POLITIK
Tschechisches Parlament eine Resolution über die Verurteilung Armeniens wegen der Verübung eines Verbrechens gegen die Menschheit verabschiedet
Prag, den 19. Februar (AZERTAG). Die Tschechische Republik wurde der erste Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Armenien wegen der Verübung des Völkermords an Zivilisten in der aserbaidschanischen Stadt Chodschali offiziell verurteilt und diese als eine verbrecherische Aktion gegen die Menschheit anerkannt hat.
Am 7. Februar nahm das Komitee für Internationale Beziehungen des Repräsentantenhauses von höchstem Gesetzgebungsorgan Tschechiens ein Dokument einstimmig an, in dem Armenien wegen der Verübung des „bestialischen Gemetzels gegen 613 schutzlose, unbewaffnete Zivilisten vor 21 Jahren in der armenisch okkupierten aserbaidschanischen Stadt Chodschali„ verurteilt wird.
Im angenommenen Dokument heißt es, dass „viele Massenmedien der Welt über dieses Massaker berichteten, und die Organisation „Human Rights Watch/Helsinki“ eine Erklärung abgab, in der diese Handlungen der armenischen Armeeangehörigen in Bezug auf die friedliche Bevölkerung im Kriegsgebiet als Verstoß von Normen des Völkerrechts betrachtet wird“.
Im Dokument betont man besonders, dass „die Regierungen vieler Länder dieses Verbrechen gegen die Menschheit getadelt haben“.
Im Dokument wird es außerdem festgestellt, dass „die Resolutionen 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993) des UN-Sicherheitsrates, die dazu auffordern, der Okkupation von aserbaidschanischen Territorien ein Ende zu setzen, sind bis jetzt nicht erfüllt worden. Die Resolutionen der UN-Generalversammlung, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und der OSZE unterstützen die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan, einschließlich Berg-Karabach.“
Endlich steht es im letzten Paragrafen der einstimmig verabschiedeten Entschließung zu lesen: „Der Ausschuss für Internationale Beziehungen der Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik verurteilt die ethnischen Säuberungen gegen wehrlose friedliche Bevölkerung, Massaker und Völkermord unabhängig davon, wann, wo sie verübt werden. Wir rufen zu einer konsequenten Ausführung aller Resolutionen, die solche Aktionen tadeln. In diesem Zusammenhang betrachten wir das Massaker in Chodschali als ein Verbrechen gegen die Menschheit, tadeln und lehnen es ab. Wir begehen den 21. Jahrestag dieser Tragödie und sprechen dem aserbaidschanischen Volk in tiefster Trauer unser Beileid aus“.
So ist das tschechische Parlament das erste Gesetzgebungsorgan in der Europäischen Union geworden, das Armenien wegen der Verübung dieses Verbrechens gegen die Menschheit in Chodschali verurteilt. Die vorliegende Resolution von Tschechien hat nochmals offiziell bestätigt, dass dieses Land Bergkarabach als einen Bestandteil der Republik Aserbaidschan anerkennt, und Armenien als Besatzer dieses Territoriums an der Verübung dieses schweren Verbrechens für schuldig erklärt.