Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

POLITIK

Völkermord am 31. März ist die blutigste Seite der ethnischen Säuberungspolitik Armeniens gegen Aserbaidschaner

Völkermord am 31. März ist die blutigste Seite der ethnischen Säuberungspolitik Armeniens gegen Aserbaidschaner
             Ali Hasanov 
Assistent des Präsidenten der Republik Aserbaidschan
für sozial-politische Angelegenheiten,
Doktor der historischen Wissenschaften, Professor
 

Ansiedlung der Armenier in aserbaidschanischen Gebieten

Die in den vergangenen zwei Jahrhunderten von armenischen Nationalisten gegen unser Volk zielgerichtet verfolgte ethnische Säuberungs-, Genozid,- und Annexionspolitik ist äußerst schmerzhafte Etappen der Geschichte Aserbaidschans voller Tragödien und blutiger Ereignisse.

Das Hauptziel dieser nationalistisch-chauvinistischen Politik war es, die Aserbaidschaner aus ihren historischen Gebieten zu vertreiben und in historisch von Aserbaidschanern bewohnten Gebieten den von Armeniern ausgedachten Staat “Großes Armenien” zu gründen.

Die historischen Fakten zeigen, dass die Ansiedlung zahlreicher Armenier aus dem Iran und der Türkei im gebirgigen Teil der strategisch wichtigen Region Karabach von Aserbaidschan am Anfang des 19. Jahrhunderts begann. Das zaristische Russland, das während dieser Zeit die reichen natürlichen Ressourcen der Region unter Kontrolle haben wollte, instrumentalisierte “armenischen Faktor" als politisches Mittel, als es am Ende des 18. Jahrhunderts und am Anfang des 19. Jahrhunderts einen Krieg gegen die Türkei und den Iran führte.

Nachdem der oberste Befehlshaber der russischen Truppen im Kaukasus P. D. Tsitsianov im 19. Jahrhundert Ganja eingenommen hatte, schrieb er in seinem Rapport Nr.19 vom 22. Mai 1805, dass Karabach hinsichtlich seiner geographischen Lage als Tür Aserbaidschans sowie des Iran gilt. Daher müssen wir noch größere Anstrengungen machen, um dieses Gebiet unter ständiger Kontrolle zu halten. Dieses Ziel wurde in kurzer Zeit erreicht. Am 14. Mai 1805 wurde zwischen dem General Tsitsianov und dem Khan von Karabach Ibrahim Khan ein Vertrag unterzeichnet.

Sobald das Karabach-Khanat ins Russland eintrat, begann P. D. Tsitsianov sofort die Armenier aus anderen Gebieten von Südkaukasus hierher anzusiedeln, um die Position des Zarismus in Karabach zu verstärken.

Laut der von zaristischen Beamten Yermolov und Mogilevsky zusammengestellten “Beschreibung der Provinz Karabach”, die als wichtiges Dokument über die Anzahl und die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung von Karabach gilt, lebten im Jahre 1823 in der Provinz Karabach 20 Tausend 95 Familien, einschließlich 15 Tausend 729 aserbaidschanische und 4366 armenische Familien. Bis 1823, das heißt, dass die Zahl der armenischen Familien in Karabach auf Kosten der hier angesiedelten Armenier stark zunahm und auf 4366 stieg.

Ein deutlicher Anstieg der Zahl der armenischen Familien im gebirgigen Teil von Karabach fand in den 20-er Jahren des 19. Jahrhunderts, vor allem nach der russischen Eroberung Kaukasus statt. Als Ergebnis der Ansiedlung einer großen Anzahl von Armeniern aus dem benachbarten Persien, der Türkei und Süd-Aserbaidschan im Kaukasus während des russisch-iranischen Kriegs in den Jahren 1804-1813, 1826-1828 und während des russisch-türkischen Kriegs in den Jahren 1828 und 1829 sowie in späteren Jahren begann ihre Zahl von Jahr zu Jahr deutlich anzusteigen.

N. N. Schavrov sprach offen über die Eroberung Kaukasus durch das zaristische Russland und schrieb über die Ansiedlung von Vertretern anderer Nationalitäten in jenem Gebiet:

"Wir haben unsere koloniale Politik im Kaukasus mit der Ansiedlung von Vertretern anderer Nationalitäten begonnen. Und aus diesen Ansiedlern, die in unserem Land als unerwünschte Elemente gelten, haben wird in den Gouvernements Tiflis und Jelisawetpol (Ganja) mehrere Kolonien gebildet. Ihnen wurden die besten Böden zugewiesen, verschiedene Vorrechte gewährt.

Im gebirgigen Teil von Karabach wurden zunächst offiziell 124.000 und dann informell sehr viele Armenier sesshaft gemacht. In den Jahren 1828-1830 wurden im gebirgigen Teil von Karabach insgesamt mehr als 200 Tausend Armenier angesiedelt.

N. N. Schavrov beschreibt diese Fakten so: "Nachdem der Krieg der 1828-1830-er Jahre beendet war, haben wir mehr als 40.000 iranische Armenier und 84.000 türkische Armenier in den von Armeniern nicht bewohnten Gouvernements Jelisawetpol und Iravan, einschließlich in den besten Staatsgebieten der Provinzen Tiflis, Borchali, Akhaltsikh und Achalkalak angesiedelt.

Dafür wurden ihnen mehr als 200.000 Desjatinen staatliche Böden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck bei den Moslems durch Kauf privates Bodeneigentum in Höhe von 2 Millionen Rubel erlangt. Diese Armenier wurden im gebirgigen Teil des Gouvernements Jelisawetpol (d. h gebirgiger Teil von Karabach) und am Ufer des Sees Gokcha angesiedelt. Hier muss auch erwähnt werden, dass außer offiziell angesiedelten 124.000 Armeniern ihre Zahl zusammen mit hierher inoffiziell sesshaft gemachten Personen 200 Tausend Menschen übersteigt.”

Diese Tatsache zeigt, dass die Armenier hauptsächlich in von Armeniern gar nicht besiedelten oder wenig armenisch bewohnten Gebieten angesiedelt worden waren. Es stellte sich heraus, dass bis Anfang des 19. Jahrhunderts, vor allem bis Frieden von Turkmantschai in den Gouvernements Iravan und Ganja sehr wenig Armenier lebten.

Solcherweise war es den Armeniern gelungen, in darauffolgenden zwei Jahren nach dem Frieden von Turkmantschai unter der Schirmherrschaft des zaristischen Russlands in verschiedenen Gebieten Aserbaidschans sowie im gebirgigen Teil von Karabach sesshaft zu werden. Diese Schirmherrschaft des zaristischen Russlands setzte sich auch in den nächsten Jahren fort.

Die Politik der Ansiedlung der Armenier im Kaukasus wurde auch Ende des 19. und Anfang 20. Jahrhunderts fortgeführt. Nur innerhalb von 13 Jahren also von 1896 bis 1908 wurden im Kaukasus insgesamt 400 Tausend Armenier angesiedelt. N. N. Schavrov schreibt: “Generaladjutant Scheremetyev teilte im Jahr 1896 in seinem Bericht über in Transkaukasien lebende Armenier mit, dass ihre Anzahl bereits auf 900 Tausend Menschen gestiegen war. Im Jahr 1908 erreichte ihre Zahl 1 Million 300 Tausend Menschen, das heißt, dass die Armenier sich in diesem Zeitraum um mehr als 400 Tausend Menschen erhöht haben. Derzeit leben in Transkaukasien 1 Million 300 Tausend Armenier, von denen 1 Million Menschen nicht altangesessene Einwohner sind.“

Die Ansiedlung der Armenier im gebirgigen Teil von Karabach zeigte erhebliche Auswirkungen auf die demografische Lage der Region. Die Volkszählung von 1897 registrierte 54.841 Familien in Karabach, von denen 29 Tausend 350 aserbaidschanische, 18 Tausend 616 armenische Familien waren. Im Jahr 1917 stieg die Zahl der Armenier in Karabach aufgrund der starken Zuwanderung deutlich an. Zu diesem Zeitpunkt bildeten die Armenier 46 % und die Aserbaidschaner 51 % der Gesamtbevölkerung.

Wie der Sammelband "Kavkazski Kalendar" des Jahres 1917 schreibt, lebten in Karabach 199.000 (58,3 %) Aserbaidschaner und 142.000 Armenier (41,7 %). Hieraus ergibt sich, dass die Politik einer künstlichen Ansiedlung der Armenier in Karabach unter Schirmherrschaft des zaristischen Russlands etappenweise umgesetzt worden war. Trotzdem bildeten die Aserbaidschaner zu allen Zeiten der Geschichte die größte ethnische Bevölkerungsgruppe.

Statistische Daten, die in den Annalen von "Kavkazski Kalendar" (Kaukasischer Kalender) angegeben werden, bestätigen, dass die Aserbaidschaner auch auf dem heutigen armenischen Territorium einst die größte Ethnie stellten. Es gab z. B. im Jahr 1886 in der Provinz Sangesur des Gouvernements Ganja (Jelisawetpol) 326 Dörfer, von denen 154 (45,7%) aserbaidschanische, 91 kurdische (27,8 %) und nur 81 armenische Dörfer (24, 8 %) waren.

Im Jahr 1889 war die Zahl der aserbaidschanischen Bevölkerung im Ujesd Sangesur um 1500 Menschen größer als Anzahl von Armeniern. Im Jahr 1897 zählte Sangesur 142.000 Einwohner, von denen 71.200 (50,1 %) Aserbaidschaner, 63.600 Menschen (44,8 %) Armenier waren.

In einem statistischen Bericht der zentralen Statistikstelle Armeniens von 1962 wurde veröffentlicht, dass im Jahr 1831 in der Stadt Iravan insgesamt 18.766 Menschen lebten, von denen 15.992 Personen Aserbaidschaner waren, und im Jahr 1866 27 Tausend 246 Menschen lebten, von denen 23 Tausend 627 Personen aserbaidschanische Wurzeln hatten. (d.h. 85,2 Prozent der Gesamtbevölkerung).

Im Buch "Bevölkerung des sowjetischen Armenien 1831-1931" von Z. Korkodyan, das im Jahre 1932 in Iravan veröffentlicht worden war, wird erwähnt, dass in den Ujesden (Verwaltungseinheit) Etschmiadsin, Yeni Bayazid, Aleksandropol des Gouvernements Iravan, in den Ujesden Sangesur und Gazakh-Dilijan des Gouvernements Jelisawetpol (Ganja) und im Ujesd Lori-Pambak (Bortschali Landschaft) des Gouvernements Tiflis 2310 Ortschaften vorhanden waren, von denen 2000 den Aserbaidschanern gehörten. Fast 7000 Menschen von in Iravan lebenden 10 tausend Personen waren Aserbaidschaner. Fast alle 40 Personen, die das Iravan Khanat regierten, waren auch Aserbaidschaner.

In den Ujesden des Gouvernements Iravan, die bis 1920 im Bestande Aserbaidschans waren, insbesondere im Ujesd Iravan bildeten die Aserbaidschaner in allen Zeiten die größte Bevölkerungsgruppe. In diesem Ujesd lebten z. B. 99.000 Menschen, von denen 62.600 Aserbaidschaner (66 %), 36.400 Armenier (34 %) waren.

In den Ujesden Etschmiadsin, Yeni Bayazid und Surmali des Iravan Gouvernements bildeten die Aserbaidschaner ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Nach Angaben vom 1. Januar 1916 stellten die Aserbaidschaner in diesen Ländern die größte ethnische Bevölkerungsgruppe der Gesamtbevölkerung. Im Iravan Ujesd lebten 74,2 Tausend Aserbaidschaner, die etwa 48% der Gesamtbevölkerung bildeten. Im Ujesd Sangesur waren 119 Tausend 500 (53,3 %) und in der Verwaltungseinheit Yeni Bayazid 50,7 Tausend, im Ujesd Surmali 45 Tausend Aserbaidschaner. Diese Zahlen beweisen eindeutig, dass zu Beginn der 19. und 20. Jahrhunderte auf dem heutigen Territorium Armeniens die Aserbaidschaner absolute Mehrheit bildeten.

Ende des 19. Jahrhunderts gründeten armenische Nationalisten eine Reihe von Parteien- "Armenakan" 1885 in Marseille, "Qncaq" 1887 in Genf, "Daschnaktsutyun" 1890 in Tiflis. Damit traten die Ansprüche der Armenier, "Großes Armenien" zu gründen, in eine neue Phase ein.

Ethnische Säuberungs-und Genozid-Politik gegen Aserbaidschaner zu Beginn des 20. Jahrhunderts

Der Ansiedlungsprozess, der einen Bestandteil der kolonialen Politik des zaristischen Russlands bildete, war während des ganzen 19. Jahrhunderts fortgesetzt und zeigte erhebliche Auswirkungen auf die demografische Lage der Region.

Die gekünstelte Zunahme der Zahl der Armenier in der Region hat dazu geführt, dass sie seit Beginn des 20. Jahrhunderts begonnen haben, gegen unser Land territoriale Ansprüche zu erheben und eine aggressive Politik zu betreiben.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fingen die armenischen Nationalisten an, ihre Aktivitäten in Richtung Umsetzung der Idee “Großes Armenien“, die auch im Programm der Partei "Daschnaktsutyun" vorgesehen ist, zu verstärken, ethnische Säuberungspolitik zu verfolgen, um die Aserbaidschaner aus ihren historischen Gebieten systematisch zu vertreiben.

So richteten die Armenier in den Jahren 1905 und 1906 in Baku, Ganja, Karabach, Iravan, Nachitschewan, Ordubad, Sharur-Daralagezsky, Tiflis, Sangesur, Gazakh und an anderen Orten grausame Blutbäder an aserbaidschanischen Zivilisten an. In jenen Gebieten wurde die aserbaidschanische Bevölkerung mit unglaublicher Brutalität getötet, die Städte und Dörfer wurden zerstört, ausgeplündert und in Brand gesteckt. Die armenischen bewaffneten Einheiten machten mehr als 200 aserbaidschanische Dörfer in den Ujesden Schusha, Jabrayil und Sangesur, in den Gouvernements Iravan und Ganja dem Erdbeben gleich. Zehntausende von Aserbaidschanern wurden aus ihren historischen Gebieten vertrieben. Die Armenier töteten mehr als 200 Tausend Aserbaidschaner, einschließlich Kinder, Frauen, alte Menschen, verfolgten ethnische Säuberungspolitik, um in diesen Gebieten von dem zaristischen Russland ihnen versprochenen „armenischen Staat“ zu gründen. Solcherweise führten die Armenier diese Genozid-Politik gegen die Aserbaidschaner unter der Schirmherrschaft des zaristischen Russland auch während des Ersten Weltkriegs fort.

Nach den Februar- und Oktoberereignissen 1917 in Russland, begann die Partei "Daschnaktsutyun" und der Armenische Nationalkongress ihre Aktivitäten deutlich zu verstärken. Stepan Schahumjan, der von W. Lenin im Dezember 1917 zum Außerordentlichen Kommissar für den Kaukasus benannt worden war, wurde zum Organisator und Führer dieser Massenmorde an den Aserbaidschanern.

In einem Zeitraum von Beginn des Jahres 1917 bis März 1918 wurden von armenischen bewaffneten Einheiten im Gouvernement Iravan 197 Dörfer, im Ujesd Sangesur 109, in Karabach 157 Siedlungen zerstört und noch weitere 60 Dörfer in anderen Regionen dem Erdbeben gleichgemacht, ausgeplündert und niedergebrannt.

Zu Beginn des Jahres 1918, d.h. am Vorabend des Märzgemetzels bildete die Zahl der armenischen Einheiten, die zu jener Zeit direkt Schahumjan untergeordnet waren, fast 20 Tausend Menschen. Mit Unterstützung von Bolschewiki und Lenin wurde Schahumjan zum Vorsitzenden der Bakuer Kommune gewählt.

Am 30. März dieses Jahres nahmen die armenisch-bolschewistischen Verbände zuerst die Stadt Baku unter Salvenfeuer von den Schiffen, dann griffen bewaffnete Daschnaken Häuser von Aserbaidschanern an, richteten ein grauses Blutbad in der Stadt an. Am 31. März und in den ersten Tagen des Aprils nahm das Gemetzel einen Massencharakter an. Bei diesen blutigen Ereignissen wurden Tausende von friedlichen Aserbaidschanern nur wegen ihrer Nationalität getötet. In jenen Tagen töteten die armenisch-bolschewistischen Verbände 12 Tausend Aserbaidschaner allein in der Stadt Baku. Zahlreiche Menschen wurden in ihren Häusern bei lebendigem Leibe verbrannt und mit besonderer Brutalität getötet, auf besondere Folter gespannt.

Beim bewaffneten Angriff der Armenier auf den Ujesd Guba wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 1918 an diesem Ort mehr als 16 Tausend Menschen brutal getötet. Darüber hinaus wurden 167 Dörfer ausgeplündert, von denen 35 nicht mehr existieren.

Anhand von historischen Tatsachen wurde nochmals bewiesen, dass die armenischen Daschnaken im Ujesd Guba ein echtes Blutbad an den Aserbaidschanern angerichtet haben. Die Entdeckung eines Massengrabs im Jahre 2007 in Guba ist ein weiterer schlagender Beweis für armenischen Wandalismus.

Bei den Untersuchungen des Massengrabs wurde festgestellt, dass beim Angriff von armenischen bewaffneten Verbänden auf Guba im Jahre 1918 zahlreiche Zivilisten mit besonderer Grausamkeit getötet wurden. Es stellte sich heraus, dass zum Opfer gefallene Ortsbewohner gerade in diesem Massengrab beigesetzt worden waren. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die armenischen Einheiten unter dem Kommando von Hamazasp einen Völkermord in Guba nicht nur an der muslimischen Bevölkerung, sondern auch an den Juden verübt haben. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Armenier in den Jahren 1918 und 1919 in Guba ca. 3 Tausend Juden getötet haben.

Darüber hinaus wurden Hunderte von aserbaidschanischen Siedlungen, einschließlich mehr als 150 Dörfer in Karabach zerstört und niedergebrannt. Außerdem richteten die Armenier einen weiteren Massenmord an der friedlichen aserbaidschanischen Bevölkerung in Schuscha an. In den Monaten März und April des Jahres 1918 haben armenische Daschnaken in Baku und an anderen aserbaidschanischen Ortschaften insgesamt 50 Tausend Menschen brutal getötet. So wurden im Ujesd Sangesur 10 Tausend und im Ujesd Schemacha 10 Tausend 270, zusammen mit der Stadt insgesamt 18 Tausend 270 Menschen mit besonderer Grausamkeit getötet.

In den Jahren 1918 und 1920 lebten auf dem heutigen armenischen Territorium schätzungsweise 575 Tausend Aserbaidschaner, von denen 565 Tausend getötet oder aus ihren historischen Gebieten vertrieben worden waren.

Auch Z. Korkodyan bestätigt diese Zahl in seinem Buch "Bevölkerung des sowjetischen Armeniens 1831-1931" und schreibt, dass die Zahl der türkischen (aserbaidschanischen) Bevölkerung im Jahre 1920 bei etwas mehr als 10 Tausend Menschen lag.

Nachdem im Jahre 1922 60.000 aserbaidschanische Flüchtlinge zurückgekehrt waren, lag die Zahl der Aserbaidschaner hier bei 72 Tausend 596 Menschen. Im Jahre 1931 bildete ihre Zahl schätzungsweise 105 Tausend 838 Menschen. In den letzten zwei Monaten des Jahres 1919 wurden 96 Dörfer in den Ujesden Etschmiadsin und Surmali des Gouvernements Iravan und fast alle Dörfer im Ujesd Iravan zerstört. Darüber hinaus wurden im Gouvernement Iravan 132 Tausend Aserbaidschaner getötet.

Die Massenausrottung der Aserbaidschaner durch Armenier setzte sich auch in den Jahren 1918 und 1920 fort. Bei diesen Massenmorden kamen in Baku, Guba, Schemacha, Lenkoran und Kurdamir in Schusha sowie im Gouvernement Iravan, Sangesur, Nachitschewan, Scharur, Ordubad, Kars und in anderen Regionen Zehntausende von Aserbaidschanern ums Leben, mehr als eine Million Menschen wurden aus ihren Heimatländern vertrieben. Darüber hinaus wurden in jenen historisch von Aserbaidschanern bewohnten Gebieten zugleich alle Schulen und Moscheen in Schutt und Asche gelegt, Funde aus der Vorzeit völlig zerstört.

Nachdem die erste Aserbaidschanische Demokratische Republik am 28. Mai 1918 gegründet worden war, wurde eine außerordentliche Untersuchungskommission eingesetzt, um diese von den Armeniern begangenen Verbrechen zu untersuchen. Laut Verordnung der Regierung wurde beschlossen, den 31. März jedes Jahres als Tag der Trauer (31. März 1919 und 1920 wurde als Volkstrauertag gefeiert) zu feiern. Aber der Fall der Aserbaidschanischen Demokratischen Republik hatte nicht erlaubt, diese Arbeit zu Ende zu führen. Die in der Region bestandene geopolitische Lage legte den Grund dazu, die Stadt Iravan am 29. Mai 1918 als politisches Zentrum an die Armenier zu übergeben. Solcherweise wurde im Jahre 1918 auf dem historischen aserbaidschanischen Territorium -dem ehemaligen Iravan Khanat die Republik Armenien gegründet.

Die künstliche Zunahme der Armenier im gebirgigen Teil von Karabach auf Kosten der Ansiedlungen, die einen Teil der kolonialen Politik des zaristischen Russlands bildeten, setzte sich während des ganzen 19. Jahrhunderts fort und führte dazu, dass sie seit Beginn des 20. Jahrhunderts begannen, gegen Aserbaidschan Gebietsansprüche zu erheben und eine Annexionspolitik zu verfolgen. Der größte Anspruch der Armenier war darauf gezielt, Karabach und Sangesur einzunehmen. Daher schickte die armenische Regierung in diese Gebiete bewaffnete Truppen, um ihre aggressiven Pläne umzusetzen. Im Zuge dieser Okkupationspolitik wurden Hunderte von Siedlungen jener Regionen zerstört, Tausende von friedlichen Aserbaidschanern getötet.

In Bezug auf Karabach erhebt die daschnakische Regierung von Armenien im Januar des Jahres 1919 Gebietsanspruch gegen Aserbaidschan. Damit wurde der erste offizielle Versuch gemacht, den gebirgigen Teil von Karabach an Armenien anzuschließen. Die aserbaidschanische Regierung machte wiederholt Vorschläge, das Problem mit friedlichen Mitteln zu lösen. Jedoch hat die unfaire Position von Daschnaken die Umsetzung dieser Vorschläge verhindert.

Die Aserbaidschanische Demokratische Republik, die die Erhaltung der territorialen Integrität und die Gewährleistung der Sicherheit ihrer Bürger für eine ihrer Hauptaufgaben hielt, lehnte territoriale Ansprüche von Armenien kategorisch ab. Das aserbaidschanische Parlament diskutierte über die Frage "Karabach" und begann, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die separatistische Bewegung zu verhindern. Zu diesem Zweck trennte die Regierung Aserbaidschans am 15. Januar 1919 die Ujesden Schusha, Jabrayil, Javanschir und Sangesur von Gouvernement Ganja ab und bildete aus diesen Verwaltungseinheiten das Generalgouvernement Karabach mit dem Zentrum der Schusha. Khosrov Bey Sultanov wurde zum Generalgouverneur ernannt. Die aserbaidschanische Regierung beauftragte ihn, um dort Ordnung zu schaffen und lokale Behörden zu organisieren.

Dank großen Anstrengungen der aserbaidschanischen Regierung wurde am 23. November 1919 in Tiflis durch Vermittlung von der Vertretung der Vereinigten Staaten zwischen Aserbaidschan und Armenien eine vertragliche Vereinbarung erzielt. Laut Vertrag sollten die Auseinandersetzungen und Zusammenstöße beendet, strittige Fragen, einschließlich die Grenzfragen auf dem Verhandlungsweg gelöst werden. Jedoch verletzte die armenische Seite diese Vereinbarung grob und schickte seine Truppen in die aserbaidschanischen Gebiete, beging grausame Massenmorde an den Aserbaidschanern. Trotz allem wurde zu Zeit der Existenz der Aserbaidschanischen Demokratischen Republik die Versuche Armeniens, Karabach von Aserbaidschan mit diplomatischen und militärischen Mitteln abzutrennen, verhindert. Doch nach der Sowjetisierung Aserbaidschans wurden diese territorialen Ansprüche von Daschnaken, die keine geringe Rolle auch in dem Fall der Aserbaidschanischen Demokratischen Republik gespielt hatten, wieder aufs Tapet gebracht.

Es gelang den Armeniern, die die Sowjetisierung von Südkaukasus für ihre eigenen Zwecke ausnutzten, im Jahr 1920 Sangesur und eine Reihe von anderen aserbaidschanischen Gebieten an die armenische SSR anzuschließen. So wurde Nachitschewan von Aserbaidschan durch Grenzen räumlich abgetrennt. Damit war die Verbindung jener Region Aserbaidschans zum Festland unterbrochen. Und in der Folgezeit erweiterten die Armenier ihre Deportationspolitik gegen Aserbaidschaner in Sangesur und anderen von Aserbaidschanern bewohnten Gebieten, die als Teile Armeniens anerkannt wurden. Im Zuge dieser Politik wurde den Armeniern, die im 19. Jahrhundert im gebirgigen Teil von Karabach angesiedelt wurden, am 7. Juli des Jahres 1923 der Status einer Autonomen Oblast verliehen. Dieser Beschluss wurde unter Schirmherrschaft und mit Teilnahme von Russland gefasst. Jedoch lebten zu jener Zeit in anderen Republiken der UdSSR mehr Armenier als in Karabach. Obwohl die Zahl der historisch in Armenien gelebten Aserbaidschaner um Mehrfache größer als in Karabach lebende Armenier war, hatte Aserbaidschan von Armenien die Gründung einer national-staatlichen Einrichtung für sie nie gefordert.

Als die Autonome Oblast Bergkarabach (AOBK) gebildet worden war, wurde die administrativ-territoriale Gliederung Aserbaidschans im Jahr 1923 grob verletzt. Laut Beschluss wurden die Ujesden Javanshir, Gubadli, Schusha gespalten und als Ergebnis wurde die AOBK gegründet. “Laut Verordnung“ wurden Schusha, Khankendi und 115 Dörfer aus dem Schusha Ujesd, einschließlich 52 Dörfer aus dem Ujesd Javanshir, 30 Dörfer aus der Verwaltungseinheit Garyagin und Galaderesi aus dem Gubadly Ujesd in die AOBK eingegliedert.

Auf diese Art und Weise wurde Bergkarabach-der integrale Bestandteil Aserbaidschans künstlich in gebirgige und tiefliegende Teile aufgeteilt und die aserbaidschanische Führung wurde gezwungen, den Armeniern, die im gebirgigen Teil von Karabach angesiedelt worden waren, einen Autonomie-Status zu verleihen. Als dieser Autonomie-Status verliehen worden war, wurde die Stellungnahme von historisch in Berg-Karabach lebenden Aserbaidschanern gar nicht berücksichtigt. Damit wurden ihre Rechte wieder grob verletzt.

Dieses Ereignis war nicht nur eine Verletzung der administrativ-territorialen Gliederung Aserbaidschans, sondern auch wurde als Mittel für die künftigen territorialen Ansprüche der Armenier gegen Aserbaidschan instrumentalisiert. Seit dieser Zeit entstand der Begriff Berg-Karabach. Obwohl Khankendi im Dekret über die Bildung einer Autonomen Oblast als Gebietszentrum gezeigt worden war, wurde sein Name kurz danach am 18. September 1923 auf Beschluss des Parteikomitees der Oblast Bergkarabach umbenannt und nach S. Schahumjan Stepanakert benannt. Damit wurde begonnen, historische aserbaidschanische Orte, Ujesden, Bezirke und Dörfer in Karabach umzubenennen.

In der sowjetischen Zeit genoss die im gebirgigen Teil der Region Karabach Aserbaidschans lebende armenische Gemeinde weitgehende Autonomie und hatte alle gleichen Rechte für Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur, jedoch erhob sie mehrmals ihre territorialen Ansprüche. Jedoch konnten die Armenier dieses Ziel nicht erreichen. Stattdessen fasste der Ministerrat der UdSSR am 23. Dezember 1947 einen Beschluss über die “Umsiedlung eines großen Teils der aserbaidschanischen Kolchosbauern und Bevölkerung aus der armenischen SSR in das Talgebiet Kura-Araz“ der aserbaidschanischen SSR. Nach diesem Erlass wurden in den Jahren von 1948 bis 1953 ca.150 Tausend Aserbaidschaner aus ihren historischen Gebieten, vor allem aus Iravan und den umliegenden Bezirken in tiefliegende Gelände von Aserbaidschan deportiert.

Gebietsansprüche und militärische Aggression Armeniens an Aserbaidschan Ende des 20. Jahrhunderts

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nutzten die Armenier mit Hilfe ihrer Unterstützer im nahen und fernen Ausland die Gelegenheit für die Verwirklichung ihrer Idee „Großes Armenien“ aus und erhoben Gebietsansprüche auf die Region Berg-Karabach von Aserbaidschan. Jedes Mal wurden die Gebietsansprüche in Bezug auf Karabach von außen, auf Propaganda, Hetze und Druck von Armenien auf die Tagesordnung gebracht. Zweifellos tauchten diese Gebietsansprüche der Armenier nicht plötzlich auf, sondern wurden durch ihre Schirmherren in Jerewan und westlichen Ländern noch lange bevor sehr präzise und nach einem genauen Plan ausgearbeitet. In der Sowjetzeit wurde unter Schutz der zentralen Regierungsorgane eine gezielte Propagandakampagne gegen Aserbaidschan durchgeführt und als Ergebnis hat sich eine allgemein negative Meinung in der Gesellschaft gebildet. Armenische Ideologen und ihre Ideenväter manipulierten die Fakten über die Geschichte Aserbaidschans, seine sozial-wirtschaftliche Entwicklung und verbreiteten diese Lügen in der gesamten Sowjetunion.

Als die Ereignisse von 1988 begonnen hatten, wurden anfangs durch armenische Politiker und ihre Gönner, die an der Eskalation interessiert waren und öffentliche Meinung auf ihre Seite locken wollten, unter dem Vorwand der wirtschaftlichen Rückständigkeit der Oblast (Verwaltungsgebiet) zwecks des Anschlusses von Berg Karabach an Armenien in Khankendi und Jerewan dauerhaft gestreikt, Betriebe stillgelegt und Massenkundgebungen organisiert. Aber spätere Ereignisse zeigten deutlich, dass die gefälschte Thesis armenischer Politiker und ihrer Unterstützer in der Machtzentrale der Union über die Rückständigkeit der Autonomen Oblast Bergkarabach (AOBK) nur eine Farce war und das eigentliche Ziel dabei aus Gebietsansprüchen Armeniens gegenüber Aserbaidschan bestanden hatte.

Schon in der zweiten Hälfte des Jahres 1988 eskalierte die Lage dermaßen, dass bereits bewaffneter Angriff auf aserbaidschanische Bevölkerung der AOBK stattfand. So unternahmen Armenier Ende August – Anfang September massenhaft Angriffe auf Karkijahan und Chodschali. Am 18. September vertrieben die Armenier 15.000 in Khankendi lebende Aserbaidschaner aus ihren Häusern und steckten die Häuser in Brand.

Das Oberste Sowjet der Armenischen SSR fasste am 1. Dezember 1989 unter grober Verletzung der Souveränität von Aserbaidschan einen verfassungswidrigen Beschluss über den Anschluss der AOBK an die Armenische SSR. Alle Betriebe in der AOBK wurden an entsprechende Ministerien und Ämter in Armenien untergeordnet. Die Tatenlosigkeit der sowjetischen Führung, manchmal ihre offensichtliche Unterstützung führte dazu, dass die Wirtschaft und anderer Bereiche des Lebens faktisch von Aserbaidschan ausgelöst und an Armenien angeschlossen wurde. Alle Bezirksstellen der Kommunistischen Partei wurden in die Armenische Kommunistische Partei eingegliedert. Auf dem Gebiet der AOBK wurde die Flagge von Armenien gehisst. Ernsthafte und unverzeihbare Fehler der sowjetischen Führung und auch ihre armenienfreundliche Politik verschärfte die Lage Ende 1990 – Anfang 1991 noch stärker, armenische Aggression in der AOBK und in Grenzregionen zwischen Aserbaidschan und Armenien nahm zu. In diesen Jahren kamen Hunderte von Menschen bei Terroranschlägen, die auf Personenzüge Moskau-Baku, Automobile zwischen Tbilissi-Baku, Tbilissi-Aghdam, Aghdam-Schuscha, Aghdam-Chodschali verübt wurden, ums Leben. Hunderte Aserbaidschaner fielen der armenischen Politik zum Opfer, die durch die Unterstützung der Staatsführung der UdSSR aserbaidschanische Gebiete zu okkupieren beabsichtigte.

Bedauerlicherweise verschärfte sich die Lage immer mehr, nachdem armenische Separatisten am Anfang der Ereignisse an ihren Aktivitäten nicht verhindert wurden. Als Ergebnis dieser Tatenlosigkeit führten die Armenier in der Region, die nicht mehr von der aserbaidschanischen Regierung kontrolliert werden konnte, mithilfe von bewaffneten Truppen und militärischer Technik aus Armenien blutige Verbrechen aus. Diese zunehmenden Verbrechen veränderten den Lauf der Ereignisse, ein Konflikt artete sich zu einem Krieg im großen Maßstab.

Ab dem Jahr 1991 nahm die Eskalation der Ereignisse im gebirgigen Teil Karabachs immer mehr zu. Die gesellschaftlich-politische Lage signalisierte schon das Herannahen einer großen Katastrophe. In den Monaten Juni-Dezember desselben Jahres kamen infolge der Angriffe armenischer bewaffneter Truppen auf das Dorf Garadaghly in Khojavand und das Dorf Mesheli im Bezirk Askeran 12 Personen um, 15 Personen wurden verwundet. Ende Oktober und im Laufe November des Jahres 1991 wurden mehr als 30 Wohnorte im gebirgigen Teil Karabachs sowie Tugh, Imaret-Garvand, Sirkhavend, Mesheli, Jamilli, Umudlu, Garadaghly, Karkijahan und weitere strategisch wichtige Dörfer durch Armenier in Brand gesteckt, zerstört und geplündert.

Im Zeitraum zwischen 1988-1991, also vom Anfangsstadium der Ereignisse bis zur Auflösung der UdSSR verfolgte Armenien, das von der sowjetischen Staatsführung unterstützt wurde, gegenüber Aserbaidschan eine offene Politik der Aggression, in der Folge wurden Menschen in der Zivilbevölkerung umgebracht, Wohnorte zerstört, geplündert und in Brand gesteckt. Nachdem der Aggressorstaat armenische Bevölkerung des Bergkarabachs von der Notwendigkeit der Anschlussidee der Region an Armenien auf gekünstelte Art und Weise überzeugen konnte, wurden 50. 000 Aserbaidschaner aus Bergkarabach Völkermord und Gewalt ausgesetzt und aus ihrer Heimat vertrieben. In diesen Jahren wurden in Bergkarabach 2559 Zwischenfälle, 315 bewaffnete Überfälle, 1388 Mal Beschuss mit Feuerwaffen registriert, die durch die armenischen Truppen verübt wurden. Dabei kamen 514 Personen um und 1318 Personen verletzt.

Durch ethnische Säuberungen in Armenien wurden 250. 000 Aserbaidschaner in 185 von Aserbaidschanern bewohnten Dörfern mit Gewalt vertrieben und mussten als Flüchtlinge in Aserbaidschan Schutz suchen. Während der „Säuberungsaktion“ Armeniens von Aserbaidschanern wurden 216 Aserbaidschaner grausam ermordet, tausende Frauen, Kinder und alte Personen erlitten Körperverletzungen, die Eigentümer von tausenden Familien wurden ausgeplündert.

Ab Anfang 1992 okkupierte die Armee von Armenien nacheinander die letzten von Aserbaidschanern bewohnten Dörfer in Bergkarabach. So wurden am 12. Februar die Dörfer Malibeyli und Gushchular des Rayons Schusha von armenischen Streitkräften besetzt. Vom 13. bis 17. Februar wurden 118 Personen (Kinder, Frauen, alte Menschen) bei bewaffneten Angriffen auf das Dorf Garadaghly im Bezirk Khojavand Geisel genommen, 33 Personen durch Armenier umgebracht, gleichzeitig wurden die Verwundeten gemeinsam mit den Toten in einen Brunnen hineingeworfen und mit Erde verschüttet. 50 Menschen wurden mit großen Schwierigkeiten von der armenischen Gefangenschaft befreit. 18 Personen von entlassenen Menschen starben an ihren tödlichen Wunden.

Das war ein Wandalismus und schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass friedliche Menschen, einschließlich Kinder, Frauen, alte Menschen, die gefangen genommen wurden, geköpft, bei lebendigem Leibe beigesetzt, mit besonderer Grausamkeit und Folter getötet, verbrannt, skalpiert, ausgehungert und ihnen die Augen ausgestochen, die Zähne gezogen wurden. Im Dorf Garadaghly kam es zu einem der schrecklichsten Massaker. Die beiden betroffenen Familien in diesem Dorf haben jeweils 4 Mitglieder verloren. Darüber hinaus haben 42 Familien ihre Ernährer verloren. Ca. 140 Kinder blieben als Waisen zurück. In Garadaghly wurden durch die armenischen bewaffneten Einheiten insgesamt 91 Menschen umgebracht, das heißt, dass jeder zehnte Mann der Dorfbevölkerung getötet wurde.

In der Nacht vom 25. zum 26. Februar 1992 griffen die Streitkräfte Armeniens mit direkter Teilnahme von Einheiten und 180 Militärspezialisten des zu jenem Zeitpunkt in der Stadt Khankendi der Berg-Karabach Region der Republik Aserbaidschan stationierten alt-sowjetischen 366. Motorschützenregiments, die Stadt Chodschali in Bergkarabach an. Mit Hilfe der zu jener Zeit dem Regiment zur Verfügung stehenden schweren Militärtechnik machten die armenischen Soldaten die Stadt Chodschali dem Erdboden gleich. Die Stadt wurde völlig zerstört und niedergebrannt. In Chodschali wurde ein grausames Massaker des 20. Jahrhunderts angerichtet -Kinder, Frauen, alte Menschen, Kranke wurden mit unglaublicher Brutalität und Erbarmungslosigkeit getötet. Während dieses Blutbads wurden nach offiziellen Angaben insgesamt 613 Personen mit besonderer Grausamkeit und Folter getötet, darunter: 63 -Kinder, 106 –Frauen, 70 –alte Menschen. 8 Familien sind völlig liquidiert. Durch diese Tragödie sind 487 friedliche Bewohner, einschließlich 76 Kinder, verschiedenen Grades behindert. 1275 Zivilisten wurden gefangen genommen und erlitten schwere Demütigungen und Verletzungen in Gefangenschaft. Von 150 dieser Gefangenen fehlt bis heute jede Spur.

Beim Sturm auf Chodschali waren im Bestande des 3. Bataillons des 366. Motorschützenregiments Dutzende von Offizieren und Unteroffizieren armenischer Nationalität. Um den Völkermord an zu verheimlichen, wurde das 366. Motorschützenregiment am 2. März 1992 nach Wasiani (Georgien) disloziert. Am 10. März wurde das Regiment abgebaut und seine Militärtechnik an andere militärische Einheiten verteilt.

Auf Initiative des Iran fand am 8. Mai 1992 in Teheran ein trilaterales Treffen von aserbaidschanischen und armenischen Leitern statt. Am selben Tag besetzten die armenischen Streitkräfte die aserbaidschanische Region Schuscha. Es stellte sich später heraus, dass die armenische Seite mit einer Feuereinstellung an der aserbaidschanisch-armenischen Grenze und im gebirgigen Teil von Karabach ganz anderes Ziel verfolgt hatte. Dieses Treffen war für armenische Seite von Belang, um ihre Absichten von der internationalen Gemeinschaft zu verstecken. Die armenische Führung wusste das gewiss vorher, dass eine Angriffsoperation vorbereitet worden war. Weil beide Termine der Besetzung von Schusha und der von der armenischen Führung in Teheran geführten Verhandlungen zeitlich zusammenfallen. Und das Friedensabkommen blieb so lange in Kraft, bis die Tinte der Unterschrift trocken war. Zugleich verbreiteten die Armenier weltweit wie immer am Vorabend dieses Angriffs Desinformationen über heftige Attacken von Schusha auf Khankendi.

Solcherweise wurden der 289 Quadratkilometer große Rayon Schuscha mit 24 Tausend Einwohnern und der gleichnamigen Stadt Schuscha, einschließlich 30 Dörfer jenes Bezirks mit Hilfe der modernsten Militärtechnik von armenischen Streitkräften besetzt. Bei den Kämpfen um Schusha kamen 195 Menschen ums Leben, 165 weitere Menschen wurden verletzt und 58 Personen sind vermisst. Dieses Ereignis ist ein weiterer schlagender Beweis dafür, dass armenische Regierung eine Annexionspolitik betreibt, die Charta der Vereinten Nationen und die OSZE-Prinzipien systematisch und grob verletzt, ohne Rücksicht auf die Völkerrechte den gebirgigen Teil von Karabach mit Gewalt an Armenien anzuschließen versucht. Die Einnahme der Stadt Schuscha, eines der alten Zentren der aserbaidschanischen Musik und Kultur schuf später Grundlagen für die Besetzung von anderen aserbaidschanischen Gebieten. Der nächste Schritt war die Okkupation von Latschin, das als Korridor zwischen Berg-Karabach und Armenien dient. Nach der Besetzung von Schuscha sperrten die armenischen Streitkräfte den Weg Schuscha-Latschin und nahmen die Stadt Latschin unter schweren Artilleriebeschuss. Das Ziel der armenischen Streitkräfte war es, ihre Position in den besetzten aserbaidschanischen Gebieten zu stärken, zwischen Berg- Karabach und Armenien, eine Verbindung herzustellen.

Kurz nach der Besetzung von Schuscha nahmen die Armenier am 18. Mai die alte aserbaidschanische Stadt Latschin ein. So wurde der 1835 Quadratkilometer große Rayon Latschin mit 71 Tausend Einwohnern und 120 Dörfern von den armenischen Streitkräften besetzt. Zweifellos hätte die armenische Gemeinde von Berg-Karabach ohne große fremde Hilfe aserbaidschanische Gebiete niemals besetzen können, und wenn sie es auch wollte. Solcherweise konnten die Armenier unter dem Vorwand der Umsetzung der Idee “Selbstbestimmung“ den Latschin Korridor zwischen Berg-Karabach und Armenien durch Waffengewalt einzunehmen. Die Besetzung von Latschin zeigte, dass der Krieg weit über die Grenzen Berg-Karabachs hinausgedrungen ist und Armeniens Eroberungssucht noch größer ist. Durch diesen Korridor, den die Armenier als “humanitären Korridor“ betrachteten, wurden nach Karabach zahlreiche militärische Kräfte transportiert, große Menge von Waffen und Munitionen geliefert.

Im Zuge der Annexionspolitik okkupierten die armenischen Streitkräfte, die ihr Ziel erreichten, einen mono-ethnischen Staat zu gründen, mit Hilfe ihrer Unterstützer die aserbaidschanischen Rayons Latschin, Kalbajar, Aghdam, Fuzuli, Jabrayil, Gubadli und Zangilan, die außerhalb der Region Bergkarabach (4.400 Quadratkilometer) liegen und um Vierfache größer als ihr Territorium sind. In allen diesen armenisch besetzten Gebieten wurde eine ethnische Säuberungspolitik verfolgt. Die Armenier instrumentalisierten Berg-Karabach als politisches Mittel für ihre territorialen Ansprüche und betrachteten diesen Prozess als Versuch der Selbstbestimmung der armenischen Gemeinde von Bergkarabach. Als Ergebnis wurden mehr als eine Million Aserbaidschaner zu Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in ihrem eigenen Land.

Armenische Truppen halten noch immer 20 Prozent der Gebiete Aserbaidschans besetzt. Im Zuge dieser Besatzung wurden rund 900 Siedlungen, 22 Museen und 4 Kunstgalerien und 9 historische Paläste und 40 Tausend historische Museen, 44 Tempel und 9 Moscheen völlig zerstört, ausgeplündert und niedergebrannt. Darüber hinaus wurden etwa 4,6 Millionen Bücher in den 927 Bibliotheken vernichtet.

Im Zuge der Einschüchterungspolitik Armeniens, das den Staatsterrorismus fördert und die Genozid-Politik betreibt, wurden in Aserbaidschan von dem separatistischen Regime in den armenisch annektierten Gebieten 373 verschiedene Terrorakte (in Passagierbussen, Personen- und Güterzügen, der Bakuer U-Bahn, dem Luftverkehr, Passagierfähren, Siedlungen Zivilbauten und Staatsobjekten) verübt. Bei diesen Terroranschlägen starben 1200 Menschen, weitere 1705 Zivilisten wurden verletzt.

Diese Okkupationspolitik der Armenier war wie immer von Massenmord begleitet. Mehr als 20.000 Aserbaidschaner wurden Opfer des Okkupationskriegs Armeniens in den Jahren 1988-1993, ca. 100. 000 Menschen wurden verletzt, ca. 50 000 Menschen wurden behindert. Nach offiziellen Quellen wurden 4853 Aserbaidschaner gefangen genommen, von denen 1357 aus der Gefangenschaft entlassen wurden. 783 Personen sind noch in der armenischen Gefangenschaft. Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz wurden 439 Personen in der Gefangenschaft getötet.

Der Völkermord, der von den Armeniern Ende des 20. zwanzigsten Jahrhunderts in der aserbaidschanischen Stadt Chodschali verübt wurde, ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zivilisation. In der Weltgeschichte steht die Chodschaliner Tragödie in einer Reihe mit den schrecklichen Tragödien Chatyn, Hiroshima, Nagasaki, Ruanda, Srebrenica und Holocaust, die in der Geschichte nicht vergessen werden. Die obenerwähnten Ereignisse gingen in die Geschichte der Kriege als Völkermorde an den Zivilisten ein und fanden eine große Resonanz in der Welt.

Nachdem Nationalleader Heydar Aliyev im Jahr 1993 in Aserbaidschan wieder an die Macht gekommen war, erhielt dieses fürchterliche Genozid, das sich vor den Augen der ganzen Welt ereignete, seine rechtspolitische Bewertung. Im Februar 1994 gab das aserbaidschanische Parlament eine rechtspolitische Bewertung des Völkermords von Chodschali ab. Darüber hinaus wurde der 31. März nach dem Erlass von Nationalleader Heydar Aliyev vom 26. März 1998 im Zusammenhang mit grauenhaften Massakern, die von Zeit zu Zeit von Armeniern an den Aserbaidschanern angerichtet wurden, zum Tag des Völkermords an den Aserbaidschanern erklärt.

Dekret von Nationalleader Heydar Aliyev vom 18. Dezember 1997 über die "massenhafte Vertreibung von Aserbaidschanern aus ihren historischen Gebieten in der armenischen SSR in den Jahren 1948-1953“ ist im Hinblick auf eine groß angelegte Forschung der Deportation der aserbaidschanischen Bevölkerung aus den Gebieten der armenischen SSR und eine rechtspolitische Beurteilung dieses Verbrechens und die Vermittlung von Wahrheiten über diese Straftaten an die internationale Gemeinschaft von großer Bedeutung.

Gemäß internationalem Recht ist Völkermord eine verbrecherische Tat gegen den Frieden und die Menschlichkeit und gilt als schwerstes Verbrechen. Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 (III) die “Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“, die seit 1951 in Kraft trat. Im Zuge der Aggression von Armenien gegen Aserbaidschan wurden alle Taten, die in jener Konvention der Vereinten Nationen verankert sind, Verbrechen eines Völkermords bildet, gegen Aserbaidschaner begangen.

Eine weitere Tatsache, die die Nachhaltigkeit dieser verbrecherischen Politik Armeniens bestätigt, besteht darin, dass die Armenier allein im 20. Jahrhundert viermal - in den Jahren 1905-1907, 1918-1920, 1948-1953 und schließlich 1988-1993 die Völkermorde an den Aserbaidschanern verübt haben.

Dieser Aggressorstaat verfolgt die Aggressionspolitik seit mehr als 20 Jahren vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Deshalb richtet sich die Republik Aserbaidchan nach der obenerwähnten UN-Konvention und behält sich alle Rechte vor, im Internationalen UN-Gerichtshof eine Klage gegen die Republik Armenien zu erheben.

In den Verhandlungen über die Beilegung des Konfliktes vertritt Armenien wie immer eine unkonstruktive Position und verzichtet nicht auf seine aggressive Politik. Aus diesem Grund haben die Verhandlungen bisher zu keinem konkreten Ergebnis auf dem Wege einer endgültigen Lösung des Konfliktes geführt. Auf der anderen Seite haben internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen und die OSZE bisher noch keine notwendigen und konkreten Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Beschlüsse und Resolutionen ergriffen. Darüber hinaus ließen die Co-Vorsitzländer der OSZE Minsk-Gruppe in den verflossenen Jahren das Prinzip der „Doppelmoral“ gelten und trugen keine Verantwortung für eine gerechte Lösung des Konfliktes, und hatten nicht die Absicht, einen Druck gegen den Aggressor auszuüben. Die Durchführung keiner praktischen Maßnahmen gegen das Aggressorland Armenien hatte das Ansehen der OSZE geschadet, daneben aber auch all Hoffnungen auf ihre Minsk-Gruppe zunichte gemacht.

Trotzdem begrüßt Aserbaidschan die Vorschläge von internationalen Organisationen, insbesondere die Friedensbemühungen der OSZE und nimmt an ihrer Arbeit aktiv teil. Und das ist auch ein Beweis dafür, dass Aserbaidschan nach wie vor für eine friedliche Beilegung des Konflikts eintritt.

Aserbaidschan hat eine klare Position in der Beilegung des Berg-Karabach-Konfliktes. Das heißt, dass Problem nur im Rahmen der territorialen Integrität Aserbaidschans und der international anerkannten Grenzen unseres Landes gelöst werden muss. Diese Position beruht auf den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, der UN-Charta, der Schlussakte von Helsinki und zahlreichen internationalen Dokumenten, die über die Lösung des Konfliktes angenommen worden sind.

Darüber hinaus trägt eine Reihe von Dokumenten von internationalen Organisationen über die friedliche Beilegung des Konfliktes zur Stärkung der Position Aserbaidschans bei und bestätigt nochmals, dass das Problem auf der Grundlage der Prinzipien des internationalen Rechts gelöst werden soll. In dieser Hinsicht sind 4 Resolutionen des UN- Sicherheitsrates (822, 853, 874, 884) sowie die Beschlüsse der OSZE, des Europarats und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit auch von Belang und bilden eine Rechtsgrundlage für den Schutz einer fairen Position Aserbaidschans auf internationaler Ebene. In den jüngsten Entschließungen von Europäischem Parlament und NATO-Gipfeltreffen wird die territoriale Integrität Aserbaidschans ausdrücklich unterstützt und darauf hingewiesen, dass der Besatzung ein Ende gesetzt werden soll.

Deshalb müssen die Großmächte den Aggressor zurückhalten, der für internationale Beziehungen eine Gefahr darstellt, gemäß Kapitel VII der UN-Charta praktische Maßnahmen ergreifen und Armenien dem Willen der internationalen Gemeinschaft unterordnen.

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