Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Opfer von Angriffen, Minen und Folter durch Streitkräfte Armeniens sagen vor Gericht aus VIDEO

Baku, 11. August, AZERTAC

Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 11. August fortgesetzt.

Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.

Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.

Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.

Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.

Gunel Suleymanova - rechtliche Nachfolgerin, Mutter des Opfers Rasul Suleymanli gab in ihrer Aussage an, dass ihr Sohn im Jahr 2020 im 44-tägigen Vaterländischen Krieg durch das Feuer der armenischen Streitkräfte gefallen sei.

Sanuber Akbarova –rechtliche Nachfolgerin, Mutter des Opfers Hasan Akbarov gab in ihrer Aussage an, dass ihr Sohn im Jahr 2020 im Vaterländischen Krieg gefallen sei.

Die geschädigte Person Aybeniz Orujova sagte aus, dass sie zwei Tage nach dem Völkermord von Chodschali im Jahr 1992 zusammen mit allen Familienmitgliedern, darunter auch ihre Zwillingssöhne, in Geiselhaft genommen wurde.

Sie erklärte, dass sie beim Angriff auf Chodschali in den Wald geflüchtet seien und nach zwei Tagen in Geiselhaft genommen wurden. Ihre Verwandten, einschließlich ihres Bruders, seien ermordet worden.

Die geschädigte Person sagte in Beantwortung der Fragen von Nasir Bayramov, dem Abteilungsleiter der Abteilung für Staatsanwaltschaft beim Generalstaatsanwalt, dass sie sieben Tage lang in Khankendi festgehalten wurde. Am 20. März sei sie selbst, ihre Zwillingssöhne jedoch erst am 30. März aus der Geiselhaft entlassen worden.

„Ich wurde während der Geiselhaft schwer gefoltert. Sie hielten ein Messer an die Kehlen meiner Zwillinge und drohten, sie zu enthaupten. So quälten sie mich“, sagte die geschädigte Person.

Opfer Agil Ahmadov sagte in seiner Aussage aus, dass er im April 1997 in Richtung Horadiz im Bezirk Füsuli durch das Feuer der armenischen Streitkräfte schwer verletzt und gefangen genommen worden sei. Während der Gefangenschaft sei er in der zu jener Zeit von Armenien besetzten Stadt Khankendi festgehalten worden.

Gegen ihn sei ein Scheinprozess abgehalten und ein Todesurteil verkündet worden. In Beantwortung der Fragen von Vusal Aliyev, dem leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts, sagte Ahmadov, dass er nach einem Jahr und elf Monaten an Aserbaidschan übergeben wurde. Während seiner Gefangenschaft sei er von Aufsehern namens Norik, Aram, Ashot und anderen geschlagen und gefoltert worden.

Medizinstudenten hätten an seinem Körper Injektionen und medizinische Prozeduren geübt.

Hafiza Safarova gab an, dass sie am 7. Dezember 1991 bei einem Angriff auf das Dorf Divanalilar im Rayon Füsuli zusammen mit ihren Verwandten in Geiselhaft genommen wurde. In Beantwortung der Fragen von Tugay Rahimli, dem besonderen Beauftragten des Generalstaatsanwalts, sagte sie, dass sie während der Geiselhaft an einem kalten Ort festgehalten und schlecht behandelt wurde.

Ihr Vater Karim Safarov sei während der Geiselhaft unter Folter getötet worden. Safarova wurde nach sieben Tagen freigelassen.

Die rechtliche Nachfolgerin des Opfers Oruj Jabbarov – seine Mutter Ulviyya Jabbarova – sagte aus, dass ihr Sohn im Vaterländischen Krieg gefallen sei. Sie erklärte, dass die armenischen Streitkräfte den Leichnam ihres Sohnes erst drei Monate später übergaben.

Saida Jafarova berichtete, dass sie im Jahr 1992 während des Massakers von Chodschali durch das Feuer der armenischen Streitkräfte eine Schusswunde erlitt. Sie sagte aus, dass die Angreifer damals Alte, Kinder und Frauen massenhaft getötet hätten. In Beantwortung der Fragen von Staatsanwalt Vusal Abdullayev erklärte sie, dass sie sie verletzt bis ins Dorf Schelly im Bezirk Aghdam gekrochen sei und so gerettet wurde.

Kenan Vahidli, Özal Ismayilov und Revan Mammadov erklärten in ihren Aussagen, dass sie im Jahr 2020 während des Vaterländischen Krieges durch das Feuer der armenischen Streitkräfte verletzt wurden.

Sunay Adigozalov gab an, dass er am 5. Oktober 2023 im Dorf Alkhanli, Rayon Füsuli, durch die Explosion einer von den armenischen Streitkräften gelegten Mine verletzt wurde.

Asef Khudiyev erklärte, dass er am 14. November 2020 als Mitarbeiter der nationalen Agentur für Minenräumung ANAMA bei der Minenräumung im Dorf Alkhanli durch eine Explosion verletzt wurde. Später wurde festgestellt, dass die Mine in Armenien hergestellt wurde.

Emin Bakhschaliyev sagte aus, dass er am 1. Oktober 2020 während des Vaterländischen Krieges in Richtung Sugovuschan verletzt wurde und vier Tage später von armenischen Soldaten gefangen genommen wurde. Seine Hände seien mit Draht gefesselt worden, er sei geschlagen worden. In Beantwortung der Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova erklärte er, dass er während seiner Gefangenschaft in Khankendi, Schuscha und in der armenischen Hauptstadt Jerewan festgehalten und an allen Orten geschlagen, gefoltert und mit Stromstößen misshandelt wurde. Am 14. Dezember 2020 wurde er an Aserbaidschan übergeben.

Auf Fragen des Angeklagten Davit Ishkhanyan antwortete er, dass seine medizinische Behandlung immer noch andauere.

Nuraddin Yoltschuyev erklärte, dass er während des Vaterländischen Krieges am 1. Oktober in Richtung Sugovuschan verletzt und am 2. Oktober gefangen genommen wurde. Er sei geschlagen und nach Khankendi gebracht worden. Dort sei er ohne Anästhesie unter schrecklichen Schmerzen operiert worden. Danach sei er nach Jerewan gebracht worden, wo er erneut geschlagen und gefoltert wurde. Am 14. Dezember 2020 sei er an Aserbaidschan übergeben worden.

Seymur Ahmadov, Rafail Zulfugarov und Matlab Allahverdiyev erklärten in ihren Aussagen, dass sie zu verschiedenen Zeiten von den armenischen Streitkräften als Geiseln genommen wurden. Alle seien geschlagen und gefoltert worden. Matlab Allahverdiyev wurden gewaltsam seine Goldzähne entfernt.

Mubariz Mammadov erklärte, dass er am 1. September 1992 in der Nähe des Dorfes Horadiz im Rayon Füsuli verletzt und gefangen genommen wurde. In Beantwortung der Fragen von Staatsanwalt Fuad Musayev sagte er, dass er zunächst im Dorf Edilli und später in der Stadt Jerewan festgehalten wurde. In Gefangenschaft sei er mit Gewehrkolben, Gummistöcken, Fäusten und Tritten geschlagen und gefoltert worden. Am 12. Mai 1995 wurde er nach Aserbaidschan zurückgebracht.

Khayal Abdullayev sagte aus, dass er am 28. Mai 2022 beim Viehhüten in einem befreiten Teil des Rayons Füsuli auf eine Mine getreten sei.

Vugar Mehdiyev erklärte, dass er am 23. Oktober 1993 im Rayon Füsuli in Geiselhaft genommen wurde. Am 18. Dezember desselben Jahres sei ihm die Flucht aus der Geiselhaft gelungen.

Elschan Khalilov sagte, dass er am 12. Juli 2021 im Rayon Füsuli als Fahrer eines Unternehmens verletzt wurde, als eine von den armenischen Streitkräften zuvor abgefeuerte Munition explodierte.

Bakhtiyar Taghiyev gab an, dass er in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 1992 in Zangilan von den armenischen Streitkräften gefangen genommen wurde. In Gefangenschaft sei er geschlagen und gefoltert worden. Nach 1 Jahr, 1 Monat und 10 Tagen wurde er an Aserbaidschan übergeben.

Ali Talibov sagte aus, dass er im Jahr 1996 während seines Wehrdienstes in Nachitschewan von den armenischen Streitkräften gefangen genommen wurde. Nach einem Monat und 18 Tagen wurde er zurückgeführt. In Gefangenschaft sei seine Nase gebrochen und er sei mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen worden.

Daglar Teymurov berichtete, dass er im Jahr 2016 während der April-Kämpfe und im Jahr 2020 während des Vaterländischen Krieges verletzt wurde.

Namat Mammadov sagte aus, dass er im Jahr 1994 in Harami Düzu - ein Gebiet, das den Bezirk Füsuli und einen großen Teil des Bezirks Beylagan umfasst - von armenischen Streitkräften gefangen genommen und gefoltert wurde. Er sei nach 460 Tagen freigelassen worden.

Javanschir Hajiyev erklärte, dass er am 5. April 2021 im Rayon Gubadli durch eine Mine verletzt wurde.

Alischan Safarov sagte aus, dass er am 18. Februar 2022 in Tartar durch eine auf der Straße explodierte Mine verletzt wurde.

Bewohner des Rayons Tartar – Yadigar Safarov, Muschfiq Gurbanov und Khasay Ibrahimov – gaben an, dass ihre Häuser durch verschiedene Artillerieangriffe der armenischen Streitkräfte unbewohnbar geworden seien.

Ramiz Huseynov sagte aus, dass er im Jahr 1993 in Jabrayil/Dschäbrayil durch eine Mine verletzt wurde.

Ilgar Najafov sagte, dass er am 2. April 1993 durch einen Angriff der armenischen Streitkräfte auf den Rayon Kelbadschar gezwungen wurde, sein Zuhause zu verlassen und zum Binnenvertriebenen wurde.

Rahman Huseynov erklärte, dass er im Jahr 1993 aus dem Dorf Daschkasan im Rayon Jabrayil/Dschäbrayil vertrieben wurde und sein Vater seitdem vermisst sei.

Die geschädigten Personen – Ismayil Abbasov, Nabi Azimov, Almara Gurbanova, Vagif Chiragov, Sevda Memischova, Khaligverdi Nasibov, Nahid Huseynov, Faig Abbasov, Elschan Mirzayev, Alovsat Musayev – erklärten, dass sie infolge der Angriffe der armenischen Streitkräfte aus ihren Wohngebieten (Schuscha, Aghdara, Kelbadschar) vertrieben wurden.

Die Geschädigten beantworteten auch die Fragen der Angeklagten, darunter Arayik Harutyunyan, David Manukyan, Davit Babayan, Davit Ishkhanyan sowie deren Verteidiger und Vertreter.

Die nächste Gerichtssitzung ist für den 14. August angesetzt.

Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:

Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.

Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:

∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges

∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen

∙ Artikel 103 – Völkermord

∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung

∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung

∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord

∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung

∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit

∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen

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