleichen Kommando und trugen die gleiche Uniform.“
Als er Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev beantwortete, sprach Lyova Mnatsakanyan auch über die Lieferung von Ferngläsern aus dem Ausland. „Es war 2015 oder früher, ich weiß es nicht genau, Ferngläser und andere Ausrüstungsgegenstände wurden aus Amerika oder irgendwo anders nach Armenien gebracht. Später wurde es jedoch verboten, diese direkt zu liefern. Diese Hilfsgüter wurden dann in einem Lager des armenischen Verteidigungsministeriums gesammelt und anschließend verteilt“, erklärte er.
Mnatsakanyan erklärte weiter, dass in den besetzten aserbaidschanischen Gebieten keine Waffen „Iskander-M“, „Tochka-U“ und „Smerch“ vorhanden gewesen seien.
In seiner Antwort auf Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova sagte Mnatsakanyan, dass er diese Waffen in den besetzten aserbaidschanischen Gebieten weder während noch nach seiner Amtszeit als "Verteidigungsminister" des sogenannten Regimes gesehen habe.
Er wurde auch nach den Angriffen auf zivile Ziele in Ganja, Barda und anderen Gebieten befragt und erklärte, dass der Befehl zum Raketenfeuer möglicherweise vom Generalstab der armenischen Streitkräfte erteilt worden sei. Auf die Frage, mit wem der Generalstab der armenischen Streitkräfte den Befehl vor der Durchführung hätte abstimmen müssen, antwortete Mnatsakanyan: „Während des Krieges untersteht der Generalstab nur einer Person, dem Führer des Landes.“
„Wer ist mit “Führer des Landes“ in Armenien gemeint?“, wurde er gefragt, woraufhin Mnatsakanyan antwortete: „In Armenien ist das der Premierminister. Zu dieser Zeit war der Generalstabsoffizier Onik Gasparyan, und der Premierminister war Nikol Paschinjan.“
Er sagte auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Raketen ihr Ziel verfehlten, etwa 5-10 Meter betrug. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er denke, dass die Tötungen von Zivilisten während des 44-tägigen Krieges in Ganja, Barda und anderen Gebieten aufgrund der Zielverfehlung der Raketen oder absichtlich geschahen, antwortete er: „Wenn es mehrfach passiert, ist es offensichtlich. Wenn es nur einmal passiert, ist es ein Zufall, aber wenn es mehrfach passiert, dann ist es kein Zufall… Ich weiß es nicht.“
Mnatsakanyan sagte, dass er während seiner Zeit als “Verteidigungsminister“ des selbsternannten Regimes keine Berichte über Änderungen, Reformen oder Ereignisse an den “Präsidenten“ des Regimes abgegeben habe. „Es gab allgemeine Kontakte, aber nichts anderes. Ich berichtete an den Generalstab der armenischen Streitkräfte“, fügte er hinzu.
Er erklärte auch, dass er während der April-Gefechte 2016 nur dem Generalstab der armenischen Streitkräfte Bericht erstattet habe und keine Informationen an die “Führung“ des sogenannten Regimes in Karabach weitergegeben habe.
Mnatsakanyan stellte fest, dass der Plan für die “Armee“ des sogenannten Regimes sowie andere Dokumente vom Generalstab der armenischen Streitkräfte vorgelegt wurden und der armenische Präsident diese bestätigte, während der “Präsident“ des sogenannten Regimes keine Befugnis in dieser Angelegenheit hatte.
In seiner Aussage gab Mnatsakanyan zu, dass er während des 44-tägigen Krieges 2020 auf Befehl von Arayik Harutyunyan im Artillerieabschnitt der Kampfzone im Süden, in der Nähe des Dorfes Talysch, gewesen sei. „Ich sagte, dass dort ein Chaos herrsche“, fügte er hinzu.
Er gestand auch, dass Minen nach Bergkarabach aus Armenien gebracht wurden und erklärte: „In Armenien wurden Anti-Personenminen produziert.“
Der Staatsanwalt teilte mit, dass die Aussage von Lyova Mnatsakanyan vor Gericht durch die Untersuchung der Dokumente in armenischer Sprache bestätigt wurde.
In seiner Antwort auf Fragen gab er an, Ruben Vardanyan ungefähr seit den Jahren 2005 bis 2008 zu kennen.
Er sagte weiter, dass die armenischen Militärs in den besetzten Gebieten und in Armenien nach denselben Vorschriften arbeiteten.
De Prozess wurde für den 3. April angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.
Fünfzehn Personen armenischer Herkunft sind werden wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt, die im Zuge eines Aggressionskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.
Diese fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).