Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

David Babayan: Wie Reisepässe, so wurden auch Diplomatenpässe von Armenien ausgestellt – GERICHTSVERFAHREN VIDEO

Baku, 7. April, AZERTAC

Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Lyova Mnatsakanyan und andere wurde am Montag, dem 7. April fortgesetzt. Sie werden beschuldigt, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.

Die Gerichtsverhandlung fand am Militärgericht von Baku unter dem Vorsitz des Richters Zeynal Aghayev und in einer Zusammensetzung bestehend aus den Richtern Jamal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Günel Samadova) statt.

Den Angeklagten wurde jeweils ein Dolmetscher in ihrer Muttersprache und ein Anwalt zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung gestellt.

An der Gerichtsverhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Verteidiger, eine Gruppe von Geschädigten, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie Staatsanwälte teil.

Im heutigen Prozess wurden dem Angeklagten David Babayan von den Staatsanwälten Fragen gestellt.

Als der Angeklagte Fragen des Sonderassistenten des Generalstaatsanwalts, Tugay Rahimli, beantwortete, gab er an, dass er im von Armenien errichteten sogenannten Regimes in den ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans verschiedene "Posten“ bekleidete, darunter "Berater des Präsidenten" und "Außenminister".

David Babayan erklärte, dass er als "Außenminister" des sogenannten Regimes in den ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans als Staatsbürger der Republik Armenien ins Ausland reiste.

Er erwähnte, dass er mit einem armenischen Pass ins Ausland reiste. “Einige Personen (“Beamten'“ des sogenannten Regimes - Anm. d. Red.) hatten auch Diplomatenpässe. Wie unsere normalen Reisepässe, so wurden auch Diplomatenpässe von Armenien ausgestellt“, sagte er.

David Babayan beantwortete auch Fragen zu den “Vertretungen“ des sogenannten Regimes in anderen Ländern und sagte: „Wir hatten “Vertretungen“ in Ländern mit großen armenischen Gemeinden.“

Der Angeklagte erklärte in seiner Antwort auf Fragen vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt, Vusal Aliyev, dass er gegen die Integration der armenischen Einwohner, die in den von Armenien ehemals besetzten Gebieten lebten, in die Gesellschaft Aserbaidschans war. Er sagte, “Integration war unmöglich“.

Dann erinnerte Abteilungsleiter für öffentliche Anklage der Generalstaatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, an ein früheres Interview von David Babayan. In dem Interview hatte der Angeklagte erklärt, dass er gegen die Integration der armenischen Einwohner in Aserbaidschan war und dass ein gemeinsames Leben von Aserbaidschanern und Armeniern unmöglich sei. Auf Fragen zur Staatsanwaltschaft bezüglich dieser Aussagen erklärte Babayan, dass er keine Perspektive für ein gemeinsames Leben von Aserbaidschanern und Armeniern sah und dass die Integration unmöglich war. Er fügte hinzu, dass auch andere Angeklagte – Arayik Harutyunyan, Ruben Vardanyan und andere “Beamte“ des sogenannten Regimes – gegen die Integration waren.

„Kein “Beamter“ sah eine Aussicht für diese Integration“, betonte er.

Auf Fragen zu seiner Beziehung zu Ruben Vardanyan erklärte Babayan, dass er Vardanyan seit 2007-2008 kenne, dass sich später geschäftliche Beziehungen entwickelten und Ruben Vardanyan eine wichtige Person in der armenischen Diaspora sei.

Der Angeklagte erklärte, dass die Websites der ”Organisationen“ des sogenannten Regimes in den ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans mit der ".am"-Domain Armeniens registriert wurden.

Babayan sagte, dass armenische Einwohner der ehemals besetzten Gebiete Aserbaidschans in die Gewährleistung der Sicherheit dieser Websites involviert waren, das heißt, sie hätten das Recht, in die Operationen der Websites der Republik Armenien einzugreifen. Danach beantwortete David Babayan Fragen von Verteidigern und Anwälten der Opfer.

Später stellte die Staatsanwältin Tarana Mammadova Fragen an den Angeklagten Madat Babayan. Er gab an, dass er in den 1990er Jahren in Aghdara gedient hatte und dort auf Posten stand. „Unser Kommandeur war Tarmazen Henrik“, sagte er.

Er erklärte, dass er, als er von den aserbaidschanischen Streitkräften gefangen genommen wurde, eine Waffe bei sich hatte.

Anschließend beantwortete der Angeklagte Garik Martirosyan Fragen von Staatsanwalt Vusal Abdullayev. Der Angeklagte gab an, dass er 1993 in die armenische Armee eintrat und in den Kämpfen in den ehemals besetzten Gebieten Aserbaidschans insbesondere in den Dörfern Aghbulag und Sarjaliı teilnahm. Er sagte: „Die bewaffnete Gruppe, der ich beitrat, hieß “Aghdara-Regiment“ und ihr Kommandeur war Vitali Balasanyan.“

Der Angeklagte erklärte weiter, dass er 1993 hauptsächlich in den Regionen Aghdam und Aghdara als Schütze in der Armee Armeniens kämpfte und vom “Präsidenten“ des sogenannten Regimes mit der “Medaille für Tapferkeit“ ausgezeichnet wurde.

Auf die Fragen von Staatsanwalt Fuad Musayev antwortete der Angeklagte, dass er während des 44-tägigen Krieges in den Gefechten um Asgaran war und in den umliegenden Dörfern auf Posten stand.

Der Angeklagte gab auch zu, dass er mit seinem Gewehr “Kalaschnikow“ auf die Stellungen der aserbaidschanischen Streitkräfte feuerte.

Die nächste Gerichtsverhandlung wurde für den 10. April angesetzt. Der nächste Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.

Fünfzehn Personen armenischer Herkunft sind werden wegen zahlreicher Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk angeklagt, die im Zuge eines Aggressionskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden. Dieser Aggressionskrieg wurde unter direkter Leitung und Beteiligung von Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch, Melkonian Monte Charles und anderen auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Aufträge, Anweisungen und Instruktionen, mit materieller und technischer Unterstützung und Unterstützung durch Personal, zentralisiert organisiert und unter strenger Kontrolle von hochrangigen Vertretern des armenischen Staates, seiner Staatsorgane, Streitkräfte und illegaler bewaffneter Formationen durchgeführt.

Diese fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden vorgeworfen, sich an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten “Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt zu haben. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).

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