GESELLSCHAFT
Prozess gegen Personen, denen vorgeworfen wird, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, wird fortgesetzt VIDEO




















Baku, 27. Februar, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan und andere wurde am Donnerstag, dem 27. Februar, fortgesetzt. Ihnen werden vorgeworfen, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Bei der heutigen Gerichtsverhandlung, die am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und mit den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samedova) stattfand, wurde jedem der Angeklagten ein Dolmetscher für die Sprache, die er beherrscht, sowie Anwälte zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung gestellt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, ein Teil der Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.
Zu Beginn der Sitzung kündigte Richter Zeynal Aghayev an, dass ein neuer Armenisch-Dolmetscher in den Gerichtsprozess aufgenommen wurde. Die Parteien erhoben keinen Einwand gegen den Dolmetscher.
Die Angeklagten haben sich in dieser Gerichtsverhandlung freiwillig zu den Vorwürfen geäußert.
Zu Beginn der Sitzung schlug der Vorsitzende vor, dass jeder Angeklagte eine Erklärung zu den Anklagen abgibt und auch zu anderen wichtigen Punkten, die für eine gründliche und faire Untersuchung der Anklagen wichtig sind.
Zuerst äußerte sich der Angeklagte Arkadi Ghukasyan zu den ihm vorgeworfenen Taten. Ihm wird vorgeworfen, an zahlreichen kriminellen Handlungen teilgenommen zu haben, die gegen unser Land und unser Volk im Zuge des aggressiven Krieges Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden.
A. Ghukasyan erklärte, dass die Republik Armenien als Garant für Berg-Karabach erklärte, dass Armenien die Verantwortung für Berg-Karabach aufgetreten sei: „Natürlich konnte das kleine Karabach in dieser ungelösten Problemgruppe seine Verteidigung nicht allein durchführen, bis der Konflikt beigelegt ist.
Er sagte, dass er während des 44-tägigen Krieges im Jahr 2020 in Karabach war: „Dies fiel mit der Zeit zusammen, als ich nach Karabach kam. Fast am zweiten Tag des Krieges forderten wir ein Treffen mit dem “ehemaligen Präsidenten“ Bako Sahakjan und Arayik Harutyunyan.“
„Wir trafen uns mit ihm. Wir baten ihn, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um von Armenien zu fordern, den Krieg zu stoppen.“
A. Ghukasyan behauptete, dass es in Karabach keine Söldner gegeben habe: „Es waren das Verteidigungsministerium und die armenische Armee, die von der Republik Armenien finanziert wurden.“
Anschließend äußerte sich der Angeklagte Bako Sahakjan. Er erklärte, dass bei den Ermittlungen seine Rechte gewährleistet wurden: „Am 3. Oktober 2023 wurden wir – ich und Arkadi Ghukasyan – aus Karabach in eine Untersuchungshaftanstalt des Staatsdienstes für Sicherheit Aserbaidschans gebracht. An diesem Tag wurde mir die Anwältin Nigar Mirbabayeva von der Anwaltskanzlei Nr. 12 in Baku vom Staat Aserbaidschan gebracht, sowie ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, um meine Rechte zu verteidigen.“
„Bei den Ermittlungen wurden mir alle meine Rechte vom Ermittler garantiert, sodass ich alle Fragen beantworten und meine Meinung äußern konnte.“
„Zu Beginn der Ermittlungen habe ich erklärt, und ich möchte diese Erklärung auch jetzt bestätigen, dass dieser Konflikt, diese Geschichte kein Gegenstand von Straftaten oder eines gerichtlichen Verfahrens ist. Als ich diese Meinung äußerte, habe ich weder die Autorität des Gerichts noch die Befugnisse der Ermittlungen in Frage gestellt.“
Anschließend wurde dem Angeklagten Arayik Harutyunyan vorgeschlagen, sich freiwillig zu äußern. Er bat das Gericht um zusätzliche Zeit, um sich auf seine Aussage vorzubereiten. Das Gericht nahm seine Bitte zur Kenntnis.
Daraufhin machte der Angeklagte Davit Ishkhanyan eine freiwillige Aussage. Er erklärte, dass er sich der ihm vorgeworfenen Taten nicht schuldig fühle.
Anschließend äußerte sich der Angeklagte David Babayan. Auch er erklärte, dass er sich der ihm vorgeworfenen Taten nicht schuldig fühle.
„Ich war nicht in der Lage, die in der Anklageschrift genannten Taten zu begehen. Ich habe keine Hetze gegen das aserbaidschanische Volk betrieben. Ich liebe mein Volk, aber ich bin kein Nationalist“, erklärte D. Babayan.
Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 3. März angesetzt. Die Verhandlung wird mit den freiwilligen Aussagen der Angeklagten fortgesetzt.
Hier sei erwähnt, dass fünfzehn Personen armenischer Herkunft wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt sind, die im Zuge eines Aggressionskriegs begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.
Fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).