Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Von Ruben Vardanyan über WhatsApp und Telegram geführte geheime Gespräche im Gerichtssaal vorgeführt VIDEO

Baku, 5. März, AZERTAC

Der Prozess gegen Ruben Vardanyan wurde am Dienstag, dem 4. März anberaumte fortgesetzt. Er wurde gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan beschuldigt, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen begangen, Terroranschläge verübt und den Terrorismus finanziert zu haben.

Die Gerichtssitzung fand am Militärgericht im Gerichtsgebäude von Baku unter dem Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev und den Richtern Camal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Gunel Samadova) statt, bei der dem Angeklagten ein Dolmetscher in ihrer jeweiligen Sprache, Russisch sowie Anwälte für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden.

Zu Beginn der Sitzung wandte sich Ruben Vardanyans Verteidiger Avraam Berman an das Gericht und beantragte die Vorlage einer Mitteilung zur Erläuterung der Rechte und Pflichten seines Mandanten, die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zur Einsicht in Verfahrensakten, einschließlich der Protokolle der Gerichtsverhandlung, sowie die Bereitstellung einer ins Russische übersetzten Version des Beschlusses über die Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn.

Der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev äußerte sich zu den Anträgen und erklärte, dass ein inhaltsgleicher Antrag bereits in früheren Gerichtsverfahren geprüft und eine entsprechende Entscheidung getroffen wurde. Demnach wurde dem Angeklagten sowohl beim Ermittlungsverfahren als auch beim Gerichtsverfahren ausreichend Zeit zur Einsichtnahme in Verfahrensakten gewährt. In den Akten wird zudem bestätigt, dass dem Angeklagten Mitteilungen über die Erläuterung seiner Rechte und Pflichten zugestellt wurden, sowie der Beschluss über die Einleitung des Strafverfahrens ihm zugegangen ist. Vor diesem Hintergrund beantragte der Staatsanwalt, die Anträge unbeachtet zu lassen.

Die im Gerichtssaal anwesenden Geschädigten erklärten, dass sie der Position der Anklage zustimmen.

Das Gericht beriet über die Anträge und gab eine Stellungnahme ab.

Zeynal Aghayev erklärte, dass dem Angeklagten beim Ermittlungsverfahren eine Mitteilung über die Erläuterung seiner Rechte und Pflichten zugestellt wurde, und dies in den Akten belegt ist. Darüber hinaus wurden dem Angeklagten sowohl in der Vorbereitungsverhandlung als auch im Verlauf der Hauptverhandlung seine Rechte und Pflichten ausführlich erklärt, und entsprechende Mitteilungen wurden ihm vom Gericht offiziell zugestellt. Ebenso wurde dem Angeklagten ausreichend Zeit eingeräumt, um Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen. Sollte der Angeklagte jedoch Einsicht in die Dokumente der Akten, einschließlich der Protokolle der Gerichtsverhandlung, wünschen, wird ihm erneut die Möglichkeit dazu gegeben.

Im Anschluss wurde dem Angeklagten Ruben Vardanyan erneut die Möglichkeit eingeräumt, eine freie Erklärung abzugeben. Ruben Vardanyan entschied sich jedoch, von seinem Recht zur Aussage Gebrauch zu machen und verweigerte die Aussage.

Daraufhin stellten die Staatsanwälte dem Angeklagten Fragen zu den ihm vorgeworfenen strafrechtlichen Handlungen.

Der der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev stellte R. Vardanyan Fragen zu den von ihm mitbegründeten Organisationen, die unter dem Deckmantel humanitärer Zwecke tätig waren, deren Zielsetzungen, Projekten, die in vormals besetzten Gebieten durchgeführt wurden, sowie zu den Beziehungen zu den Mitgliedern dieser Organisationen. Zudem wurden Fragen zu den illegalen Reisen des öffentlichen Aktivisten Mirza Dinnayi in das vormals besetzte, souveräne Hoheitsgebiet von Aserbaidschan, nach Karabach, und zu den Treffen mit ihm gestellt.

Anschließend wurden Fragen zu den Verhandlungen gestellt, die der Angeklagte über den Erwerb von Drohnen des Hubschraubertypus und der Beschaffung technischer Dokumente für den Bau einer Fabrik zur Herstellung dieser Drohnen geführt hatte, sowie zu den Anweisungen, die er an eine Person namens Arman Djilavyan gab, um die entsprechenden Dokumente für den Fabrikbau zu beschaffen. Dabei wurden auch Fragen zur Abstimmung dieser Aktivitäten mit der Republik Armenien gestellt.

Der Sonderassistent des Generalstaatsanwalts, Tugay Rahimli, fragte den Angeklagten R. Vardanyan nach seiner Beziehung zum Gründer der „VoMa“-Terrororganisation, Vartanov Vladimir (Vova) Levanovich, den WhatsApp-Nachrichten und Sprachaufzeichnungen zwischen ihnen, sowie zur Organisation und Finanzierung der Schulungen für die illegalen bewaffneten Gruppen in Karabach, die unter der Kontrolle Armeniens standen. Es wurde auch gefragt, ob Vladimir Vartanov an militärischen Operationen gegen die aserbaidschanischen Streitkräfte während des Ersten Karabach-Krieges, der April-Schlachten 2016 und des Zweiten Karabach-Krieges teilgenommen hatte, und nach den Schulungen dieser Organisation.

Zudem wurden Fragen gestellt, ob die Durchführung dieser Schulungen von Armenien genehmigt wurde, wer die Bedingungen dafür geschaffen hat, ob minderjährige Personen in diese Schulungen einbezogen wurden und ob R. Vardanyan diese Schulungen als Unternehmer oder als Funktionär des selbst ernannten Regimes organisiert und finanziert hat.

Später wurden dem Angeklagten R. Vardanyan Fragen zu seiner Beziehung zu Poghosyan Vladimir Sergeyevich, dem Gründer und Vorsitzenden der unter dem Namen „Komitee 27“ agierenden Bewegung, die als Experten für Sicherheitsfragen auftritt, gestellt. Dabei ging es um seine Gespräche und schriftlichen Kommunikation über die mobile Anwendung „Signal“ sowie andere Apps und soziale Netzwerke, eine mögliche Zusammenarbeit mit ihm und die Frage, ob die Gründung eines „nationalen Zentrums für Spezialeinsatzkräfte“ im Rahmen eines Plans der armenischen Regierung zur Verursachung von großen Verlusten und sogar Schlägen gegen den als „Feind“ bezeichneten Staat Aserbaidschan beabsichtigt war. Es wurde auch gefragt, was unter „großen Verlusten“ zu verstehen sei, wer die anderen Mitglieder dieses Zentrums waren und wie es finanziert wurde.

Außerdem wurde nachgefragt, ob dieses „Zentrum“ einem selbst ernannten Regime oder dem Verteidigungsministerium des selbst ernannten Regimes unterstellt war, das faktisch Armenien unterstand.

Anschließend stellte der Leiter der Abteilung für öffentliche Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nasir Bayramov dem Angeklagten R. Vardanyan Fragen zu seinen Verhandlungen mit den Verantwortlichen des russischen Unternehmens „AKVA“, das den Erwerb von Flugabwehrraketenkomplexen für das selbst ernannte Regime sowie die Beschaffung von Mitteln für den Bau einer Produktionsanlage für diese Geräte zum Ziel hatte. Weiterhin ging es um den Bau eines militärischen Produktionswerks unter dem Vorwand, armenischen Bürgern in Karabach „humanitäre Hilfe“ zu leisten, während das tatsächliche Ziel darin bestand, illegale bewaffnete Gruppen in den von Aserbaidschan besetzten Gebieten mit Waffen und Munition zu versorgen. Fragen wurden auch zur Abstimmung dieser Aktivitäten mit Armenien und der Bereitstellung von Finanzmitteln oder anderen Ressourcen durch Armenien gestellt.

Der Staatsanwalt Fuad Musayev fragte den Angeklagten R. Vardanyan nach mehreren Reisen von Armenien in das früher von Armenien besetzte Karabach und zurück, warum in seinem Pass nur Eintragungen über die Einreise nach Armenien und seine Ausreise gemacht wurden, nicht jedoch über seinen Übergang in die Gebiete des selbst ernannten Regimes. Es wurde auch nachgefragt, ob er bei diesen Übergängen irgendwelche Dokumente vorgelegt hatte und ob diese Übergänge anderweitig formalisiert wurden.

Des Weiteren wurden dem Angeklagten Fragen zu den Militärübungen gestellt, die in Karabach für verschiedene Altersgruppen organisiert wurden, den Militärlagern, den Identitäten der Ausbilder, den Trainingsplänen sowie der Finanzierung dieser Schulungen durch verschiedene Organisationen und Stiftungen, darunter „Ruben Vadanyan Foundation“, „Dilijan Community Center“ und „Aznavour Foundation“. Es wurden auch Fragen zur Zusammenarbeit mit Aik Ovakimian gestellt, zu den von ihm versandten Nachrichten, die eine Unterstützung für militärische Schulung und Terrorismusaktivitäten beinhalteten, und zur Zustimmung Armeniens zu diesen Schulungen.

Später stellte der Staatsanwalt Vusal Abdullayev Fragen zur Sammlung von Geldern unter dem Vorwand von Hilfeaktionen wie „Wir sind unsere Berge“ und der Beschaffung von Waffen, Munition, Sprengstoffen und Militärtechnik, die illegal nach Karabach gebracht werden sollten. Er fragte auch, wie diese Waffen beschafft wurden, wer sie organisiert hatte und wie die Unterstützung von Armenien bei der Durchführung dieser Aktivitäten aussah.

Zusätzlich wurden dem Angeklagten Fragen zu den illegalen bewaffneten Gruppen in Karabach gestellt, insbesondere zu den Zahlungen an deren Mitglieder und der Organisation dieser Zahlungen.

Es wurden auch Fragen zum Erwerb von Drohnen gestellt, die durch den Angeklagten R. Vardanyan und den Kontakt zu Artur Alaverdiyan über die Telegram-App geführt wurden, sowie zu den finanziellen Mitteln, die zur Beschaffung der Drohnen verwendet werden sollten.

Abschließend stellte die Staatsanwältin Tarana Mammadova dem Angeklagten Fragen zu einem geplanten Terroranschlag unter dem Namen „Nemesis-2“ gegen die diplomatischen Vertreter der Republik Aserbaidschan, zu den Vorbereitungen für diese Terroroperation und den konkreten Zielen. Es wurde auch gefragt, mit wem er in Bezug auf diese Terroroperationen konsultiert hatte, welche konkreten Maßnahmen er ergriff, um diese umzusetzen, und wie viel Finanzmittel für die Durchführung dieser Operationen vorgesehen waren.

Während der Gerichtsverhandlung wurden die von Ruben Vardanyan persönlich über WhatsApp, "Signal" und Telegram geführten Sprachanrufe und schriftlichen Korrespondenzen sowie die von ihm erstellten Dokumente, Foto- und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit den gestellten Fragen im Gerichtssaal vorgeführt.

R. Vardanyan verweigerte die Beantwortung der ihm gestellten Fragen.

Die nächste Gerichtssitzung ist für den 11. März angesetzt.

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