WELT
10. Dezember – Tag der Menschenrechte
Baku, 10. Dezember, AZERTAC
Der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte soll seit 1948 jedes Jahr daran erinnern, dass die Einhaltung der Menschenrechte auch im 21. Jahrhundert noch keine Selbstverständlichkeit ist.
Die Idee der Menschenrechte existiert schon seit der Antike. Die Definition, wer von diesen Rechten profitiert, hat sich jedoch erst über die Zeit entwickelt. Menschenrechte gelten heute als nicht verhandelbar und werden jedem Menschen unabhängig von Kategorien wie Geschlecht, Herkunft oder Alter zugesprochen.
Das Datum geht genau auf den 10. Dezember 1948 zurück: An diesem Tag wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte veröffentlicht, auf die sich zuvor die damals 56 UNO Mitgliedsstaaten verständigt hatten.
Hintergrund war das Ende des Zweiten Weltkriegs, der gezeigt hatte, dass Menschenrechte nicht nur durch einzelne Nationalstaaten, sondern gemeinsam sichergestellt werden sollen, damit man Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie den Holocaust in Zukunft verhindern könne. In 30 Artikeln einigten sich die Vereinten Nationen unter anderem auf das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei und Folter, das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit. Diese Artikel bilden heute einen Wertekatalog, der in vielen Staatsverfassungen verankert ist.
Die Anerkennung der Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiteren darauffolgenden Konventionen der UN festgehalten ist, führte unter anderem dazu, dass die Todesstrafe in vielen Ländern abgeschafft wurde, dass Sklaverei und Folter international geächtet werden und die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird. Zudem wurden die Kinderrechte in einer eigenen Konvention niedergeschrieben, und mit dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gibt es eine Möglichkeit, Verantwortliche von schweren Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist dennoch kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich.