GESELLSCHAFT
Vogelgrippevirus H5N2
Baku, 8. Dezember, AZERTAC
Wie AZERTAC unter Berufung auf die deutschen Massemedien berichtet, hat beim Geflügelpest-Verdachtsfall im oberpfälzischen Roding das Landratsamt Entwarnung gegeben. Laboruntersuchungen hätten gezeigt, dass es sich bei dem Fall um eine weniger gefährliche Variante des Vogelgrippevirus H5N2 handelt. Der Erreger H5N2 spiele keine wesentliche Rolle für den Menschen, sagte der Sprecher des Landratsamts. Einige Vogelgrippeviren können auch auf den Menschen übergehen und dann sehr schwere Symptome auslösen.
Die Tötung der rund 12.900 Tiere des betroffenen Hofes wurde aber nicht gestoppt - weil auch bei dieser Form der Vogelgrippe die Gefahr bestehe, dass sich der Erreger zu einer für Vögel hoch ansteckenden Variante entwickle.
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Werden Erreger entdeckt, muss dies den Behörden mitgeteilt werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden.
Das Virus war bei einer Routinekontrolle entdeckt worden. Am Sonntagmorgen war ein Sperrbereich eingerichtet und mit der Tötung der Legehennen, Enten, Gänsen und Puten des Betriebs begonnen worden.
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) rief infolge des Falls zu erhöhter Aufmerksamkeit im Nordosten auf. "Lieber einmal mehr einen unklaren Verdachtsfall abklären lassen als einmal zu wenig", sagte Backhaus am Montag in Schwerin.
Tierschutzbund kritisiert die Keulung - Kritik kam vom Deutschen Tierschutzbund, der die umgehende Keulung als Aktionismus bezeichnete. Eine Tötung solle nur als letzte Maßnahme bei gesichertem Nachweises eines gefährlichen Erregers erfolgen, hieß es von der Organisation. "Wer so rasch Tötungen ohne klaren Befund anordnet, der handelt nach dem Prinzip 'aus den Augen, aus dem Sinn'", kritisierte Präsident Thomas Schröder. "Das ist keine Seuchenpolitik, die mit Tierschutz vereinbar ist."