Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Prozess gegen Vardanyan: Zeugenaussagen vor Gericht VIDEO

Baku, 3. Juni, AZERTAC

Der Prozess im Strafverfahren gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, der wegen Folter, Söldnertätigkeit, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan angeklagt ist, wurde am 3. Juni fortgesetzt.

Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.

Vor Beginn der Vernehmung erläuterte der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev den zum ersten Mal an einem Gerichtsverfahren teilnehmenden Opfern ihre Rechte und Pflichten, die nach der Gesetzgebung vorgesehen sind.

Am Anfang der Sitzung wandte sich der Angeklagte Ruben Vardanyan an das Gericht mit der Bitte, eine Kopie der Anklageschrift in dem gegen ihn geführten Strafverfahren seiner Familie zur Verfügung zu stellen.

Sein Anwalt, Avraam Berman, unterstützte dieses Anliegen.

Vusal Aliyev, leitender Assistent des Generalstaatsanwalts, äußerte sich zum Antrag und erklärte, dass gemäß der Strafprozessordnung die Informationen aus dem Ermittlungsverfahren, einschließlich der Materialien der Strafsache und des Inhalts der Anklageschrift, dem Ermittlungsgeheimnis unterliegen und daher nicht weitergegeben werden dürfen. Außerdem enthalte die Anklageschrift persönliche und familiäre Daten der Verfahrensbeteiligten, deren Weitergabe gesetzlich unzulässig sei.

Zudem wurde betont, dass in der Strafprozessordnung genau festgelegt ist, welche Personen eine Kopie der Anklageschrift erhalten dürfen. Die Familienangehörigen des Angeklagten gehören nicht zu diesem Personenkreis.

Unter Berufung auf diese Punkte beantragte der Staatsanwalt, den Antrag abzulehnen.

Die im Verfahren anwesenden geschädigten Personen erklärten, dass sie die Position der Staatsanwälte unterstützten.

Anschließend zog sich das Richterkollegium zur Beratung zurück und entschied, den Antrag abzulehnen.

Bei der Begründung der Entscheidung erklärte Zeynal Aghayev, dass in der strafprozessualen Gesetzgebung genau festgelegt ist, wer eine Kopie der Anklageschrift erhalten darf, und dass Familienangehörige des Angeklagten nicht zu diesen Personen gehören.

Anschließend erklärte der Angeklagte Ruben Vardanyan, dass er Einspruch gegen die Richterkammer eingelegt habe, die mit der Verhandlung des Falls betraut ist, da seiner Familie die Anklageschrift nicht übergeben worden sei und die in den vorherigen Sitzungen gestellten Anträge nicht berücksichtigt wurden.

Sein Verteidiger, Avraam Berman, unterstützte diesen Einspruch.

Tugay Rahimli, Sonderbeauftragter des Generalstaatsanwalts, äußerte sich zum Einspruch und erklärte, dass keine der in Artikel 109 der Strafprozessordnung der Republik Aserbaidschan vorgesehenen Voraussetzungen für einen Einspruch gegen einen Richter gegeben seien. Zudem habe Ruben Vardanyan keine konkreten Beweise dafür vorgelegt, dass das Richterkollegium ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung habe. Deshalb beantragte er, den Einspruch unbeachtet zu lassen.

Die anwesenden geschädigten Personen baten das Gericht ebenfalls darum, den Einspruch abzulehnen.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, um über den Einspruch zu entscheiden. Nach der Beratung wurde das Urteil verkündet: Der Einspruch wurde als unbeachtet zurückgewiesen.

Richter Zeynal Aghayev begründete die Entscheidung damit, dass die Verteidigung gemäß der Strafprozessordnung der Republik Aserbaidschan keine konkreten und glaubwürdigen Beweise dafür vorgelegt habe, dass das Richterkollegium ein persönliches Interesse an der Strafverfolgung habe, und es gebe keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Objektivität und Unparteilichkeit des Gerichts.

Im Anschluss daran wurden die Aussagen der geschädigten Personen angehört.

Geschädigter Ahmad Ahmadov sagte aus, er sei durch Schüsse verletzt worden, die von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgegeben worden seien.

Geschädigter Bahruz Bayramli berichtete, er habe in Aghdara Verletzungen durch die Explosion eines vom Feind abgefeuerten Artilleriegeschosses erlitten.

Oruj Huseynov erklärte, er sei durch den Einschlag einer Mörsergranate verletzt worden, die ebenfalls von den Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuert worden sei. In Beantwortung der Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev sagte er zudem, dass bei dem Vorfall acht weitere Personen in seiner Nähe verletzt worden seien.

Opferzeuge Gülverdi Mehtiyev berichtete, dass er in der Nähe von Khankendi durch die Explosion einer Granate verletzt wurde.

Vurghun Orudschzade erklärte, dass er durch Artilleriebeschuss der armenischen Streitkräfte verletzt worden sei.

Mammad Bayramov gab an, dass er sich in Latschin beim Versuch, dem Beschuss durch armenische Soldaten zu entkommen, den Standort wechselte, dabei ausrutschte, stürzte und sich am rechten Bein im Bereich des Knies verletzte.

Fagan Ismayilov sagte aus, dass er in Kelbadschar durch eine Mörsergranate der armenischen Truppen verletzt worden sei. „Damals wurden mindestens neun Personen schwer verletzt. Einer davon war ich“, sagte der Geschädigte auf die Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev antwortete.

Magsud Mansurlu beantwortete Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova, dass er in Kelbadschar verletzt wurde, wobei eine Person getötet und mehrere weitere verletzt worden seien.

Sadig Gasimli erklärte, dass er in Schuscha durch die Explosion einer von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuerten Mörsergranate verletzt wurde.

Auf Fragen des Leiters der Abteilung für die Vertretung der öffentlichen Anklage der Generalstaatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, sagte er, dass bei dem Vorfall Ariz Mammadov, Izzat Baghiyev sowie mehrere weitere Personen, deren Namen er sich aktuell nicht erinnere, verschiedenartige Verletzungen erlitten hätten.

Geschädigter Khäyal Abdullayev berichtete, dass er im Bezirk Chodschawänd durch die Explosion einer in seiner Nähe eingeschlagenen Mörsergranate verletzt worden sei.

Ikhtiyar Idrisov erklärte, dass sein Sohn Bakhtiyar Idrisov durch Schüsse getötet wurde, die von Resteinheiten der armenischen Streitkräfte und illegalen bewaffneten armenischen Gruppen abgefeuert wurden.

Jäfäragha Ismayilov berichtete, dass er im Bezirk Aghdara durch die Explosion einer in seiner Nähe eingeschlagenen Mörsergranate verletzt wurde.

Subhan Abbasov sagte aus, dass er selbst sowie Tamerlan Räschidli, Bayram Huseynov und Ravan Mämmädov durch Beschuss armenischer Soldaten verletzt worden seien.

Sahib Aliyev berichtete, dass er in Aghdara durch die Explosion einer Mörsergranate in seiner Nähe verletzt wurde, ebenso wie Iman Nazarov, Arschad Hüseynov und Eschgin Babazade.

Yusif Turabov erklärte, dass er in Richtung Aghdara durch einen Schuss aus einem Scharfschützengewehr verletzt wurde, der von resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuert wurde.

Geschädigter Haji Kamil Rzayev gab an, dass er in Richtung Aghdam verletzt worden sei.

Ülfät Hümbätov berichtete, dass er in Kelbadschar durch Artilleriebeschuss der gegnerischen Seite verletzt wurde.

Geschädigter Käräm Karamli sagte aus, dass er Richtung Aghdam–Aghdara verletzt worden sei.

Weitere Geschädigte – Arschad Huseynov, Pärviz Aghali, Rail Nazarov, Käräm Karamli, Arif Gubadov, Rahman Mammadli, Fariz Fatullayev, Ayaz Jafarli, Tamerlan Raschidli, Tarlan Jabbarov, Aslan Hajihasanov, Elvin Bayramov, Elchin Nasibov, Lätif Hajili, Gabil Yusifov, Murad Nagiyev, Zahid Najafov, Tahir Zamanov und Räfät Gambarov erklärten übereinstimmend, dass sie durch das Feuer aus verschiedenen großkalibrigen Waffen verletzt wurden, das von den Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen eröffnet wurde.

Mehman Mammadov sagte in seiner Aussage vor Gericht aus, dass er durch eine von Armenien verlegte Mine verletzt worden sei. Außerdem berichtete er, dass bei der Minenräumung im Bezirk Jabrayil ein Lastkraftwagen vom Typ KamAZ auf eine Mine gefahren sei, wobei der Fahrer Möhubbät Mammadli schwer verletzt wurde und infolgedessen beide Beine amputiert werden mussten.

Im Gerichtsverfahren wurden auch die Gutachten der gerichtsmedizinischen Untersuchungen zu den geschädigten Personen verlesen

Die nächste Gerichtssitzung ist für den 10. Juni angesetzt.

Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen. Die Liste der Anklagen umfasst Dutzende Einzelartikel des Strafgesetzbuches.

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