Zeugenaussagen von Geschädigten und deren rechtlichen Erben im Fall Ruben Vardanyan VIDEO
Baku, 10. Juni, AZERTAC
Der Prozess im Strafverfahren gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, der wegen Folter, Söldnertätigkeit, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan angeklagt ist, wurde am 10. Juni fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Vor Beginn der Vernehmung erläuterte der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev den zum ersten Mal an einem Gerichtsverfahren teilnehmenden Opfern ihre Rechte und Pflichten, die nach der Gesetzgebung vorgesehen sind.
Zu Beginn der Sitzung reichte der Angeklagte Ruben Vardanyan einen weiteren Antrag bei Gericht ein, in dem er darum bat, eine Kopie der Anklageschrift seinen Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen, und bat zudem um die Prüfung seiner in früheren Sitzungen gestellten Anträge.
Auch Ruben Vardanyans Anwalt, Avraam Berman, unterstützte seine Position.
Richter Zeynal Aghayev erklärte jedoch, dass die in dieser Sitzung vorgelegten Anträge bereits in früheren Sitzungen geprüft und entsprechende Entscheidungen getroffen worden seien, weshalb sie diesmal nicht zur Diskussion stünden.
Daraufhin wandte sich der Angeklagte Ruben Vardanyan erneut an das Gericht und stellte einen weiteren Antrag, in dem er verlangte, die Übereinstimmung der russischen Übersetzung der Anklageschrift mit der aserbaidschanischen Version durch ein Gutachten überprüfen zu lassen.
Nasir Bayramov, Abteilungsleiter der Abteilung für Strafverfolgung bei der Generalstaatsanwaltschaft, erklärte, dass der Angeklagte wiederholt inhaltlich identische Anträge stelle. Daher solle der Antrag nicht Gegenstand der Diskussion sein.
Anschließend zog sich das Gericht zur Beratung zurück, um eine Entscheidung zu treffen.
Das Ergebnis der Beratung war, dass der Antrag abgelehnt wurde.
Danach sagten im Gericht die Geschädigten aus.
Zavur Badalov, der in der Eigenschaft als rechtlicher Erbe des Opfers befragt wurde, erklärte, dass sein Sohn Javidan Bädälov im Bezirk Kelbadschar durch Schüsse getötet wurde, die von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgegeben worden seien.
Ilgar Khalilov, der Vater von Gadim Khalilov, sowie Sadagat Samadov, der Vater von Elnur Samadov, gaben ebenfalls an, dass ihre Söhne im Bezirk Kelbadschar durch feindlichen Beschuss ums Leben gekommen seien.
Niyamaddin Sadigov, der ebenfalls in der Eigenschaft als rechtlicher Erbe, berichtete, dass sein Sohn Jeyhun Sadigov sowie ein weiterer rechtlicher Vertreter, Teyyub Azizaliyev, sagte aus, dass sein Sohn Seymur Azizaliyev infolge einer feindlichen Provokation getötet worden seien.
Der geschädigte Elbrus Eminov sagte aus, dass er durch die Explosion eines Mörsergeschosses, das von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuert wurde, verletzt worden sei.
Baloghlan Feyzullayev gab an, dass er durch die Explosion einer „F1“-Handgranate, die in ihrer Richtung geworfen wurde, verletzt worden sei.
Geschädigter Tural Jabiev gab an, in Chodschali durch Beschuss durch Resteinheiten der armenischen Armee und illegale armenische bewaffnete Gruppen eine Schussverletzung erlitten zu haben.
Geschädigter Toghrul Osmanli sagte aus, dass er in Richtung Chodschali durch die Explosion einer vom Feind geworfenen Granate Splitterverletzungen erlitten habe.
Huseyn Hadiyev gab an, in der Region Chodschawänd durch die Explosion eines von der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuerten Geschosses eine Verletzung im rechten Brustbereich erlitten zu haben.
Geschädigter Farzani Najafzade erklärte, dass er durch einen Schuss aus einem Scharfschützengewehr des Feindes an der linken Schulter verletzt worden sei. Während Personen in seiner Nähe versuchten, seine Wunde zu verbinden, warfen Resteinheiten der armenischen Armee und illegale armenische Gruppen eine Granate per Drohne auf ihren Standort. Auf die Frage der Staatsanwältin Tarana Mammadova antwortete er, dass er durch die Explosion Splitterverletzungen an der linken Hand und der linken Gesichtshälfte erlitten habe.
Fikrat Mammadov sagte, dass er selbst und Nasimi Mammadov im Bezirk Aghdam durch die Explosion eines von der armenischen Seite abgefeuerten Mörsergeschosses verletzt worden seien.
Geschädigter Eltschin Guliyev berichtete, dass er, Ravan Rzazade und Emin Jafarov im Rayon Kelbadschar durch Schüsse armenischer Soldaten verletzt worden seien und dass Tural Janghirov und Ruslan Lalayev dabei ums Leben gekommen seien.
Schukur Zeynalov sagte aus, dass er im Gebiet Aghdara durch feindliches Feuer eine Schusswunde erlitten habe. Auf Fragen des Oberstaatsanwalts Vusal Aliyev antwortete der Geschädigte, dass es auch Tote infolge der Schüsse gegeben habe.
Famil Mammadov sagte aus, dass er im Rayon Aghdara durch die Explosion eines in seiner Nähe eingeschlagenen Artilleriegeschosses Splitterverletzungen erlitten habe.
Ruslan Abbasov sagte aus, dass er im Rayon Aghdam durch die Explosion eines von armenischer Seite abgefeuerten Mörsergeschosses verletzt worden sei.
Jeyhun Schahnamazli gab an, dass er in Khankendi durch die Explosion eines Sprengkörpers, der in Eigenbauweise auf einer Drohne des Feindes angebracht worden war, verletzt worden sei.
Schakir Fataliyev sagte aus, durch die Explosion eines Artilleriegeschosses verletzt worden zu sein.
Amir Yusifov berichtete, dass er im Rayon Kelbadschar durch die Explosion eines Mörsergeschosses verletzt worden sei.
Geschädigter Elgun Aslanli erklärte, dass er in Richtung Latschin Ziel einer feindlichen Provokation geworden sei. Auf die Frage von Tugay Rahimli, dem Sonderbeauftragten des Generalstaatsanwalts, antwortete er, dass eine der Granaten während seiner Flucht vor dem Beschuss in nur fünf Metern Entfernung explodiert sei und er dadurch multiple Körperverletzungen erlitten habe.
Eljan Nagiyev berichtete, dass er im Rayon Chodschali durch die Explosion einer vom Feind geworfenen F1-Handgranate verletzt worden sei.
Elmir Gurbanov sagte aus, dass er und andere im Rayon Aghdam durch die Explosion eines Mörsergeschosses, das von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuert worden sei, verletzt wurden, wobei auch mehrere Personen ums Leben kamen.
Nurlan Musayev erklärte in seiner Aussage gegenüber dem Staatsanwalt Vusal Abdullayev, dass er und mehrere andere durch die Explosion eines vom Feind abgefeuerten Mörsergeschosses verletzt worden seien, während sein Begleiter Omar Schirinov dabei ums Leben gekommen sei.
Samran Gurbanli sagte aus, in Richtung Aghdara verletzt worden zu sein. Auf Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev erklärte er, dass Khyal Janbakhishov, der sich in seiner Nähe befand, durch die Explosion eines Mörsergeschosses ums Leben gekommen sei und er selbst diverse Verletzungen erlitten habe.
Weitere Geschädigte Ruslan Shikhiyev, Vusal Ibrahimov und Elgiz Ismayilzade, Parviz Guliyev, Ahad Khalilzade, Murad Khalilov, Nasib Alakbarov gaben an, durch Beschuss von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen bewaffneten Gruppen in den Bezirken Latschin, Aghdara und Kelbadschar verletzt worden zu sein.
Im Gerichtsverfahren wurden auch die Gutachten der gerichtsmedizinischen Untersuchungen zu den geschädigten Personen verlesen
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 17. Juni angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen. Die Liste der Anklagen umfasst Dutzende Einzelartikel des Strafgesetzbuches.