Neue Fakten vor Gericht über Verlegung von Landminen in ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans aufgedecktVIDEO


























Baku,12. Juni, AZERTAC
Am Donnerstag, dem 12. Juni wurde der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, eine Gruppe von geschädigten Personen bzw. deren Rechtsnachfolger mehrere Opfer und deren Rechtsnachfolger sowie die Staatsanwälte teil.
In der Sitzung beantwortete der Angeklagte Levon Mnatsakanyan Fragen des Staatsanwalts zu den Ereignissen von 2016, die als „Aprilschlachten“ bekannt sind. Damals war Mnatsakanyan als „Verteidigungsminister“ des sogenannten Regimes tätig und hatte den Rang eines Generalleutnants inne. Er räumte ein, dass während der Aprilschlachten 18 Kampfstellungen verloren gingen.
Auf Fragen von Nasir Bayramov, dem Leiter der Abteilung für öffentliche Anklagevertretung der Generalstaatsanwaltschaft, entgegnete Mnatsakanyan, dass zivile Gebiete nicht absichtlich ins Visier genommen worden seien. Diese Gebiete hätten sich militärischer Einheiten, Ausrüstung und Personal enthalten, und etwaige Schäden an Wohnhäusern seien zufällig entstanden. „Es gab keinen Angriff auf das Dorf. Wir haben nicht auf das Dorf geschossen“, sagte er.
Das Gericht untersuchte Ausschnitte aus Interviews, die Mnatsakanyan nach den Aprilschlachten Journalisten gegeben hatte. In einem dieser Interviews sagte er:
„Die Gesamtlage ist unter Kontrolle. Die Truppen befinden sich auf dem erforderlichen Stand der Gefechtsbereitschaft. Unsere Grenzen sind gesichert und in zuverlässigen Händen.“
Auf die Frage eines Journalisten, ob „auch die andere Seite verteidigt werde“, antwortete er: „Ja.“
Der Staatsanwalt konfrontierte Mnatsakanyan mit dem Widerspruch zwischen seiner Aussage im Gerichtssaal, er habe während der Aprilschlachten keine öffentlichen Erklärungen abgegeben, und dem Videomaterial aus dem Interview. Auf die Frage, wen er mit „der anderen Seite“ gemeint habe und gegen welche Art von Angriff man sich verteidigt habe, gab Mnatsakanyan keine konkrete Antwort.
Ein weiteres Interview mit Mnatsakanyan wurde gezeigt, in dem er sich auf der Jidir-Duzu-Ebene zu den Gefechten vom 24.–25. Februar 2015 sowie zu den Kämpfen im April 2016 äußerte. Er erwähnte die aserbaidschanischen Spezialeinheiten als die „Yashma-Brigade“ und bestätigte ihre Teilnahme an den Kämpfen. Er erläuterte die militärischen Entwicklungen des Regimes wie folgt:
„Verbesserung bedeutet, dass wir unsere vorhandenen Fähigkeiten weiter stärken müssen. Wir müssen unsere Feuerkraft und Systeme ausbauen. In diese Richtung führen wir entsprechende Arbeiten durch. Insbesondere erweitern wir den Bereich der Beobachtungsgeräte. Es wurden Fortschritte sowohl bei Feuer- als auch Zerstörungssystemen erzielt. Unter bestimmten Bedingungen hatten wir einige Mängel, aber jetzt, sei es morgens oder nachmittags, können wir effektiv feuern.
Außerdem haben wir unsere Führungsfähigkeiten verbessert. Das gehört ebenfalls zum Gesamtsystem. Wir haben Fortschritte sowohl bei der Aufklärung als auch beim Beschuss gemacht. Zusätzlich werden praktische Maßnahmen im Hinblick auf neue Technologien und technische Mittel ergriffen. Auch im militärisch-industriellen Komplex laufen Arbeiten.
Es gibt auch Panzerabwehrsysteme mit größerer Reichweite und andere moderne Mittel. Darüber hinaus haben wir neue Technologien und Feuerkraft erworben. Das Personal wird auch in der Nutzung dieser Mittel ausgebildet.“
Er erklärte, dass das Interview ursprünglich auf einem Balkon in der Nähe von „Isa Bulaghi“ aufgenommen werden sollte, aber aufgrund von Lichtproblemen auf die Jidir-Duzu-Ebene verlegt wurde.
Nach einer Pause untersuchte das Gericht ein weiteres im Internet gefundenes Video, das eine Auseinandersetzung zwischen Levon Mnatsakanyan und dem ehemaligen „Verteidigungsminister“ Samvel Babayan zeigte. In dem Video warf Mnatsakanyan Babayan vor, 1994 21 Kilometer Gebiet an Aserbaidschan übergeben zu haben.
Babayan hatte zuvor die armenische Führung für strategische Fehler während der Aprilschlachten kritisiert. Mnatsakanyan bestritt den Gebietsverlust nicht, forderte Babayan jedoch auf, sich daran zu erinnern, wie 1994 Land aufgegeben worden sei. Während Babayan die Gefechte von 2016 als „Sabotage“ bezeichnete, bestand Mnatsakanyan darauf, dass es sich um eine groß angelegte Militäroperation gehandelt habe.
Weitere im Gerichtssaal gezeigte Aufnahmen zeigten den ehemaligen armenischen Premierminister Karen Karapetyan sowie den „Premierminister“ des sogenannten Regimes Arayik Harutyunyan bei einem Treffen mit Soldaten in den damals von Armenien besetzten Gebieten Aserbaidschans. Mnatsakanyan bestätigte, dass armenische Regierungsvertreter, darunter Verteidigungs- und Außenminister, die Region häufig besucht hätten.
Zusätzliches Videomaterial zeigte den ehemaligen armenischen Verteidigungsminister Davit Tonoyan, der gemeinsam mit dem damaligen Außenminister Zohrab Mnatsakanyan und dem „Außenminister“ des Regimes dessen „militärische Struktur“ inspizierte.
Auf die Frage zu Landminen in aserbaidschanischem Gebiet antwortete Mnatsakanyan, dass sowohl im Norden als auch im Süden Minen gelegt worden seien. Er erklärte, dass nach der Verlegung die Formulare dem Oberkommando vorgelegt worden seien: eine Kopie sei bei der Militäreinheit verblieben, andere im Büro der Pioniereinheiten. Er betonte, dass die Minenverlegungsformulare genaue Standorte angäben, während die Minenkarten nur allgemeine Bezirke zeigten.
Mnatsakanyan gab an, dass die Minen zunächst in der Sowjetunion hergestellt, später aus Russland beschafft und über Armenien an das separatistische Regime geliefert worden seien. Zuletzt seien sie auch in Armenien produziert worden. Er räumte ein, dass sowohl Antipersonen, als auch Panzerabwehrminen in den ehemals besetzten Gebieten gelegt worden seien.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 13. Juni angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen