Zeuge im Vardanyan-Prozess berichtet: 59 neu verlegte Minen nahe Talisch erfolgreich entschärft VIDEO

























Baku, 29. April, AZERTAC
Der Prozess im Strafverfahren gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, der wegen Folter, Söldnertätigkeit, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan angeklagt ist, wurde am Dienstag, dem 29. April fortgesetzt.
Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Im heutigen Gerichtsprozess gaben Opferzeugen ihre Aussagen ab.
Vor der Vernehmung erklärte Richter Zeynal Aghayev den Geschädigten, die zum ersten Mal am Gerichtsverfahren teilnahmen, ihre Rechte und Pflichten, die nach der Gesetzgebung vorgesehen sind.
Ruben Vardanyan und sein Anwalt erhoben Einwände gegen die Zusammensetzung des Richterkollegiums. Sie begründeten dies damit, dass frühere Anträge abgelehnt worden seien und sie keinen vollständigen Zugang zu den Sitzungsprotokollen erhalten hätten. Sie warfen dem Gericht vor, parteiisch zugunsten der Staatsanwaltschaft zu handeln.
Der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev entgegnete, dass das Gericht diese Punkte bereits in früheren Sitzungen behandelt habe. Er betonte, dass der Anwalt des Angeklagten ausreichend Gelegenheit gehabt habe, die Protokolle einzusehen. Die Ablehnung von Anträgen sei kein Beweis für Befangenheit.
Die anwesenden Opfer forderten das Gericht auf, den Einspruch abzulehnen. Nach einer Beratung wies das Gericht den Antrag der Verteidigung zurück, da es laut Strafprozessordnung keine konkreten Beweise für eine Parteilichkeit des Gerichts gebe.
Im Anschluss wurden Zeugenaussagen von Opfern vernommen.
Soldat der Inneren Truppen des Innenministeriums Nurlan Baghirov berichtete von einem bewaffneten Angriff durch Überreste der armenischen Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen. Dabei seien 14 Soldaten – 12 aus den Inneren Truppen und 2 aus dem Verteidigungsministerium – getötet worden. Mehrere weitere seien verletzt worden, darunter auch er selbst. Er schilderte, wie sie mit Gewehren beschossen und mit Handgranaten angegriffen wurden.
Auch Schamil Israfilov sagte aus. Er wurde bei demselben Angriff durch eine Granatenexplosion verletzt. Als er Frage des Staatsanwalts Fuad Musayev beantwortete, bestätigte er, dass 14 Soldaten getötet und 24 weitere verletzt worden seien.
Vusal Eyyubov sagte, auch er sei bei dem Angriff verwundet worden und mehrere seiner Kameraden seien ebenfalls getötet oder verletzt worden.
Soldat einer militärischen Einheit Tajaddin Karimov erklärter in seiner Aussage, dass er bei der Minenräumung auf einer Versorgungsroute in Richtung des Dorfes Talisch – ehemals Teil von Terter, jetzt im Bezirk Aghdara – verletzt wurde. Insgesamt seien dort 59 neu verlegte Minen armenischer Herkunft entdeckt und entschärft worden. „Meine Kameraden blieben unverletzt, weil sie in sicherer Entfernung standen“, sagte er.
Javanshir Sultanov erklärte, dass er beim Versuch, Sabotageaktionen durch armenische Gruppen zu verhindern, verletzt wurde.
Seymur Aghakarimov berichtete, dass er durch die Explosion einer Mörsergranate der armenischen Kräfte verletzt wurde.
Vagif Babayev, Mitarbeiter der nationalen Agentur für Minenräumung ANAMA wurde verletzt, als in der Region Zangilan ein gepanzertes Fahrzeug auf eine Panzerabwehrmine fuhr. Er befand sich in der Nähe und erlitt mehrere VerletzungenEr sagte, dass vor allem Zivilisten weiterhin unter den Minen leiden, die von Armenien verlegt wurden.
Im Prozess wurden auch die Gutachten der gerichtsmedizinischen Expertisen der Geschädigten verlesen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 6. Mai angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen. Die Liste der Anklagen umfasst Dutzende Einzelartikel des Strafgesetzbuches.