POLITIK
Außenministerium: Booking.com Online-Hotelreserviereungen in besetzten Gebieten Aserbaidschans sind völkerrechtswidrig
Baku, 2. Juni, AZERTAC
Die Durchführung von Online-Hotelreservierungen auf der Website Booking.com in den armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans widerspricht den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, der Charta der Welttourismusorganisation, dem Globalen Ethik-Kodex für den Tourismus. Die aserbaidschanische Seite wendete sich mehrmals schriftlich an Booking.com, dass die Durchführung von Hotelbuchungen in den besetzten Gebieten Aserbaidschans ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist.
Wie AZERTAC berichtet, erklärte das vor Medienvertretern Leiter des Pressedienstes des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Aserbaidschans Hikmat Hajiyev.
Booking.com mit Firmensitz in Amsterdam muss die Normen und Prinzipen Völkerrechts respektieren und der Förderung von besetzten Gebieten Aserbaidschans als Touristenorte sowie den Hotelreservierungen in jenen Gebieten ein Ende setzen.
Der Aserbaidschanischen Botschaft in Amsterdam, wo der Hauptsitz von Booking.com liegt, sind Anweisungen gegeben, um solch illegale Aktivitäten zu verhindern.
Es ist vorgesehen, auch an regionale Niederlassungen von booking.com und zuständige internationale Organisationen zu appellieren“, so Hikmat Hajiyev.