Prozess gegen Personen, denen vorgeworfen wird, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, wird fortgesetzt

















Baku, 6. März, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan und andere wurde am Donnerstag, dem 6. März, fortgesetzt. Ihnen werden vorgeworfen, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Bei der Gerichtsverhandlung, die am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samedova) stattfand, wurde jedem der Angeklagten ein Dolmetscher für die Sprache, die er beherrscht, sowie Anwälte zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung gestellt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, ein Teil der Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.
Der vorsitzende Richter des Gerichts verlas zunächst die Information, dass für den Angeklagten Bako Sahakjan auf Staatskosten ein zusätzlicher Anwalt zu seiner Verteidigung bestellt wurde und stellte ihm seinen Anwalt vor. Bako Sahakjan erklärte, dass er keinen Einspruch gegen den neuen Verteidiger erhebe.
Als die Anhörung begann, wurde den Angeklagten angeboten, ihre Aussagen zu den ihnen vorgeworfenen Anklagen und zu anderen relevanten Aspekten zu machen, die für eine gründliche und objektive Prüfung der Anklage von Bedeutung sind.
In dieser Sitzung des Gerichts haben die Angeklagten David Manukyan, Gurgen Stepanyan, Davit Allahverdiyan, Melikset Pashayan, Garik Martirosyan, Levon Balayan und Madat Babayan ihre freien Aussagen gemacht.
Der Angeklagte Davit Manukyan, der in Armenien geboren wurde, die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien besitzt, als Militärangehöriger in den Streitkräften Armeniens gedient hat, den Rang eines Generalmajors innehatte und in den illegalen bewaffneten Gruppen des so genannten Regimes als „Stellvertreter des Kommandanten“ sowie als Leiter der Personalabteilung im Generalstab des Verteidigungsministeriums Armeniens und als Kommandeur eines Korps tätig war, hat in seiner Aussage zugegeben, dass er gegen die Streitkräfte Aserbaidschans gekämpft hat.
Er erklärte, dass er als Soldat in Armenien gedient habe und während des Ersten und Zweiten Karabach-Krieges als Teil der armenischen Armee gegen die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan gekämpft habe. Er sagte: „Während des Ersten Krieges hatte ich keine Dienststellung oder Funktion. Im Zweiten Krieg jedoch hatte ich eine. Aber all das ging aus meinen dienstlichen Verpflichtungen hervor. Besonders bei der Planung des Krieges… In meinen Verpflichtungen und Dienstpflichten steht eindeutig: „Mit der Kampfvorbereitung beschäftigen“. Es gibt jedoch keine Planungen des Krieges. Das ist unverständlich und zusammenhanglos.“
Er erinnerte daran, dass er während des Ersten Karabach-Krieges ein einfacher Soldat war und an Kampfhandlungen teilnahm. Er sagte: „Ich war ein einfacher Soldat, habe an Kampfoperationen teilgenommen. Am 28. Februar 1993 wurde ich in der Nähe von Aghdara verwundet. 1994 kehrte ich in den Dienst zurück… Nach dem Krieg setzte ich meinen Dienst fort und erhielt den Offiziersrang“.
Der Angeklagte betonte, dass er nicht an den Sitzungen des “Sicherheitsrates“ des sogenannten Regimes teilgenommen habe und erklärte: „Ich war kein ständiges Mitglied oder Beobachter bei den Sitzungen und wusste auch nicht, wann diese stattfanden“.
Er berichtete auch, dass während des 44-tägigen Krieges sein Fahrzeug von einer Drohne “Bayraktar“ getroffen wurde: “Mein Fahrer wurde verletzt, aber ich habe keine Verletzungen erlitten, da ich 20 Meter entfernt war“.
David Manukyan gab an, dass er im Dezember 2021 von seinen Dienstpflichten beurlaubt wurde und seinen Posten im Januar 2022 übergab. Er wies auch darauf hin, dass Bürger der Republik Armenien im “Militär“ des sogenannten Regimes ihren Dienst leisteten und fügte hinzu: „Etwas zurückblickend, gab es nach 2020 erhebliche Kürzungen in der Armee. Die Divisionen wurden verkleinert und auf Brigadenniveau reduziert“.
Er erklärte weiter, dass zwischen 2020 und 2023 etwa 10.000 Militärangehörige in Karabach im Dienst standen. Darüber hinaus betonte er, dass er bei den Ermittlungen mit den Ermittlern gut zusammengearbeitet habe.
Der Angeklagte sprach auch über die Waffen, die in seiner Wohnung gefunden wurden: “In meiner Wohnung in Khankendi hatte ich zwei Waffen. Eine Pistole und ein gezogenes Jagdgewehr. Beide Waffen sind bei der Polizei der Republik Armenien registriert“.
Der Angeklagte Gurgen Stepanyan erklärte, dass er zwischen 2005 und 2007 seinen Militärdienst in Hadrut geleistet habe und 2023 an einen Kampfposten geschickt wurde: „Am 19. September begannen wir, von unserem Posten nach Khankendi zu fliehen. Auf dem Weg trafen wir auf Ihre Soldaten, denen wir uns ergaben“.
Der Angeklagte Davit Allahverdiyan erklärte, dass er bei den ersten Ermittlungen alle Fragen beantwortet habe und auch im Gerichtsverfahren bereit sei, auf alle Fragen zu antworten. „Die Behandlung mir gegenüber war menschlich und gut, dafür danke ich. Jetzt bin ich auch bereit, alle Fragen zu beantworten“, fügte er hinzu.
Der weitere Angeklagte Melikset Pashayan erklärte in seiner Aussage, dass er mit den Anklagen vertraut sei. Er gab an, im sowjetischen Militär gedient zu haben und 1993 einen Aufruf des sogenannten Regimes erhalten zu haben, um an Kämpfen gegen Aserbaidschan teilzunehmen: „Bis zum Waffenstillstand 1994 habe ich nur Stellungen in Agdam verteidigt. Während des 44-tägigen Krieges 2020 haben wir uns mit den Jungen aus dem Dorf entschieden, die Stellungen zu verteidigen. Wir haben drei bis vier Wochen lang die Position gehalten.“
Melikset Pashayan berichtete, dass er am 19. und 20. September 2023 während der von der aserbaidschanischen Armee durchgeführten Anti-Terror-Operationen an seinem Finger verletzt wurde und später festgenommen wurde.
Ein weiterer Angeklagter, Garik Martirosyan, gab zu, dass er während des Ersten Karabach-Kriegs in Aghdam in vorderster Linie war: „Im Zweiten Karabach-Krieg war ich im Bezirk Askeran. Auch während des 44-tägigen Krieges war ich dort“.
Der Angeklagte Levon Balayan erklärte, dass er während des 44-tägigen vaterländischen Kriegs und der Anti-Terror-Operationen im Militärdienst des sogenannten Regimes, das unter der Kontrolle des armenischen Staates stand, gedient habe.
Der Angeklagte Madat Babayan gestand, 1992 in Chodschali gewesen zu sein. Er betonte: „Ich war 1992 in Chodschali. Man teilte mir mit, dass Hilfe benötigt wurde, also ging ich. Es wurde mir gesagt, dass dort Leichen seien, und ich führte sie zum Ort, wo sie beerdigt werden sollten“.
Daraufhin bat der Angeklagte Bako Sahakjan um das Wort und hielt eine kurze Erklärung. Er sprach über seine Tätigkeit als „Präsident“ des sogenannten Regimes, das unter der Leitung und Kontrolle von Armenien stand, und erklärte, dass ihm im Vorfeld der Ermittlungen ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, auf die gestellten Fragen zu antworten.
Nachfolgend begann die Phase der Dokumentenprüfung im Gericht.
Der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev präsentierte historische Dokumente, die bestätigen, dass Karabach ein souveränes Territorium Aserbaidschans ist und dass Armenien beabsichtigte, Karabach sich einzuverleiben. Diese Dokumente umfassen:
den Beschluss des Volksdeputiertenkongresses der Autonomen Region Berg-Karabach vom 20. Februar 1988, in dem die Bitte formuliert wurde, die Region von der Aserbaidschanischen SSR in die Armenische SSR einzugliedern;
den Beschluss des Obersten Rates der Armenischen SSR vom 15. Juni 1988, in dem ebenfalls um den Anschluss von Berg-Karabach von der Aserbaidschanischen SSR an die Armenische SSR gebeten wurde;
den Beschluss des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 18. Juli 1988, in dem die Rechtmäßigkeit des Vorschlags, Berg-Karabach Armenien einzuverleiben, als verfassungswidrig erklärt wurde;
Artikel 78 der Verfassung der UdSSR;
den Beschluss des Obersten Sowjets der Republik Aserbaidschan vom 30. August 1991 zur Wiederherstellung der Staatsunabhängigkeit der Republik Aserbaidschan;
den Beschluss und die Erklärung über die Gründung der „Republik Berg-Karabach“ vom 2. September 1991 und andere Dokumente.
Anschließend präsentierten der Sonderassistent des Generalstaatsanwalts Tugay Rahimli und der Staatsanwalt Fuad Musayev Dokumente, die die kriminelle Vereinigung belegen, die von Armenien auf dem Gebiet der Armenischen SSR und im Teilgebiet der Aserbaidschanischen SSR, Karabach, gegründet wurde und unter der Leitung Armeniens agierte. Diese ein kriminelle Vereinigung bildete den Kern einer illegalen bewaffneten Formation, die in den 1980er Jahren in Karabach und Armenien mit fast 40 Gruppen, darunter “Großer Tigran“, “David Sasunski“, “Archiv“, “Daschnaksakaner“, “Schuscha“, “Sasun“, “Maral“, “Agdara Division“, “Khankendi Regiment“, “Sisiyan Division“, “Hadrut Division“, “Sasna Srer Division“, “Chatschlilar“, “Freiwilligenabteilung Erkrap“, “Malatiya“, “Arabo“, “Musch“ und weiteren, gegründet wurde. Diese Dokumente belegen die Ziele, Aktivitäten und Führung dieser kriminellen Vereinigung.
Daraufhin wurde der angeklagte Arkadi Gukasyan aufgefordert, sich zu den untersuchten Dokumenten zu äußern. Es wurden Fragen zu den führenden Persönlichkeiten und Teilnehmern dieser illegalen bewaffneten Formationen, ihren Verbindungen zu Armenien, deren Aktivitäten sowie seiner Teilnahme an den Aktivitäten dieser Gruppen und an der Organisation “Krung“, die in Armenien und im souveränen Gebiet der Republik Aserbaidschan Karabach gegründet wurde und tätig war, gestellt. Es wurde auch über seine Festnahme und die kriminellen Ideologien “Großarmenien“ und “Miatsum“ gefragt.
Der angeklagte Gukasyan erklärte, dass er nicht an der Aktivität der Organisation “Krung“ beteiligt war und seine Festnahme nicht aufgrund seiner Beteiligung an dieser Organisation erfolgte. Die Namen der Führer der aufgelisteten illegalen bewaffneten Gruppen seien allgemein bekannt, einschließlich der Namen, die in den heute im Gericht verhandelten Dokumenten erwähnt werden. Er fügte jedoch hinzu, dass er diese Namen nicht nennen werde.
Die nächste Sitzung des Gerichts wurde für den 10. März angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.
An dieser Stelle muss betont werden, dass fünfzehn Personen armenischer Herkunft wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt sind, die im Zuge eines Aggressionskriegs begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.
Fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).