Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Prozess gegen Personen, denen vorgeworfen wird, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, wird fortgesetzt VIDEO

Baku, 13. März, AZERTAC

Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan und andere wurde am Donnerstag, dem 13. März, fortgesetzt. Ihnen werden vorgeworfen, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.

Die Gerichtsverhandlung fand am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samedova) statt. Jedem der Angeklagten wurde ein Dolmetscher für die Sprache, die er beherrscht, sowie Anwälte zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung gestellt.

An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, eine Gruppe von Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.

Der Gerichtsprozess wurde mit Antworten des Angeklagten Davit Babayan auf Fragen fortgesetzt. Als er die Fragen der Verteidiger der Angeklagten und der Vertreter der Geschädigten beantwortete, gab er an, dass er den anderen Angeklagten Bako Sahakjan kenne und mit ihm zusammengearbeitet habe.

Der Angeklagte David Manukyan, der in der Republik Armenien geboren wurde und dort registriert ist, Staatsbürger Armeniens ist, als Soldat der armenischen Streitkräfte gedient hat und im Rang eines Generalmajors tätig war, antwortete auf die Fragen des Leiters der Abteilung für öffentliche Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nasir Bayramov und erklärte, dass er keine Informationen über “Miatsum“ habe. Er gestand, dass der Kommandant des Spezialbataillons “Schushi“, das gegen den Staat Aserbaidschan im Karabach-Konflikt gekämpft hatte, Jirayr Sefilyan war.

Nachfolgend setzten die Staatsanwälte, die Verteidiger der Angeklagten und die Vertreter der Geschädigten ihre Fragen an David Manukyan, Levon Mnatsakanyan, Melikset Pashayan und Madat Babayan fort. Sie befragten die Angeklagten nach den von Armenien auf dem Territorium der Armenischen SSR und in der aserbaidschanischen SSR unter der Kontrolle Armeniens gegründeten illegalen bewaffneten Gruppen, die das Kernstück krimineller Vereinigungen bildeten, sowie nach den Verbindungen und Aktivitäten dieser Gruppen. Sie stellten Fragen zu den Beziehungen zu Armenien, dessen Führung und hochrangigen Beamten, ihrer Beteiligung an diesen Gruppen und zu den Zielen der “Großarmenien“ der kriminellen Ideologie sowie zu den Bewegungen “Miatsum“ und “Karabach“, den führenden Personen dieser Bewegungen und deren Beziehungen zu den Angeklagten. Es wurden auch Fragen zu ihrer möglichen Teilnahme an illegalen Demonstrationen in Karabach, den Rednern bei diesen Versammlungen sowie den Personen, die Menschen zu diesen illegalen Treffen aufgerufen oder sie eingeladen haben, gestellt.

David Manukyan beantwortete die Fragen und gab an, dass er nichts darüber wisse, dass Jirayr Sefilyan in Beirut, der Hauptstadt des Libanons, geboren wurde. Er sagte: „Er kam aus Westarmenien, war aber ein armenischer Staatsbürger.“

Der Angeklagte erklärte, dass die Einheit “Dashnak“, die in Karabach gegen Aserbaidschan kämpfte, aus verschiedenen Gruppen bestand.

„Die Gruppen setzten sich aus Personen aus Karabach und armenischen Staatsbürgern zusammen“, fügte er hinzu.

David Manukyan gestand weiter ein, dass die Aktivitäten der militärischen Gruppen in Karabach im Jahr 1992 nicht durch normative Gesetze geregelt waren. „1992 wurden die Aktivitäten der Gruppen durch “humanitäre Gesetze“ bestimmt“, erklärte er.

Anschließend beantwortete er die Fragen der Geschädigten.

Levon Mnatsakanyan erklärte, dass er 1988, als die illegalen Demonstrationen stattfanden, in Jerewan Student gewesen sei und daher nicht an den Aktionen teilgenommen habe.

Melikset Pashayan antwortete auf die Fragen der Staatsanwältin Tərana Mammadova und gab an, dass er an den illegalen Demonstrationen in Karabach teilgenommen habe.

Er erklärte, dass er 1989-1990 im sowjetischen Militär gedient habe und 1993 in das Bataillon “Askaran“ in Karabach eingetreten sei.

Schließlich erklärte Madat Babayan in seiner Antwort auf die Fragen, dass er Teil einer bewaffneten Gruppe in Aghdara gewesen sei. Die Waffen, die ihnen gegeben wurden, seien vom Bandenführer aus Chankendi und Armenien gebracht worden. Er betonte, dass der Anführer dieser bewaffneten Gruppe Vanik Petrosyan war.

Danach befragte man die Angeklagten über ihre Funktionen und Aufgaben im Bestande von krimineller Vereinigung, sowie über eine gewaltsame Übernahme der Macht in der früher von Armenien besetzten Region Karabach, einschließlich der administrativen Einteilung des sogenannten Regimes, das von Armenien unterstützt wurde und unter dessen Kontrolle tätig war. Man stellt ihnen Fragen auch über die Ernennung und Abberufung von verschiedenen Amtsträgern, die in Umlauf befindlichen Währungen, die internationalen und nationalen Bankgeschäfte, den Import und Export von Waren, die illegale wirtschaftliche Tätigkeit des sogenannten Regimes und die Angabe des Produktionsortes auf Waren, die in diesem Zusammenhang hergestellt wurden, sowie Fragen zu Zollangelegenheiten, der Ausstellung von Visa und Genehmigungen für Reisen in die vom sogenannten Regime kontrollierten Gebiete, zu den Staatsangehörigkeiten der armenischen Bewohner und den zuständigen Institutionen, die Personalausweise ausstellten, der Methode der Mittelbeschaffung für das Budget, und der Rolle und Beteiligung des armenischen Staates und seiner Institutionen, der Streitkräfte und hochrangiger Beamter an diesen Prozessen.

Arkadi Ghukasyan gab an, dass während seiner Amtszeit in den Gebieten Latschin und Kelbadschar eine illegale Umsiedlung durchgeführt wurde.

Er gestand in den Antworten auf Fragen der Staatsanwälte Vusal Aliyev, Tughay Rahimli und Nasir Bayramov, dass das “Budget“ des sogenannten Regimes von Armenien gebildet wurde. Er erklärte, dass die Mittel, die von Armenien für das “Budget“ des sogenannten Regimes bereitgestellt wurden, als “Kredit“ bezeichnet wurden, jedoch ein zinsfreier und unbefristeter Kredit waren.

„Damals wurden sie als “zinsfreie Kredite“ bezeichnet. Das bedeutete, dass es keine Frist für die Rückzahlung des Kredits gab. Außerdem wurden Zollangelegenheiten im Zusammenhang mit den “Importen“ und „Exporten“ aus Karabach in Armenien geregelt. Die Mittel, die durch die armenische Zollbehörde im Zusammenhang mit den „Importen“ und “Exporten“ in Karabach gesammelt wurden, wurden ebenfalls als “zinsfreie Kredite“ gezählt“, fügte er hinzu.

Der Angeklagte erklärte, dass die Einnahmen aus dem Verkauf der “Karabach-Produkte“ über Armenien im Ausland niedriger waren als die Mittel, die Armenien als “Kredit“ in das “Budget“ des sogenannten Regimes einbrachte.

Er gab an, dass er keine Informationen darüber hatte, welche Länder als Herkunftsländer auf den “Karabach-Produkten“, die über Armenien exportiert wurden, angegeben wurden.

Des Weiteren gestand A. Ghukasyan, dass während der Zeit des sogenannten Regimes in Karabach die armenische Währung Dram im Umlauf war und fügte hinzu: „Deshalb versuchten wir, einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen. Auch die Gehälter wurden in armenischen Drams bezahlt.“

Er erklärte weiter, dass die Ernennungen zum “Verteidigungsminister“ und “Oberbefehlshaber der Armee“ des sogenannten Regimes in Absprache mit der militärischen und politischen Führung Armeniens erfolgten und dass die Ränge ab Generalmajor und höher in Armenien vergeben wurden. „Alle Sicherheitsfragen wurden gemeinsam mit der armenischen Führung geregelt. Ich spreche hier über den Zeitraum von 1997 bis 2007, die Zeit danach weiß ich nicht“, fügte er hinzu.

A. Ghukasyan gab an, dass Informationen über Schusswechsel und Ereignisse an der Kontaktlinie während der Besatzungszeit zunächst dem armenischen Verteidigungsministerium übermittelt wurden und erklärte: „Dann wurden wir ebenfalls informiert, damit wir Bescheid wussten.“

Er erklärte, dass armenische Staatsbürger, die in der Region des sogenannten Regimes lebten, armenische Pässe erhielten: „Da „Bergkarabach“ von keinem Land anerkannt wurde, stand auf unseren Pässen „Republik Armenien“, aber die Adresse des Wohnortes war angegeben: Wenn es in Khankendi war, dann Khankendi, wenn es in Aghdara war, dann Aghdara. Diese Pässe ermöglichten es den Menschen, nach Russland, Europa und anderen Orten zu reisen. Deshalb wurde beschlossen, dass die Pässe in Armenien ausgestellt werden. Die Pässe der armenischen Staatsbürger und der armenischen Einwohner von Karabach waren äußerlich identisch, der einzige Unterschied war die Seriennummer. Für die in Karabach lebenden armenischen Einwohner wurde eine separate Seriennummer von Armenien vergeben.“

A. Ghukasyan gab weiter an, dass für armenische Staatsbürger, die Karabach besuchten, keine Registrierung vorgenommen wurde: „Es gab keine Registrierung, wenn armenische Staatsbürger nach Karabach kamen und die armenischen Einwohner von Karabach nach Armenien gingen. Wenn ausländische Staatsbürger aus Armenien nach Karabach kamen und zurückkehrten, wurden sie registriert. Sie kamen aus vielen Ländern. Vor einiger Zeit konnten die „Verantwortlichen“ diese Fragen beantworten. Viele Menschen – Abgeordnete, Senatoren, Kongressabgeordnete und andere – kamen.“

Er erwähnte auch, dass er vom armenischen Führer mit dem Orden “Aufklärer Grigor“ ausgezeichnet wurde und dass er nach dem Rücktritt des “Präsidenten“ des sogenannten Regimes für neun Jahre als Sonderbotschafter Armeniens tätig war.

Später wurde mit der Prüfung von Unterlagen zu seiner Anklage wegen der gewaltsame Machtübernahme begonnen.

Die nächste Sitzung wurde für den 14. März angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.

An dieser Stelle muss betont werden, dass fünfzehn Personen armenischer Herkunft wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt sind, die im Zuge eines Aggressionskriegs begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.

Fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).

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