Opfer-Aussagen im Prozess gegen Ruben Vardanyan VIDEO
Baku, 12. August, AZERTAC
Der Prozess im Strafverfahren gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, der wegen Folter, Söldnertätigkeit, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan angeklagt ist, wurde am 12. August fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.
Avraam Berman, Rechtsanwalt von Ruben Vardanyan hat bei Gericht einen Antrag eingereicht, eine gerichtssprachliche Expertise zur Übersetzung der Anklageschrift ins Russische durchzuführen, da es darin mehrere widersprüchliche Punkte gebe.
R. Vardanyan hat den Antrag verteidigt.
Der stellvertretende Oberstaatsanwalt Vusal Aliyev hat Stellung zu dem Antrag genommen und erklärte, dass die vom Verteidiger als widersprüchlich angesehenen Punkte nicht Gegenstand der Expertise seien. Deshalb müsse der Antrag abgelehnt werden.
Die an dem Verfahren beteiligten Opfer haben das Gericht gebeten, dem Einspruch nicht stattzugeben.
Anschließend begab sich das Gericht zur Beratung in den Beratungsraum.
Nach der Beratung wurde die gerichtliche Entscheidung zum Antrag der Verteidigung bekannt gegeben. Demnach wurde der Antrag abgelehnt. Zeynal Aghayev begründete die Entscheidung damit, dass gemäß der strafprozessualen Gesetzgebung eine Expertise durchgeführt wird, um Punkte zu klären, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind. Im vorliegenden Verfahren habe die Verteidigung jedoch keine konkreten Punkte angegeben, die durch eine Expertise geklärt werden müssten.
Danach legte der Verteidiger A. Berman gegen das Richterkollegium, das den Fall bearbeitet, Einspruch ein.
Zeynal Aghayev erklärte, dass die Verteidigung wiederholt inhaltsgleiche Einsprüche eingereicht habe, auch in diesem Einspruch seien keine neuen Punkte enthalten. Daher werde der Einspruch nicht zur Beratung vorgelegt.
Im Anschluss wurden im Gericht die Aussagen der Opfer sowie der rechtlichen Erben der Opfer angehört.
Der rechtliche Erbe des Opfers Hamid Hamidli – sein Vater Elisahib Isgandarov – erklärte, dass sein Sohn durch das Feuer der Resteinheiten der armenischen Armee und illegaler armenischer bewaffneter Gruppen getötet wurde.
Der rechtliche Erbe des Opfers Schemistan Yusifli – sein Vater Schukran Amanov – berichtete, dass sein Sohn im Gebiet von Aghdara durch feindliches Feuer ums Leben gekommen sei.
Der rechtliche Erbe des Opfers Mehdi Abbasov – sein Vater Emrah Abbasov – gab an, dass sein Sohn durch feindliches Feuer getötet wurde.
Opfer Anar Asgarov erklärte, dass er in Aghdam durch die Explosion einer „Überraschungsbombe“ verletzt wurde. Auf die Fragen von Tugay Rahimli, dem Assistenten des Generalstaatsanwalts für besondere Aufgaben, antwortete das Opfer, dass sich später herausstellte, dass die Mine in Armenien hergestellt wurde.
Ruhid Hajazade wies darauf hin, dass er im Rayon Khojavend/Chodschawänd durch die Explosion einer von den Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen gelegten Mine verletzt wurde.
Jeyhun Gurbanov erklärte, dass er im Dorf Schikhlar im Rayon Aghdam verletzt wurde, als er auf eine vom Feind gelegte Mine trat. Er berichtete, dass seine durch den Vorfall entstandenen neurologischen Beschwerden noch nicht geheilt sind und die Behandlung fortgesetzt wird.
Ali Mikanayev betonte in seiner Aussage, dass er in der Siedlung Hadrut im Rayon Chodschawänd durch feindliches Feuer verletzt wurde. Auf die Fragen von Nasir Bayramov, Abteilungsleiter der Strafverfolgung der Generalstaatsanwaltschaft, antwortete das Opfer, dass neben ihm noch acht weitere Personen verletzt wurden.
Elman Suleymanov erklärte, auf die Fragen des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Vusal Aliyev, dass er im Rayon Schuscha, im Dorf Khalfali, durch feindliches Feuer Verletzungen erlitt.
Rahman Guliyev berichtete auf die Fragen der Staatsanwältin Tarana Mammadova, dass er im Gebiet Chodschawänd durch die Explosion einer in der Nähe niedergegangenen Granate eines feindlichen Mörsers ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Elmin Aliyev sagte, dass er auf dem Territorium des Rayons Aghdara durch das Feuer von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen verletzt wurde.
Auf die Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev erklärte Opfer Abdulali Gurbanov, dass er in Aghdara durch die Explosion einer vom Feind abgefeuerten Granate verletzt wurde.
Kamran Jabrayilov wies darauf hin, dass er durch die Explosion einer in der Nähe niedergegangenen feindlichen Mörsergranate verletzt wurde.
Mehman Guliyev berichtete, dass er in der Stadt Schuscha durch feindliches Scharfschützenfeuer verletzt wurde.
Weitere Opfer sind Sabuhi Novruzlu, Zamin Jahangirzade, Jeyhun Abbasov, Nijat Goyuschov und Eschgin Babazade, die auf dem Teritorium des Bezirks Aghdara verletzt wurden, Huseynali Mehdiyev auf dem Teritorium des Rayons Chodschali, Nurlan Mammadov auf dem Teritorium des Bezirks Aghdam, Niyamaddin Allahverdiyev auf dem Teritorium des Bezirks Füsuli, die alle durch das Feuer Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen verletzt wurden. Niyamaddin Allahverdiyev berichtete, dass seine Behandlung noch andauert.
Nemat Mammadov betonte in seiner Aussage, dass er im Dorf Sarijali im Rayon Aghdam durch die Explosion einer vom Feind gelegten Mine verletzt wurde.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 19. August angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen.