Opfer, darunter Verletzte, Gefangene, Geiseln und Minenopfer durch Angriffe der armenischen Streitkräfte, sagen vor Gericht aus VIDEO
Baku, 5. August, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 4. August fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, einige der Opfer, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.
In seiner Aussage berichtete Opfer Ingilab Mammadov, dass er zu den Bewohnern von Mingachevir gehörte, die während des 44-tägigen Vaterländischen Krieges von einem Raketenangriff betroffen waren. Mammadov erklärte, dass er zusammen mit seinen drei Kindern bei dem Raketenangriff am 4. Oktober 2020 unter den Trümmern eines zweistöckigen Gebäudes verletzt wurde. Auf Fragen des leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, antwortete Mammadov, dass sich in der Umgebung des Hauses keine militärischen Einrichtungen befanden. „Später erfuhren wir, dass es sich um eine Rakete “Smerch” handelte, die von den armenischen Streitkräften abgefeuert wurde“, so das Opfer.
Opfer Elchin Baghirov erklärte, dass er bei dem „Smerch“-Raketenangriff sowohl materiellen als auch seelischen Schaden erlitten habe. Er fügte hinzu, dass auch seine Mutter Nabat Baghirova und sein Onkel bei dem Vorfall verletzt wurden. Baghirov sagte weiter, dass sein Onkel infolge der Verletzungen seine Arbeitsfähigkeit verloren habe.
In seiner Aussage berichtete Elmaddin Alischanov, dass er am 26. Februar 2021 in der befreiten Region Gubadli bei einer Minenexplosion verletzt wurde und dabei das Augenlicht auf einem Auge verlor.
Samir Sultanov sagte aus, dass er 1994 im Bezirk Füsuli verwundet und gefangen genommen wurde. Er wurde im armenischen Bezirk Gorus festgehalten und am 29. April 1995 an Aserbaidschan übergeben.
Balagardasch Malikmammadov berichtete, dass er am 4. Februar 2021 bei einer Minenexplosion verletzt wurde. Ein weiterer Soldat wurde bei demselben Vorfall verwundet, ein anderer getötet.
Nazarali Karimov sagte, dass er im März 2016 verletzt wurde, als armenische Streitkräfte das Dorf Gapanli im Bezirk Tartar beschossen.
Samir Piriyev erklärte, dass er während seines Militärdienstes am 5. Mai 2007 durch Schüsse armenischer Streitkräfte im Dorf Chayli/Tschayli, Bezirk Tartar, verwundet wurde.
Die folgenden Personen – Murad Babayev, Gismet Farzaliyev, Rashad Hajiyev, Ramazan Balakishiyev, Sakit Hasanov, Alim Efendiyev, Khazri Ismayilov, Nurlan Mansurov, Samad Isgandarov, Khatai Mansurov, Turaj Nazarov, Azad Mardaliyev, Nizami Talibov, Islam Tatayev, Ali Mehdiyev, Aliabbas Alamov, Agschin Aghayev, Samir Samadov, Emil Maharramov und Kenan Ahadov – erklärten in ihren Aussagen, dass sie während des Vaterländischen Krieges durch Beschuss armenischer Streitkräfte verletzt wurden. Kenan Ahadov wurde außerdem bei einer Minenexplosion nach dem Krieg verletzt.
Auf Fragen von Nasir Bayramov, Leiter der Abteilung für die Vertretung öffentlicher Anklagen bei der Generalstaatsanwaltschaft, erklärte Adalat Sultanov, dass er am 1. September 2006 bei einer armenischen Provokation im Dorf Alkhanli, Bezirk Füsuli, angeschossen wurde.
Auf Fragen des Staatsanwalts Vusal Abdullayev antwortete Salim Mammadov, dass er während des Völkermords von Chodschali in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 gefangen genommen wurde. Er wurde nach Khankendi gebracht, wo er geschlagen und gefoltert wurde. Nach fünf Tagen wurde er freigelassen und kehrte auf aserbaidschanisches Gebiet zurück.
Mehriban Mammadova, die Mutter des Märtyrers Mahammad Mammadli, erklärte, dass ihr Sohn am 2. Oktober 2020 durch das Feuer armenischer Streitkräfte im Vaterländischen Krieg getötet wurde.
Ummu Ibrahimova, die Mutter des Märtyrers Elmar Ibrahimov, sagte ebenfalls aus, dass ihr Sohn am 2. Oktober 2020 im selben Konflikt getötet wurde.
Staatsanwalt Fuad Musayev befragte Adila Aliyeva, die aussagte, dass sie während des Völkermords von Chodschali 1992 zusammen mit ihren Verwandten und Landsleuten als Geisel genommen wurde. Sie fügte hinzu, dass ihre Verwandten von armenischen Kräften getötet wurden.
Das Gericht unterbrach die Sitzung.
Nach der Pause gab der Richter die Ernennung eines neuen Anwalts für den Angeklagten Levon Balayan bekannt. Balayan bestätigte, dass er keine Einwände gegen die Ernennung habe.
Der Prozess wurde mit weiteren Aussagen der Opfer fortgesetzt.
Garay Haschimov sagte aus, dass er während der Kämpfe um das Dorf Garvand im Bezirk Aghdam im Jahr 1992 durch Splitter verwundet wurde.
Zulfugar Huseynov berichtete, dass er am 8. September 1991 beim Fahren eines „LAZ“-Busses von Aghdam ins Dorf Garadaghly im Bezirk Khojavend/Chodschawänd im Dorf Kisch angegriffen wurde. Dabei wurden acht Zivilisten getötet und Dutzende, darunter auch er selbst, verletzt.
Faig Mammadov sagte aus, dass er am 2. September 1992 nach einer Verwundung gefangen genommen wurde. In der Gefangenschaft wurde er geschlagen und gefoltert. Er wurde sechseinhalb Monate in Yerevan festgehalten und zur Zwangsarbeit gezwungen. Nach zwei Jahren, zwei Monaten und vierzehn Tagen gelang ihm die Flucht aus der Gefangenschaft, in der er unter anderem im Dorf Khalfali in Schuscha festgehalten wurde.
Bahram Samadov sagte aus, dass er am 20. April 2003 während seines Militärdienstes im Bezirk Füsuli durch armenisches Feuer verwundet wurde. Auf Fragen des Angeklagten Levon Mnatsakanyan antwortete Samadov, dass es sich um einen Waffenstillstandsbruch gehandelt habe. Samadov behauptete, dass die armenische Seite versucht habe, den Posten zu erobern, aber scheiterte.
Elschad Samadov bestätigte die Aussage von B. Samadov und erklärte, dass er bei demselben Vorfall verletzt wurde.
Tural Bahramli berichtete, dass er am 23. November 2020 bei einer Minenexplosion im befreiten Teil des Bezirks Aghdam verletzt wurde.
Ilgar Safarov sagte aus, dass er am 17. August 1995 während seines Militärdienstes zusammen mit seinen Kameraden von armenischen Streitkräften gefangen genommen wurde. Sie wurden geschlagen und später gegen Geld an Aserbaidschan übergeben.
Zaur Mahmudov berichtete, dass er am 26. Dezember 2023 bei einer Minenexplosion in Aghdam verletzt wurde.
Rufat Balamammadov erklärte, dass er am 19. März 1992 durch Artilleriebeschuss armenischer Streitkräfte im Dorf Ashagi Eskipara, Bezirk Gazakh, verletzt wurde.
Anar Valiyey, Rechtsnachfolger und Vater des Opfers Hamza Valiyev, sagte aus, dass sein Sohn im Verlauf des Vaterländischen Krieges in Sugovuschan gefallen ist.
Muschfik Aliyev berichtete, dass ihr Fahrzeug am 23. August 1993 auf dem Rückweg von Füsuli nach Beylagan von armenischen Streitkräften beschossen wurde, wobei fünf Passagiere getötet wurden. Er selbst wurde gefangen genommen. Während seiner Gefangenschaft, die zwei Jahre, neun Monate und siebzehn Tage dauerte, wurde er in verschiedenen Orten, darunter Gefängnisse in Chodschawänd, Khankendi und Schuscha, festgehalten und gefoltert.
Allahverdi Babayev, Vater und Rechtsnachfolger des Opfers, Alat Babayev, erklärte, dass sein Sohn am ersten Tag des Vaterländischen Krieges 2020 in Richtung Sugovuschan gefallen ist.
Auf Fragen von Tugay Rahimli, Assistent des Generalstaatsanwalts für Sonderaufgaben, erklärte Rashad Haziyev, dass er am 30. September 2021 bei einer Minenexplosion im Dorf Schelli, Bezirk Aghdam, verletzt wurde.
Die Opfer beantworteten zudem Fragen der Angeklagten, ihrer Verteidiger sowie der anwesenden Vertreter.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 7. August angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen