Zeugen der Vernichtung von Bewohnern des Dorfes Baschlbel durch armenische Armee sagen vor Gericht aus VIDEO































Baku, 12. Mai, AZERTAC
Am Montag, dem 12. Mai wurde der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Lyova Mnatsakanyan sowie weitere Personen fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, eine Gruppe von geschädigten Personen bzw. deren Rechtsnachfolger sowie Staatsanwälte teil.
Zur Wahrung der Verfahrensrechte wurde jedem Angeklagten ein Dolmetscher in seiner jeweiligen Muttersprache sowie ein Verteidiger zur Verfügung gestellt.
Richter Zeynal Aghayev stellte den erstmals am Verfahren teilnehmenden Opfern das Richterkollegium, die Dolmetscher und andere Beteiligte vor und erläuterte ihnen ihre gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten.
Vor Gericht haben geschädigte Personen ausgesagt über die von den Streitkräften Armeniens begangenen Kriegsverbrechen an aserbaidschanischen Zivilisten im Bezirk Kelbadschar, insbesondere im Dorf Baschlibel. Diese Verbrechen wurden als Teil der Völkermordpolitik der politischen und militärischen Führung Armeniens begangen.
Zuerst wurde die Aussage des Opfers Elschad Alischov zur Vernichtung der Bevölkerung des Dorfes Baschlibel im Bezirk Kelbadschar vernommen.
Alischov erklärte in seiner Aussage, dass er gemeinsam mit Familienangehörigen und Verwandten gezwungen war, das Dorf durch einen Tunnel zu verlassen, nachdem der Bezirk Kelbadschar besetzt worden war.
„Die Armenier hatten den Tunnel umzingelt und beschossen jedes Fahrzeug, das hindurchfuhr“, sagte er. Dabei wurde seine Mutter am Bein verletzt, seine Schwester erlitt Verletzungen im Mundbereich.
Er erklärte, dass es ihm gelungen sei, seine Mutter zu retten, jedoch konnte er den restlichen Verwandten nicht aus dem Tunnel bringen.
Alischov fügte hinzu, dass auch sein Nachbar Yusif sowie dessen Familienangehörige verletzt wurden und Yusifs Bruder infolge des Angriffs ums Leben kam.
Ein weiteres Opfer, Elschad Azizov, berichtete, dass er bei dem Angriff der armenischen Streitkräfte auf Baschlibel durch einen Schuss in den Arm verletzt wurde. Er wies darauf hin, dass beim Angriff 12 Menschen getötet wurden. Er erklärte, dass die armenische Armee die Häuser der Dorfbewohner plünderte und deren Vieh mitnahm.
Er erklärte, dass die Bevölkerung nach dem Angriff der armenischen Streitkräfte gezwungen war, über die Murow-Route zu fliehen, da Kelbadschar in nahezu alle Richtungen von armenischen Truppen eingekesselt war. Elschad Azizov betonte, dass diejenigen, die nicht fliehen konnten, Zuflucht in Höhlen im Gebirge suchten und bis Juli in Kelbadschar geblieben sind. Das Opfer hob hervor, dass die armenischen Streitkräfte der Zivilbevölkerung beim Einmarsch in das Dorf nicht erlaubt hatten, dieses zu verlassen.
Opfer Habil Alasgarov sagte aus, dass am 5. April 1993 in Baschlibel Schüsse zu hören waren. „Die Soldaten der armenischen Streitkräfte, die das Dorf angriffen, plünderten die Häuser. Wir versteckten uns in Höhlen, um uns zu schützen. Nachdem sie unseren Unterschlupf entdeckt hatten, begannen sie, auf uns zu schießen. Sie warfen Gasbomben in die Höhlen, sodass es unmöglich war, drinnen zu bleiben. Als ich nach draußen ging und sagte, dass alle drinnen tot seien, glaubten sie mir nicht. Sie forderten mich auf, die Menschen aus der Höhle herauszuholen“, betonte Habil Alaskarov.
Er fügte hinzu, dass seine Mutter bei dem Angriff auf die Höhle durch die armenische Armee am Arm angeschossen wurde: „Als ich sie holen wollte, wurde sie erschossen. Die meisten, die bei uns waren, waren alte Menschen und Frauen. Die armenischen Streitkräfte erschossen Zivilisten, sobald sie sie sahen, ohne auch nur eine Frage zu stellen. Es waren auch Söldner aus dem Ausland unter ihnen. Um nicht in Gefangenschaft zu geraten, bin ich geflohen – in der Hoffnung, dass sie mich vielleicht töten würden, aber ich konnte entkommen. Einen alten Mann hatten sie im Kulturhaus verbrannt, nur sein Kopf war übrig. Eine Frau war in einen Fluss geworfen worden und erfror, weil es so kalt war. Sie haben sogar die Tiere grausam getötet.“
Anschließend wurden vor Gericht von den Staatsanwälten Drohnenaufnahmen der Höhlen und des Tatorts gezeigt, in denen sich die Bevölkerung von Baschlibel versteckt hatte. Die geschädigten Personen erkannten die Höhlen, in denen sie sich verborgen hatten, im Gerichtssaal wieder.
Die nächste Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen eine Gruppe von Personen armenischer Herkunft, die beschuldigt werden, zahlreiche Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, ist für den 15. Mai angesetzt.
Insgesamt fünfzehn Personen stehen vor Gericht. Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen