Prozess gegen Personen, die beschuldigt werden, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, wird fortgesetzt VIDEO



























Baku, 10. April, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan und andere wurde am Donnerstag, dem 10. April fortgesetzt. Sie werden beschuldigt, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Die Gerichtsverhandlung fand am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samadova) statt.
Den Angeklagten wurde jeweils ein Dolmetscher in ihrer Muttersprache und ein Anwalt zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung gestellt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, eine Gruppe von Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.
Im heutigen Prozess wurden den Angeklagten Melikset Paschayan, Davit Allahverdiyan, Levon Balayan, Gurgen Stepanyan, Vasili Beglaryan und Erik Gazaryan von den Staatsanwälten Fragen gestellt.
Sie gaben in ihren Antworten zu, dass sie auf den völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehörenden, jedoch von Armenien besetzten Gebieten rechtswidrig Militärdienst geleistet zu haben, einer rechtswidrigen bewaffneten Gruppierung beigetreten zu sein, während des 44-tägigen Krieges gegen Aserbaidschan gekämpft zu haben. Sie sagten zudem aus, dass in den Kampfstellungen Scharfschützengewehre, Maschinengewehre und Mörser eingesetzt wurden.
Die nächste Gerichtsverhandlung wurde für den 11. April angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.
Fünfzehn Personen armenischer Herkunft sind werden wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt, die im Zuge eines Aggressionskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.
Diese fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten “Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).