Levon Mnatsakanyan: „Wir haben Waffen als Bestandteil der armenischen Streitkräfte von ihnen erhalten“ – GERICHT VIDEO
Baku,13. Juni, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am Freitag, dem 13. Juni fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
An der Verhandlung nahmen die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte, eine Gruppe von geschädigten Personen bzw. deren Rechtsnachfolger mehrere Opfer und deren Rechtsnachfolger sowie die Staatsanwälte teil.
Während der öffentlichen Gerichtsverhandlung stellte der Leiter der Abteilung für die Verteidigung der Staatsanklage der Generalstaatsanwaltschaft, Nasir Bayramov, dem Angeklagten Levon Mnatsakanyan weitere Fragen.
L. Mnatsakanyan gab an, dass er in den Jahren 2015–2018 „Kommandeur der Armee“ des sogenannten Regimes war, von 2018 bis 2019 Leiter des „Katastrophenschutzdienstes“ und von Juni 2019 bis Anfang Juni 2020 Polizeichef. Danach sei er in den Ruhestand getreten. Er fügte hinzu: „Nach meiner Entlassung aus dem Amt habe ich keine öffentliche oder offizielle Tätigkeit mehr ausgeübt und war im Polizeiruhestand.“
L. Mnatsakanyan begründete seine „Entlassung aus dem Amt“ mit einer Reaktion auf die Aussagen von Sasun Mikayelyan, dem Vorsitzenden der armenischen Freiwilligenvereinigung Yergirabad.
Auf die Frage: „Auf Anordnung welches Amtsinhabers wurden Sie entlassen?“ antwortete er: „Auf Anordnung des armenischen Präsidenten in Anwesenheit des Ministerpräsidenten.“ Er fügte hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt Nikol Paschinjan Ministerpräsident und Armen Sarkissjan Präsident Armeniens war.
Der Angeklagte erklärte auf Fragen des Staatsanwalts, dass er während des 44-tägigen Krieges im Jahr 2020 auf Wunsch des sogenannten „Präsidenten“ der selbsternannten Republik, Arayik Harutyunyan, an mehreren Frontabschnitten tätig gewesen sei.
So habe Arayik Harutyunyan ihn während des Krieges zweimal gebeten, die lokalen „Behörden“ im Bereich Sicherheit und Zivilschutz zu unterstützen sowie den Zustand der Artillerie zu überprüfen. Levon Mnatsakanyan bestätigte, dass er diesbezüglich in Hadrut, Suqovuşan und anderen Richtungen im Einsatz gewesen sei.
Anschließend wurde ein Video gezeigt, das auch die Teilnahme von Levon Mnatsakanyan an einer militärischen Lagebesprechung der Soldaten während des 44-tägigen Krieges im Schulgebäude von Schuschakend dokumentiert.
In der Sitzung erklärt Samvel Babayan, der von 1994 bis 2000 „Kommandeur der Armee“ der sogenannten Republik war (ehemaliger „Verteidigungsminister“ und „Sekretär des Sicherheitsrates“ – Anm. d. Red.), den Soldaten den Plan für eine Angriffsoperation, die darauf abzielt, den Gegner in Schuscha einzukesseln. Er erläutert die geplante Operation, zeigt auf der Karte bestimmte Stellen und weist darauf hin, dass diese Bereiche mit Minen belegt sind. Er betont, dass diese Felder nicht betreten werden dürfen.
Samvel Babayan richtet sich direkt an die Soldaten und erklärt, dass das Schicksal von Karabach von ihrem morgigen Einsatz abhänge. Jeder solle seine Aufgabe erfüllen. Die Operation sei nicht nur eine Formalität; sollte sie scheitern, müsse man sich von Karabach verabschieden und nach Jerewan gehen. Ob Aserbaidschan dafür die Erlaubnis erteile, sei ungewiss.
Er unterstreicht, dass Geschwindigkeit die Hauptaufgabe sei und die benötigten Positionen schnellstmöglich eingenommen werden müssten. Samvel Babayan fordert, um 6 Uhr morgens am Einsatzort zu sein, um 7 Uhr solle die Artillerie das Feuer eröffnen und der Angriff beginnen.
Vor Gericht bestätigte Levon Mnatsakanyan seine Teilnahme an der genannten Lagebesprechung und erklärte, dass die Aufnahmen am 5. November 2020 gemacht wurden. Die Besprechung wurde von Samvel Babayan geleitet, der auch als Verantwortlicher fungierte. Anwesend waren die „Kommandeure“ von drei Bataillonen. L. Mnatsakanyan gab an, einen Tag zuvor an diesen Ort gereist zu sein.
Er fügte hinzu, dass das Ziel darin bestand, mit der Kraft der drei Bataillone anzugreifen und die Straßen in den Richtungen Tschanakhtschi, Daschalty und Schuscha zu blockieren. Das bedeutete, die Streitkräfte sollten aufgeteilt werden, um den Gegner vollständig von allen Versorgungswegen abzuschneiden.
Nach Auffassung des Leiters der Besprechung wäre es nach einer erfolgreichen Operation in Zukunft leichter gewesen, Schuscha zu verteidigen. Der Angriff sollte um 6 Uhr morgens beginnen. Nachdem die Führungsebene den Ort verlassen hatte, äußerten die zurückbleibenden Kommandeure ihre Unzufriedenheit mit dem Plan und erklärten, sie seien dafür nicht vorbereitet gewesen und hätten keine Zeit zur Vorbereitung erhalten.
L. Mnatsakanyan sagte, die Operation sei nicht durchgeführt worden. Er wies darauf hin, dass einer der Teilnehmer der Besprechung zu diesem Zeitpunkt Artur Harutyunyan war, der vom Militär als „verantwortliche Person“ für die Richtung Schuscha benannt wurde.
Der Staatsanwalt verwies auf frühere Aussagen des Angeklagten, in denen dieser erklärt hatte, dass Raketen vom Typ „Iskander M“, „Smertsch“, „Elbrus“ und „Totschka U“ nicht im Arsenal der sogenannten Armee der selbsternannten Republik vorhanden seien. Anschließend fragte er, wer den Befehl erteilt habe, diese Raketen auf zivile Siedlungen und Infrastrukturobjekte in Aserbaidschan abzufeuern.
L. Mnatsakanyan antwortete auf die Frage wie folgt: „Diese Waffen befinden sich in der Artillerieabteilung der Raketentruppen der Streitkräfte der Republik Armenien, und sie verwalten sie. Wie die dortigen Regelungen aktuell sind, weiß ich nicht mehr. Nach dem Gesetz der Republik Armenien wird ein Dokumentenpaket vom Sicherheitsrat der Republik Armenien genehmigt.“
Er betonte zudem, dass die sogenannte Republik keine Verträge mit Staaten über den Waffenimport abgeschlossen habe, und sagte: „Ich antworte im Zusammenhang mit meiner Zeit als “Kommandeur der Armee“ (2015–2018). Es wurden keine Verträge mit irgendeinem Land abgeschlossen und keine Waffen oder Munition importiert. Wir haben die Waffen als Bestandteil der armenischen Streitkräfte von ihnen erhalten.“
Auf Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev erklärte der Angeklagte, dass während der Kämpfe in den früher besetzten Gebieten Aserbaidschans Armenier aus Russland, Libanon, Amerika, Frankreich, Syrien, Kanada, Australien, Spanien und verschiedenen europäischen Ländern gekommen seien, um zu kämpfen.
Auf weitere Fragen gab er an, dass er selbst den Befehl zur Verlegung der Reserveeinheiten der bewaffneten Formationen in den Richtungen Aghdam und Khatschintschay während der April-Kämpfe gegeben habe.
L. Mnatsakanyan nannte auch die Namen der für die Artillerie in den Nord- und Südrichtungen während der April-Kämpfe Verantwortlichen: „Der Brigadekommandeur war Grigori Sahakyan, der Artilleriechef Gena Bagdasaryan.“
Er bestätigte auf Fragen des Staatsanwalts, dass der Präsident der Republik Armenien, Sersch Sargsjan, kurz nach den April-Kämpfen 2016 die damals besetzten Gebiete Aserbaidschans besucht habe, und sagte: „Der Präsident der Republik Armenien reiste jährlich nach Karabach und besuchte im Rahmen dieser Reisen auch militärische Einheiten. Dies war auch im Jahr 2016 der Fall. Er kam und besuchte die militärische Einheit.“
Außerdem berichtete er, dass er den armenischen Präsidenten während dieser Besuche in seiner Zeit als „Kommandeur der Armee“ der sogenannten Republik begleitet habe.
Der Angeklagte wies auch darauf hin, dass einige der an den April-Kämpfen beteiligten Soldaten ausgezeichnet worden seien.
Auf eine Frage zu den Karten, die nach dem Minenlegen erstellt wurden, antwortete L. Mnatsakanyan: „Die Karten der verminten Gebiete gingen “nach oben“ – an die Ingenieurtruppen der Streitkräfte Armeniens. Aber die genauen Formulare kenne ich nicht.“
Anschließend beantwortete der Angeklagte Fragen der Verteidiger.
Während der Gerichtsverhandlung stellte der Staatsanwalt Vusal Abdullayev dem Angeklagten David Manukyan Fragen. D. Manukyan wich jedoch den meisten Fragen aus.
Der Angeklagte behauptete, nicht an der Vertreibung der aserbaidschanischen Bevölkerung aus deren Häusern beteiligt gewesen zu sein.
Auf die Frage zum Minenlegen antwortete er: „Wir haben sie gelegt, damit sie die vordere Linie nicht überschreiten können.“
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 19. Juni angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen