Prozess gegen Vardanyan wird fortgesetzt VIDEO


























Baku, 20. Mai, AZERTAC
Der Prozess im Strafverfahren gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, der wegen Folter, Söldnertätigkeit, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan angeklagt ist, wurde am 20. Mai fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Vor Beginn der Vernehmung erläuterte der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev den zum ersten Mal an einem Gerichtsverfahren teilnehmenden Opfern ihre Rechte und Pflichten, die nach der Gesetzgebung vorgesehen sind.
Anschließend wandte Ruben Vardanyan sich an das Gericht und erklärte seinen Einspruch gegen das Richterkollegium, das dem Verfahren vorsitzt. Der Anwalt des Angeklagten, Avraam Berman, unterstützte den Einspruch.
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft entgegneten dem Einspruch und erklärten, dass die Rechte des Angeklagten Ruben Vardanyan gemäß der Strafprozessordnung während der Voruntersuchung und der Gerichtsverhandlung vollständig gewahrt worden seien. Sie betonten zudem, dass die Verteidigung keine konkreten Beweise vorgelegt habe, die darauf hindeuteten, dass der Spruchkörper ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung habe, und beantragten daher die Zurückweisung des Einspruchs.
Auch die am Verfahren beteiligten Opfer beantragten beim Gericht, den Einspruch nicht zuzulassen.
Das Gericht zog sich zur Beratung über den Antrag zurück. Nach der Beratung wurde die Entscheidung über den Einspruch der Verteidigung verkündet. Demnach wurde der Einspruch abgelehnt.
Der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev begründete die Entscheidung damit, dass die Verteidigung gemäß der Strafprozessordnung der Republik Aserbaidschan keine konkreten und glaubwürdigen Beweise vorgelegt habe, die belegen würden, dass der Spruchkörper ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung habe.
Im Anschluss daran hörte das Gericht die Aussagen der rechtlichen Nachfolger der Opfer sowie der Opfer selbst.
Makhfura Hasanova, die als rechtliche Nachfolgerin des Opfers Umid Hasanov anerkannt und befragt wurde, erklärte, dass ihr Sohn infolge eines großangelegten Sabotageakts durch Überreste der armenischen Streitkräfte und illegaler armenischer bewaffneter Gruppen im Rayon Kelbadschar ums Leben gekommen sei.
Schadman Mammadaliyev, der als rechtlicher Nachfolger des Opfers Niyazi Mammadaliyev befragt wurde, sagte aus, dass sein Bruder durch feindlichen Beschuss in Richtung Aghdam-Aghdara-Sirkhavand getötet wurde.
Die Opfer Zaur Sadigov, Ali Schikhaliyev, Peyman Jabbarov und Zahid Gojayev sagten aus, dass sie Schussverletzungen bei einer großangelegten Sabotage durch Resteinheiten der armenischen Streitkräfte und illegaler bewaffneter Gruppen im Bezirk Kelbadschar erlitten hätten. Mehrere andere Personen, die sich zum Zeitpunkt des Angriffs mit ihnen befanden, seien ebenfalls verletzt oder getötet worden.
Die Opfer Ilkin Musazade und Salman Imranzade sagten aus, dass sie durch Schüsse bei einer feindlichen Provokation in Khojavend/Chodschawänd verletzt worden seien. Auf Fragen der Staatsanwälte Fuad Musayev und Vusal Abdullayev hin erklärten sie, dass die Gebiete, in denen sie sich befanden, mit großkalibrigen Waffen beschossen worden seien, was zum Tod mehrerer Menschen führte.
Opfer Suleyman Asadullayev erklärte auf eine Frage der Staatsanwältin Tarana Mammadova, dass er im Dorf Janyatag im Rayon Aghdara verletzt wurde, als eine Kornet-Rakete, abgefeuert von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen bewaffneten Gruppen, in seiner Nähe explodierte.
Ramin Balakhanli sagte vor Gericht als Opfer aus, dass er durch Mörsergranaten verletzt wurde, die auf das Dorf Khanabad im Rayon Chodschali abgefeuert wurden. Auf Fragen von Nasir Bayramov, Leiter der Abteilung für den Schutz der öffentlichen Anklage bei der Generalstaatsanwaltschaft, erklärte er, dass auch Punhan Kazimov und Babak Ahmadli dabei verschiedene Verletzungen erlitten hätten.
Ein weiteres Opfer, Vusal Mamiyev, sagte aus, dass er in Chodschali verletzt worden sei. Sahil Aslanov und Rashid Zeynalov seien durch Schüsse von Resteinheiten heten der armenischen Streitkräfte und illegaler bewaffneter Gruppen getötet worden. Nurlan Guliyev und Rovschan Azimli, die sich ebenfalls mit ihm am Ort des Geschehens befanden, seien verletzt worden.
Tale Zabitov war ebenfalls eines der Opfer der Provokation durch den Feind. Er erklärte in seiner Aussage, dass er, Gulverdi Mehtiyev und Muslim Aliyev durch Schüsse in Chodschali verletzt worden seien.
Ein weiteres Opfer, Samir Bakhishov, gab an, dass er durch feindlichen Beschuss aus Richtung Khankendi verletzt worden sei.
Opfer Vusal Aliyev sagte in seiner Aussage aus, dass er im Rayon Latschin infolge großangelegter Provokationen durch die armenischen Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen verletzt worden sei. Er erklärte, dass Joschgun Zulfuzade und Mirtalib Aghazade bei dem Vorfall ums Leben kamen.
Auch das Opfer Farhad Ismayilli sagte aus, dass er bei einer feindlichen Provokation in der Region Latschin verletzt worden sei. Er erklärte, dass der Feind seine Position mit Leuchtspurgeschossen, Mörsern und Panzerabwehrgeschossen beschossen habe. Eines der Geschosse sei etwa 7–8 Meter entfernt von ihm explodiert, was ihn zur Seite geschleudert habe.
Die Opfer Mirsadig Mirsadigov und Jeyhun Bayramov erklärten ebenfalls, dass sie bei Provokationen durch die armenischen Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen verletzt worden seien.
Während der Gerichtsverhandlung wurden auch die Ergebnisse der Gutachten der gerichtsmedizinischen Expertise zu den Verletzungen der Opfer bekannt gegeben.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 27. Mai angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen. Die Liste der Anklagen umfasst Dutzende Einzelartikel des Strafgesetzbuches.