GESELLSCHAFT
Verfassungsgericht der Republik Aserbaidschan appelliert mit einer Erklärung an alle Verfassungsgerichte der Welt
Baku, 6. Oktober, AZERTAC
Das Verfassungsgericht der Republik Aserbaidschan hat im Rahmen einer Weltkonferenz für konstitutionelle Gerechtigkeit, der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte sowie der Vereinigung asiatischer Verfassungsgerichte und äquivalenten Institutionen mit einer Erklärung an alle Verfassungsgerichte der Welt appelliert, wie der Pressedienst des Verfassungsgerichts gegenüber der Nachrichtenagentur AZERTAC erklärte.
In der Erklärung heißt es: “Die militärischen Provokationen Armeniens gegen Aserbaidschan sind in letzter Zeit regelmäßig geworden. Die armenischen Streitkräfte feuern schwere Artillerie und Raketen auf die aserbaidschanischen Städte weit entfernt von der Region Berg-Karabach. Es gibt Tote unter Militärangehörigen und Zivilisten. Diese bewaffneten militärischen Provokationen sind Fortsetzung einer aggressiven Politik der armenischen Führung, die seit dem Jahr 1988 durchgeführt wird, und auf die Besetzung des aserbaidschanischen Territoriums und eine ethnische Säuberung der Aserbaidschaner abgezielt wurde.
In der Erklärung wird darauf aufmerksam gemacht, dass infolge der Besetzung der Region Berg-Karabach und von sieben weiteren umliegenden Distrikten Aserbaidschans durch die armenische Armee viele Städte und Dörfer vollständig zerstört und die Stammbevölkerung ethnischen Säuberungen unterzogen wurden. Darüber hinaus wurden etwa eine Million Aserbaidschaner aus ihren Häusern vertrieben.
Das schreckliche Verbrechen in der aserbaidschanischen Stadt Chodschali wurde nicht nur gegen das aserbaidschanische Volk, sondern auch gegen die gesamte Menschheit begangen. Beim Völkermord von Chodaschali wurden insgesamt 613 Personen, 106 Frauen, 63 Kinder und 70 ältere Menschen mit besonderer Grausamkeit und Folter getötet, 421 Zivilisten wurden gefoltert und gedemütigt, 1275 weitere friedliche Zivilisten wurden gefangen genommen.
Die Verfassungsgerichte wurden in der Erklärung darauf aufmerksam gemacht, dass die von den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE, der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen gefassten Beschlüsse und verabschiedeten Resolutionen ausdrücklich bestätigen, dass Berg-Karabach ein integraler Bestandteil Aserbaidschans ist. Im Jahre 1993 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat vier Resolutionen (882, 853, 874, 884) zum sofortigen Abzug armenischer Truppen aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans. Diese Resolutionen wurden jedoch von Armenien noch nicht erfüllt, hieß es weiter.
Auch in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den Fall “Chiragov und andere gegen Armenien“ vom 16. Juni 2015 stellte der Straßburger Gerichtshof fest, dass die Prozesse in Berg-Karabach unter Kontrolle Armeniens durchgeführt werden.
In der Erklärung heißt es weiter, dass die armenischen Streitkräfte seit dem 27. September mit verschiedenen Waffen, einschließlich schwerer Artillerie, militärische Stellungen und Siedlungen Aserbaidschans beschießen. Angesichts des Verzichts der armenischen Führung auf die Teilnahme an den Verhandlungen im Rahmen der OSZE Minsk-Gruppe hat sich die aserbaidschanische Führung veranlasst gesehen, eine völkerrechtliche Militäroperation gegen die armenischen Streitkräfte zu starten, um die territoriale Integrität des Landes im Rahmen der international anerkannter Grenzen wiederherzustellen und die Sicherheit von Bürgern, den Frieden und die Stabilität zu gewährleisten.
Zudem wurde im Statement besonders betont, dass die Militäroperationen der aserbaidschanischen Streitkräfte nicht auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur anvisiert sind. Die Operationen werden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts und den Verpflichtungen aus der Genfer Konvention durchgeführt.
Am Ende der Erklärung wurde mit Zuversicht festgestellt, dass alle gesetzlichen und Zwangsmaßnahmen der aserbaidschanischen Regierung zur Wiederherstellung der Gerichtsbarkeit in den besetzten Gebieten unseres Landes sowie zur Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimat und der Wiederherstellung völkerrechtlicher Normen führen werden.