Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Gericht zeigt Videos über Folter aserbaidschanischer Gefangener VİDEO

Baku, 14. Juli, AZERTAC

Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am Montag, dem 14. Juli fortgesetzt.

Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.

Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.

Die Angeklagten, ihre Anwälte, einige der Opfer, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.

Opfer Farman Mammadov aus Chodschali erklärte in seiner Aussage, dass er am 27. Februar 1992, also einen Tag nach dem in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar verübten Völkermord von Chodschali, in Geiselhaft geraten sei. Zum Zeitpunkt seiner Gefangennahme sei er zehn Jahre alt gewesen. Er habe mitansehen müssen, wie eine Person erschossen wurde. Auf Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev gab er an, dass er und andere Aserbaidschaner zehn Tage lang in Gefangenschaft gehalten worden seien. Während dieser Zeit wurden sowohl er und die anderen Gefangenengeschlagen und gefoltert.

Opfer Mähärräm Nadschafov sagte aus, dass während des Massakers von Chodschali armenische Streitkräfte die Stadt aus mehreren Richtungen angegriffen hätten. Er und andere Zivilisten seien gefangen genommen worden. „Neben mir wurden fünf weitere Mitglieder meiner Familie als Geiseln genommen: mein Vater Äli Nadschafov, meine Mutter Ziba Nadschafova, meine Schwester Adila Nadschafova sowie meine Brüder Etibar und Vügar. Mein Bruder war 43 Tage in Geiselhaft“, betonte er.

Er erklärte, dass er unmittelbar nach der Gefangennahme mit dem Kolben eines Sturmgewehrs am Kopf geschlagen und zu Boden gebracht worden sei. Zusammen mit etwa 30 bis 40 weiteren Aserbaidschanern sei er unter Schlägen in die Stadt Chodschawänd gebracht worden. In Khankendi sei er 21 Tage lang ohne Nahrung und Wasser festgehalten worden. Am 18. März sei er der aserbaidschanischen Seite übergeben worden.

Rasim Häsänov erklärte, dass er am 23. September 1993 in Richtung Aghburun (Chodschawänd) gefangen genommen wurde. Er sei in verschiedenen Einrichtungen festgehalten worden: dem Gefängnis von Chodschawänd, dem Gefängnis von Schuscha, dem provisorischen Haftzentrum von Khankendi sowie im Kinderkrankenhaus derselben Stadt.

Auf die Frage von Nasir Bayramov, dem Abteilungsleiter der Generalstaatsanwaltschaft für Anklagevertretung, antwortete er, dass ihm in Gefangenschaft die Goldzähne mit einer Zange entfernt und er auf andere brutale Weise gefoltert worden sei. Am 11. Dezember 1995 sei er freigelassen worden.

Süleyman Hüseynov sagte aus, dass sein Heimatdorf Giyaslı im Rayon Aghdam am 23. Juli 1993 von armenischen Streitkräften mit Panzern und Sturmgewehren beschossen worden sei. Er und andere Dorfbewohner seien brutal mit Gewehrkolben und Fußtritten geschlagen worden. Die Armenier hätten ihn zusammen mit Dorfbewohnern wie Galib, dessen Ehefrau Gülsäba, Isa, Rüchsarä, Jabrayil sowie mit 10–15 weiteren Personen unter Schlägen in ein Fahrzeug „VAZ“ gesetzt. In dem damals besetzten Dorf Jinnli im Rayon Aghdam seien sie in einen Stall gesperrt worden. Dort seien sie drei bis vier Tage ohne Nahrung und Wasser grausamen Folterungen ausgesetzt gewesen. Vor seinen Augen seien seine Söhne und seine Mutter gefoltert worden. Während der Gefangenschaft sei er auch in Chodschali und der Stadt Aghdam festgehalten worden.

Auf eine Frage von Tugay Rahimli, dem Sonderbeauftragten des Generalstaatsanwalts, gab er an, durch starke Schläge mit einem Gewehrkolben auf seine linke Schulter verletzt worden zu sein.

Ein weiteres Opfer – Jamaladdin Hüseynov, Sohn von Süleyman Hüseynov – sagte aus, dass er beim Gefangennehmen durch einen Schlag mit dem Kolben eines Sturmgewehrs auf den Hinterkopf das Bewusstsein verloren habe. Damals sei er 12 Jahre alt gewesen. Er sei in Asgaran, Khankendi und im Gefängnis von Schuscha festgehalten worden. Während der Gefangenschaft sei er, wie auch andere Geiseln, gefoltert worden. An die Täter erinnere er sich unter den Namen „Alyoscha“ und „Mak“.

Güljamal Hajiyeva sagte aus, dass sie während der Besetzung von Kelbadschar durch armenische Truppen mit einem LKW das Dorf Günäschli verlassen habe. In dem Fahrzeug seien 24 Personen gewesen. Am Ausgang eines Tunnels sei der LKW beschossen worden. Die meisten Insassen, allesamt Zivilisten, seien verletzt worden. Hajiyewa sei zu diesem Zeitpunkt schwanger gewesen und habe ihr Kind in der Gefangenschaft zur Welt gebracht. Das Kind sei durch die katastrophalen Zustände krank geworden und gestorben. Auch zwei ihrer Brüder seien gefangen genommen worden. Einer von ihnen habe infolge von Schlägen im Gefängnis von Schuscha sein Augenlicht verloren.

Sie gab an, dass sie zunächst im Kinderkrankenhaus und danach im Kindergarten von Khankendi festgehalten worden sei. Dort habe sie auch Leichen toter Aserbaidschaner gesehen, die mit Fahrzeugen abtransportiert worden seien. Als Täter erinnerte sie sich an den Namen Gena Vaskanyan. Nach anderthalb Jahren sei sie freigelassen worden.

Namig Garayev sagte aus, dass er im September 1993 während der Kämpfe um die Verteidigung des souveränen Territoriums Aserbaidschans gefangen genommen wurde. Er sei im Gefängnis von Schuscha und danach im Dorf Aghbulag (Rayon Chodschawänd) festgehalten worden, wo er weiterhin gefoltert wurde. Er und andere Gefangene seien zum Bau eines Bauernhofs gezwungen worden. Dort seien sie mehrere Monate festgehalten und sowohl physischer Gewalt als auch entwürdigender Behandlung ausgesetzt gewesen. Nach etwa einem Monat Behandlung im Krankenhaus von Khankendi sei er am 23. August 1995 mit einem weiteren Gefangenen namens Hidayat freigelassen worden.

Valeh Hüseynov berichtete, dass er während des Massakers von Chodschali angeschossen und gefangen genommen worden sei. Seine Ehefrau sei von armenischen Soldaten erschossen worden. Er habe ihren Leichnam nicht zurücklassen wollen, sei deshalb selbst verletzt und dann gefangen genommen worden.

Er sagte aus, dass er Zeuge davon geworden sei, wie Zivilisten mit Militärtechnik eingekreist, beschossen und getötet wurden.

Auf Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova erklärte er, dass während seiner Geiselhaft in Askaran sowohl er als auch andere Geiseln gefoltert worden seien. Nachdem bekannt wurde, dass er Gitarrist sei, seien ihm mit einer Zange die Fingernägel herausgerissen, die Finger gebrochen und seine Hand in den Ofen gehalten worden. Er erinnert sich an die Namen der Folterer, darunter Manwel, Garik, Slavik und weitere. Nach siebenundzwanzig Tagen wurde er an die aserbaidschanische Seite übergeben.

Mahir Garayev sagte aus, dass er mit sechs weiteren Personen im Dorf Horovlu im Rayon Jabrayil/Dschäbrayil gefangen genommen worden sei. Er habe in Gefangenschaft verschiedene Arten von Folter und unmenschlicher Behandlung erlitten.

Khalil Hadiyev berichtete, dass er am 18. April 1994 in Geiselhaft geraten sei. In Khankendi sei er gefoltert worden. Im September 1994 sei ihm mit sechs weiteren Aserbaidschanern die Flucht gelungen.

Elkhan Alakbarov sagte aus, dass er am 12. Februar 1992 in Kelbadschar gefangen genommen worden sei. Während seiner 1 Jahr und 10 Monate andauernden Gefangenschaft sei er schwer misshandelt worden. Er erinnere sich an die Folterer Slavik und Karen.

Etibar Abischov gab an, dass er im Dorf Tärnöyüt (Rayon Aghdam) gefangen genommen worden sei. Er sei in Askaran und Schuscha festgehalten und gefoltert worden. Nach einem Monat und vier Tagen sei er freigelassen worden. Auf Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev sagte er, er sei zu Zwangsarbeit gezwungen worden.

Nahid Hamidov erklärte, dass er am 10. November 2020 während des 44-tägigen Vaterländischen Krieges zusammen mit dem Soldaten Nurlan Alizade gefangen genommen worden sei. Er sei 34 Tage in Gefangenschaft gehalten und schwer gefoltert worden. Heute sei er als Behinderter zweiten Grades anerkannt. Er habe nur einmal am Tag auf die Toilette gehen dürfen – unter Prügel. Nur zwei- oder dreimal habe man ihn duschen lassen – dabei sei Strom ins Wasser geleitet worden.

Im Gericht wurden auch von armenischer Seite aufgenommene Videoaufnahmen gezeigt, die die Folterungen an Hamidov und Alizade dokumentieren.

Anschließend sagte das Opfer Nurlan Alizade aus. Er bestätigte die Aussagen von Hamidov und sagte, dass sie von etwa zehn Armeniern gefangen genommen worden seien. „Ich habe Kopfverletzungen erlitten, meine Nase wurde gebrochen, mein Bein verletzt. Während des Krieges war ich unverletzt geblieben – die Verletzungen entstanden in der Gefangenschaft. Durch die erlittenen Qualen habe ich sogar den Namen meines Kindes vergessen“, sagte er.

Tarlan Pänahov berichtete, dass er 1995 während seines Militärdienstes im Rayon Daschkasan gefangen genommen worden sei. Nach zehn Tagen sei er freigelassen worden. Aufgrund der Folterungen sei er im Hospital behandelt worden.

Aydin Gülmaliyev sagte aus, dass er am 29. Januar 2021 während des Militärdienstes in Latschin zusammen mit seinem Kameraden Javidan Gasimov im Nebel die Orientierung verloren und von armenischen Soldaten gefangen genommen worden sei. Beide seien nach Jerewan gebracht, dort misshandelt und gefoltert worden. Am 31. Januar seien sie freigelassen worden.

Ismat Azizov sagte, dass sich während der Besetzung des Dorfes Baschlibel im Rayon Kelbadschar am 18. April 1993 Zivilisten in Höhlen zurückgezogen hätten. Armenische Soldaten hätten 12 dieser Personen getötet und 14 weitere in Geiselhaft genommen.

Mäzahir Abbasguliyev bestätigte die Aussagen von Azizov und fügte hinzu, dass er bei dem Angriff eine Halsverletzung erlitten habe.

Nazim Bayramov sagte, dass er am 26. Dezember 1991 in der Nähe seines Wohnortes Amirallar (Kelbadschar) gefangen genommen worden sei. In den zwölf Tagen seiner Gefangenschaft sei er brutal geschlagen und gefoltert worden.

Vidadi Hüseynov und Mähärräm Nuriyev erklärten, dass sie am 29. August 1991 im Dorf Aschagh Veysalli (Rayon Füsuli) zusammen mit weiteren Dorfbewohnern von 11 bis 12 bewaffneten Armeniern gefangen genommen worden seien. Sie seien geschlagen und gefoltert und am 5. September freigelassen worden.

Vagif Mammadov und Intigam Teymurov bestätigten deren Aussagen sowie ihre früheren Angaben gegenüber der Ermittlungsbehörde.

Gülnarä Soltanova berichtete, dass sie am 30. Oktober 1993 gefangen genommen, gefoltert und nach fünf Monaten und acht Tagen freigelassen worden sei.

Weitere Opfer – Eldar Babayev, Natig Abbasov, Elbrus Ahmadov, Röwschan Nuriyev, Ädalät Näsibov, Nizami Rzayev, Ibrahim Guliyev und Ziyäddin Guliyev – erklärten, dass sie zu verschiedenen Zeiten von armenischen Soldaten gefangen genommen und gefoltert worden seien. Ziyäddin Guliyev sei lange Zeit in Jerewan festgehalten worden und nach einem Jahr und sieben Monaten freigelassen worden.

Emin Yagubov erklärte, dass er am 7. März 1990 unter dem Vorwand der Reparatur einer Fernmeldeleitung in Begleitung russischer Soldaten in die Stadt Gafan gereist sei und dort gefangen genommen wurde. Er sei dort misshandelt und zur Polizeistation gebracht worden, wo er erneut geschlagen worden sei. „Man fragte die sowjetischen Soldaten: Warum habt ihr diese Türken hierhergebracht?“ Am nächsten Tag sei er freigelassen worden.

Die Opfer beantworteten außerdem die Fragen der Angeklagten, ihrer Verteidiger und ihrer eigenen Vertreter.

Die nächste Gerichtssitzung ist für den 17. Juli angesetzt.

Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:

Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.

Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:

∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges

∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen

∙ Artikel 103 – Völkermord

∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung

∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung

∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord

∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung

∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit

∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen

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