WELT
Oppositionsführerin Suu Kyi bleibt unter Hausarrest
Baku, den 12. November (AZERTAG). Das Oberste Gericht weist Einspruch von Suu Kyi zurück. Wegen ihres Hausarrests konnte Aung San Suu Kyi nicht bei den ersten Wahlen in Birma seit 20 Jahren am vergangenen Sonntag teilnehmen. Gerüchten zufolge könne sie aber am Samstag von den Behörden freigelassen werden.
In Birma hat das Oberste Gericht einen Einspruch von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zurückgewiesen. „Die Begründung kennen wir noch nicht. Wir wissen nur, dass der Fall zurückgewiesen wurde“, sagte der Anwalt der Friedensnobelpreisträgerin, Kyi Win. Ein birmanischer Behördenvertreter, der namentlich nicht genannt werden wollte, bestätigte die Entscheidung des Gerichts.
Nach Angaben ihrer Anwälte könnte Suu Kyi aber dennoch am Wochenende freigelassen werden. Die 65-Jährige wollte demnach durch die offizielle Aufhebung des Hausarrests ihre Unschuld von den Justizbehörden des südostasiatischen Landes bestätigt wissen. Suu Kyi hatte bereits zuvor zweimal erfolglos zuvor Einspruch gegen ihren Hausarrest eingelegt.
Aus Regierungskreisen hatte es geheißen, dass die Militärjunta die Freilassung Suu Kyis für Samstag vorbereite. Suu Kyis Hausarrest war im August vergangenen Jahres verlängert worden, am Samstag geht die Strafe offiziell zu Ende. Die Friedensnobelpreisträgerin hat die meiste Zeit der vergangenen 20 Jahre im Hausarrest oder in Haft verbracht.
Durch die Inhaftierung konnte sie auch nicht bei den ersten Wahlen in Birma seit 20 Jahren am vergangenen Sonntag antreten. Suu Kyis Nationale Liga für Demokratie (NLD) hatte 1990 die Wahlen gewonnen, die Militärführung hatte den Sieg aber niemals anerkannt und hinderte die NLD an der Regierungsbildung. Die NLD hatte im Vorfeld der Wahl am vergangenen Sonntag zum Boykott des Urnengangs aufgerufen und wurde infolgedessen aufgelöst.