Prozess gegen Personen, denen vorgeworfen wird, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, wird fortgesetzt VIDEO
























Baku, 10. März, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan und andere wurde am Montag, dem 10. März, fortgesetzt. Ihnen werden vorgeworfen, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Die Gerichtsverhandlung fand am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samedova) statt. Jedem der Angeklagten wurde ein Dolmetscher für die Sprache, die er beherrscht, sowie Anwälte zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung gestellt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, ein Teil der Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.
Die Gerichtsverhandlung wurde mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.
Zunächst wurden dem Angeklagten Arkadi Ghukasyan von den Staatsanwälten Fragen gestellt.
Er erklärte in seiner Antwort auf die Fragen, dass er stellvertretender Redakteur bei der Zeitung „Sowjetisches Armenien“ gewesen sei und fügte hinzu: „Ich schrieb über Themen im Zusammenhang mit dem Karabach-Konflikt. Die Zeitung erschien bis 1991. Danach wurde sie nicht mehr veröffentlicht.“
Arkadi Ghukasyan betonte zudem, dass er illegale Handlungen verurteile und sagte: „Meiner Meinung nach ist jemand, der eine Frau, ein Kind oder einen alten Menschen tötet, kein Mensch. Es geht nicht um seine Nationalität.“
Er erklärte, dass er in Karabach in einer Schule auf Russisch unterrichtet wurde, jedoch sagte er, dass es mehr armenische Schulen als aserbaidschanische und russische Schulen in Karabach gegeben habe. Arkadi Ghukasyan gestand, dass es in Karabach keine Probleme mit der armenischen Sprache gegeben habe.
Auf die Frage des Staatsanwalts zur Ideologie “Großarmenien“ beantwortete A. Ghukasyan, dass er diese Ideologie als ein Märchen bezeichnete und sagte: „Ich glaube schon lange nicht mehr an die Märchen über “Großarmenien“. Die Idee von “Großarmenien“ ist ein Märchen. Ich lebe im realen Leben, ich habe das nie realistisch betrachtet.“
Er gab an, dass er 1993 Zori Balayan und 1994 Vazgen Manukyan als Mitglieder einer kriminellen Bande kennengelernt habe. Er erklärte, dass Robert Kocharian sein Vorgesetzter gewesen sei.
Bei der Beantwortung der Fragen der Staatsanwälte sprach A. Ghukasyan auch über den ehemaligen Präsidenten der Republik Armenien, Robert Kocharian. Er sagte, dass Arkady Manvelovich Manucharov der Hauptredner bei den illegalen Kundgebungen in Karabach 1988 gewesen sei und fügte hinzu: „Ich erinnere mich nicht an die Reden von Robert Kocharian. Da wir auf Russisch ausgebildet wurden, hatte er, wie ich, ein Problem mit der literarischen armenischen Sprache. Es ist möglich, dass er einer der Organisatoren der Kundgebungen war, weil er Mitglied der Organisation “Krunk“ war“.
Später wandte sich der Anwalt von Bako Sahakjan an das Gericht und bat darum, ein vertrauliches Gespräch mit seinem Mandanten zu ermöglichen. Das Gericht gewährte den Antrag des Verteidigers und erklärte eine Pause im Gerichtstermin für das vertrauliche Gespräch.
Nach der Pause wurde die Gerichtsverhandlung mit der Befragung der Angeklagten Bako Sahakjan, Arayik Harutyunyan, Davit Ishkhanyan und Davit Babayan fortgesetzt.
Die Angeklagten sind Anführer und Mitglieder illegaler bewaffneter Gruppen, die auf dem Gebiet der Armenischen SSR sowie in zu Aserbaidschan gehörenden Karabach unter der Unterstützung und Führung Armeniens tätig waren und den Kern einer kriminellen Vereinigung bildeten. Die Fragen betrafen die Verbindungen der Angeklagten zu Armenien, dessen Führung und hochrangigen Beamten sowie ihre Teilnahme an den Aktivitäten dieser kriminellen Bande.
Weitere Fragen betrafen die kriminelle Ideologie “Großarmenien“, die Ziele der Bewegungen “Miatsum“ und “Karabach“ sowie die Funktionen und Aktivitäten der Organisation “Krunk“, die von den Anführern dieser Bewegungen und ihren Beziehungen zu den Angeklagten geleitet wurde. Zudem wurden Fragen zur Teilnahme der Angeklagten an illegalen Kundgebungen in Karabach gestellt, wer bei diesen Kundgebungen sprach und wie die Menschen zu diesen Kundgebungen eingeladen wurden.
Bako Sahakjan gestand in seiner Antwort auf die Fragen der Staatsanwälte, dass der erste Aufruf zur Bewaffnung in den illegalen Kundgebungen in Karabach erfolgte. Er sagte, dass es in den Dörfern und Städten Bewaffnung gegeben habe und fügte hinzu: „Ein Teil dieser Waffen wurden von stationierten sowjetischen Militäreinheiten beschafft, während andere aus Armenien geliefert wurden. Zudem gab es Waffenlieferungen aus Armenien. Das waren die Hauptquellen der Bewaffnung“.
Anschließend beantwortete Davit Ishkhanyan die Fragen der Staatsanwälte.
Arayik Harutyunyan gab in seiner Antwort auf die Fragen der Staatsanwälte an, dass er 14 Jahre alt war, als die Ereignisse in Karabach begannen. Da er noch ein Schüler war, nahm er nicht an den illegalen Kundgebungen teil, aber er war über die Personen, die auf diesen Kundgebungen sprachen, informiert und kannte sie. Er sagte: „Ich weiß, dass die Schriftsteller Gurgen Gabrelian, Vartan Akopyan und Harachi Beglaryan auf diesen Kundgebungen gesprochen haben. Von den Schriftstellern war Gurgen Gabrelian ein Kinderpoet, das wusste ich.“
Harutyunyan gab an, dass er von einigen der illegalen bewaffneten Gruppen gehört habe und sprach über das Bataillon “Arabo“. „Von der Liste, die Sie genannt haben, habe ich etwa 30 Prozent der Namen gehört. Ich wusste von “Arabo“, “Arami“, “Groß-Tigran“ und “Sasunchi David“. Ich wusste, dass sie an Kämpfen teilgenommen haben. Ich weiß mehr über “Arabo“. Einer seiner Kommandeure hieß Manvel. Mein Kontakt mit ihm begann erst 2020.“
Davit Babayan erklärte in seiner Antwort auf die Fragen der Staatsanwälte, dass die “Armee“ des so genannten Regimes aus verschiedenen bewaffneten Gruppen bestand, er jedoch nicht an diesen Prozessen teilgenommen habe. Er gab an, dass er Arayik Harutyunyan 1990 kennengelernt habe.
Während der heutigen Gerichtsverhandlung stellten sowohl die Vertreter der Opfer als auch die Anwälte der Angeklagten Fragen.
Die nächste Sitzung wurde für den 13. März angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.
An dieser Stelle muss betont werden, dass fünfzehn Personen armenischer Herkunft wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt sind, die im Zuge eines Aggressionskriegs begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.
Fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).