Zwangsvertriebene, Verletzte und Minenopfer sagen vor Gericht zur Besetzung von Kelbadschar durch armenische Streitkräfte aus VIDEO
Baku, 14. August, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 14. August fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.
Die Geschädigte Seadat Garayeva berichtete, dass sie im Alter von 16 Jahren aus ihrer Heimatstadt Kelbadschar vertrieben wurde. Sie berichtete, dass sie ihr Zuhause am 30. März 1993 verlassen musste, nachdem armenische Streitkräfte die Gegend angegriffen hatten. Ihr gesamter Besitz sei in den besetzten Gebieten zurückgeblieben, und Verwandte seien getötet worden. Die geschädigte Person erklärte in ihrer Aussage, dass sie gegen die Angeklagten eine Beschwerde erhoben habe. Daraufhin fragte der Verteidiger des Angeklagten Arayik Harutyunyan sie: „Erheben Sie die Beschwerde gegen diese Personen, weil sie der armenischen Nationalität angehören?“
S. Garayeva antwortete daraufhin: „Nein, meine Beschwerde richtet sich nicht gegen sie, weil sie Armenier sind, sondern weil sie unsere Gebiete besetzt, die Besatzung aufrechterhalten, Zivilisten getötet und weitere Verbrechen begangen haben.“
Die Geschädigte Ürüzä Väliyeva erklärte in ihrer Aussage, dass sie, ihr Ehemann sowie weitere Angehörige in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 während des Völkermords von Chodschali als Geiseln genommen worden seien.
Ihre Schwägerin, Sureyya Väliyeva Javad gizi, sei seitdem vermisst. Ihre beiden Brüder seien in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1992 im Dorf Garadaghli in der Region Khojavend/Chodschawänd als Geiseln genommen worden. Einer von ihren Brüdern sei freigekommen, das Schicksal ihres damals 14-jährigen Bruders sei jedoch bis heute ungewiss.
Raschad Ismayilov schilderte, wie er als 16-Jähriger am 23. Oktober 1993 im Dorf Mehdili in der Region Jabrayil von armenischen Truppen entführt wurde. Er wurde ins Dorf Böyuk Marjanli des Rayons Jabrayil/Dschäbrayil und anschließend in die Siedlung Hadrut im Rayon Chodschawänd gebracht, wo er drei Tage lang als Geisel festgehalten wurde, bevor er freigelassen wurde.
In seiner Aussage erklärte Yaschar Abbasov, dass er am 2. September 1992 bei Kämpfen in Richtung Aghdare durch Beschuss von der Gegenseite am rechten Bein verletzt worden sei.
In der Befragung durch den leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts, Vüsal Aliyev, gab Abbasov an, dass er seitdem bis heute unter Problemen mit seinem Bein leide.
Balay Nasibov berichtete von seiner Teilnahme an den Kämpfen ab 1992. Er war Stabschef und später Kommandeur eines Bataillons. Bei den Kämpfen am Berg „Murovdagh“ wurde er im Januar 1994 verwundet. Er schilderte, dass der Angriff auf den Bezirk Kelbadschar Ende Marz/Anfang April 1993 von Truppen unter dem Kommando von Monte Melkonian mit ausländischen Söldnern durchgeführt wurde. „Um ein zweites Chodschali-Massaker zu verhindern, erhielten wir den Befehl, die Bevölkerung zu evakuieren. Es war schwierig, gleichzeitig zu kämpfen und die Menschen zu evakuieren, da der Feind alle Straßen blockierte.“
Der Angeklagte Davit Iskhanyan erklärte während seiner Befragung des Geschädigten, dass er zu jener Zeit als Bataillonskommandeur unter dem Kommando von Monte Melkonyan gedient habe.
Yasin Abbasov erklärte in seiner Aussage, dass er im Bestande von Verteidigungsbataillon „Kelbadschar“ von Dezember 1992 bis April 1993 an den Gefechten teilnahm. Sein Cousin sei getötet worden. Sein Haus sei in den besetzten Gebieten zurückgeblieben.
Natik Aliyev wurde am 27. Marz 1993 aus dem Bezirk Kelbadschar vertrieben und kämpfte ebenfalls gegen die armenische Armee.
Gismat Allahverdiyev berichtete, dass er an den Kämpfen in den Bezirken Kelbadschar, Latschin, Füsuli und Tartar teilnahm. Er wurde verletzt und berichtete, dass beim Angriff auf Kelbadschar vier ältere Menschen im Alter von 80 bis 100 Jahren gefangen genommen wurden, deren Schicksal bis heute unbekannt sei.
Sayavusch Bandaliyev nahm von 1992 bis 1993 an den Gefechten in den Bezirken Kelbadschar, Latschin und Aghdara teil. Er wurde 1993 verwundet und leide bis heute unter gesundheitlichen Problemen.
Firuz Dadaschov erklärte, dass er an den Kämpfen gegen die armenischen Streitkräfte teilgenommen und bei einer Minenexplosion in der Nähe des Dorfes Narischlar im Bezirk Latschin verletzt worden sei.
Natig Ahmadov gab in seiner Aussage an, dass er im März 1993 im Dorf Khidirli in der Region Aghdam infolge einer Sabotageaktion der armenischen Streitkräfte durch Splitterverletzungen verwundet worden sei.
Asif Ibrahimov, ein Zivilist, berichtete, wie er 1991 in der Nähe des Rayons Aghdara mit fünf Kugeln und sechs Granatsplittern verletzt wurde, als sein Auto beschossen wurde.
Mikayil Rzayev gab an, dass seine Mutter während der Besetzung des Bezirks Kelbadschar getötet wurde.
Galib Mammadov, ein ehemaliger Polizist aus dem Bezirk Kelbadschar, gab an, während seiner Dienstzeit bei den Inneren Sicherheitsorganen an der Abwehr der Angriffe der armenischen Streitkräfte beteiligt gewesen zu sein. Er berichtete, dass sie sich unmittelbar nach der Nachricht über das Massaker von Aghdaban am 8. April 1992 in das Gebiet begaben und dort einen schockierenden Anblick erlebten. Der Geschädigte sagte: „Die Schreie der Menschen vermischten sich mit den Schüssen. Wir sahen zuerst die Leiche von einem Mann mit dem Namen Abdul. Insgesamt 32 Menschen, darunter Bakir Godschayev und Zeynab Godschayeva wurden brutal ermordet. Auch mein 16-jähriger Bruder wurde getötet und so entstellt, dass ich ihn nur an seiner Kleidung erkannte.“
Afgan Safaraliyev wurde 1997 während seines Militärdienstes gefangen genommen und nach zwei Jahren aus der Gefangenschaft freigelassen. Er berichtete von schrecklicher Folter.
Schirin Ismayilov wurde ebenfalls 1997 gefangen genommen und erst nach dreieinhalb Jahren freigelassen. Auch er wurde während der Gefangenschaft schwer gefoltert und unmenschlich behandelt.
Dschavanschir Sariyev wurde von 1992 bis 1993 gefangen gehalten und ebenfalls schwer gefoltert.
Kamil Allahverdiyev wurde 1993 auf dem Territorium des Rayons Goranboy als Geisel genommen und nach fünf Monaten freigelassen. Er berichtete von schwerer Folter in Gefangenschaft. Sein Vater sei im Krieg getötet worden.
Hikmat Guluyev wurde 1993 während der Vertreibung aus seinem Dorf im Bezirk Kelbadschar gefangen genommen, als die armenischen Streitkräfte den Fluchtweg blockierten. Nach anderthalb Jahren in Gefangenschaft wurde er freigelassen.
Weitere Geschädigte wie Vugar Isayev, Zohrab Karimov, Aslan Khalilov und viele andere berichteten von ihrer Vertreibung aus Kelbadschar und den erlittenen Schäden.
Soldaten Nadir Akbarov, Parviz Aliyev, Ramiz Aliyev und weitere sagten aus, dass sie an den Kämpfen teilgenommen und Verletzungen erlitten hatten. Einige von ihnen wurden sogar mehrfach verletzt.
Ruslan Mirzaliyev wurde 2020 im 44-tägigen Vaterländischen Krieg verwundet, sein Vater Vahidjan Mirzaliyev war bereits 1992 auf dem Territorium des Rayons Khojavend/Chodschawänd getötet worden. Auch Qardashkhan Adigozalov und weitere erlitten Verletzungen im Jahr 2020.
Elnur Hasanov, ein Schafer, wurde am 9. April 2022 auf dem Territorium des Rayons Tartar durch eine von armenischen Truppen gelegte Mine verletzt. Madat Manafly wurde am 16. November 2021 bei der Abwehr einer Provokation auf dem Territorium des Rayons Latschin verwundet.
Alle Geschädigten beantworteten auch die Fragen der Angeklagten, ihrer Anwälte sowie der eigenen Vertreter.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 15. August angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen