Aussage des Angeklagten im Vorermittlungsverfahren bestätigt Angriffskrieg Armeniens gegen Aserbaidschan – GERICHT VIDEO
Baku, 29. August, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 28. August fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.
Die Gerichtssitzung wurde mit der Verlesung der Aussagen des Angeklagten Arkadi Ghukasyan aus dem Vorermittlungsverfahren sowie weiterer relevanter Dokumente fortgesetzt.
In seiner Aussage erklärte Arkadi Ghukasyan, dass er als „Präsident“ des illegitimen Regimes die Befugnis hatte, Entscheidungen über jegliche „Ernennungen“ zu treffen. Die „Ernennung“ und „Entlassung“ des sogenannten „Verteidigungsministers“ seien jedoch ausschließlich in Absprache mit dem armenischen Verteidigungsministerium und dem Präsidenten Armeniens erfolgt.
Ghukasyan betonte, dass Waffen und Munition ausschließlich vom Verteidigungsministerium Armeniens in die Region geliefert worden seien und dass das sogenannte „Verteidigungsministerium“ des illegitimen Regimes faktisch als Teil des armenischen Verteidigungsministeriums fungiert habe.
Es wurde erklärt, dass Waffen, Munition und weitere Versorgungsgüter aus Armenien über die Straßen Goris–Latschin–Khankendi und Vardenis–Kelbadschar–Aghdara–Khankendi in die Region transportiert worden seien.
Der Angeklagte Arayik Harutyunyan erklärte in seiner Aussage während des Vorermittlungsverfahrens, dass während des Ersten Karabach-Kriegs sowie in der Folgezeit Streitkräfte aus Armenien in die damals besetzten Gebiete Aserbaidschans gebracht und dort stationiert worden seien. Während der April-Gefechte hätten Armee-Einheiten, die Armenien unterstanden und von diesem finanziert wurden, gegen die aserbaidschanischen Streitkräfte gekämpft. Wie stets seien Waffen, Munition, militärische Ausrüstung und Personalunterstützung durch Armenien bereitgestellt worden.
Harutyunyan gab an, dass er während des 44-tägigen Kriegs im Jahr 2020 Militärstützpunkte und Kampfzonen besucht habe, um die Moral der Soldaten zu stärken. Er betonte jedoch, dass sämtliche militärischen Befehle und Anweisungen vom armenischen Verteidigungsministerium und dem Generalstabschef erteilt worden seien. Der damalige Generalstabschef sei Onik Gasparyan gewesen, der alle Befehle und Direktiven während des Krieges gegeben habe.
Weiterhin sagte Harutyunyan aus, dass Raketensysteme wie „Tochka-U“, „Smerch“, „Scud“ und ähnliche nicht zum Arsenal der sogenannten „Verteidigungsarmee“ des illegitimen Regimes gehört hätten. Während des 44-Tage-Kriegs seien zwei „Smerch“-Raketenwerfer aus Armenien nach Askeran gebracht worden. Die Bedienmannschaften und das begleitende Personal seien ebenfalls armenische Militärangehörige gewesen.
In seiner Aussage erklärte Harutyunyan zudem, dass die Befehle zum Abschuss ballistischer Raketen auf dicht besiedelte zivile Gebiete, zivile Infrastruktur und unverteidigte Orte in den Bezirken Tartar, Barda, Goranboy, Beylagan, den Städten Ganja und Mingachevir sowie sogar auf die Halbinsel Abscheron mit der Hauptstadt Baku von Armenien aus erteilt worden seien.
Es wurde erklärt, dass Harutyunyan am 4. Oktober 2020 eine öffentliche Erklärung verbreiten ließ, in der es hieß:
„Auf meinen Befehl hin hat die Verteidigungsarmee heute mehrere Raketenangriffe durchgeführt, um militärische Ziele in Ganja zu zerstören. Ab sofort habe ich einen Waffenstillstand angeordnet, um zivile Opfer zu vermeiden. Sollte der Feind dies nicht als Beispiel nehmen, werden wir mit gleichwertigen und kraftvollen Schlägen fortfahren und die gegnerische Armee zerschlagen und vernichten. Wir sind entschlossen, bis zum Ende zu handeln.“
Diese Erklärung sei auf Vorschlag von Onik Gasparyan vorbereitet und Harutyunyan übergeben worden, der dann seinen Pressesprecher Vahram Poghosyan anwies, sie auf dessen Seite zu veröffentlichen.
Harutyunyan erklärte, dass er, nachdem ihm bewusst geworden sei, keinen Einfluss mehr auf die laufenden Prozesse zu haben, am 31. August 2023 von seinem sogenannten „Präsidentenamt“ zurückgetreten sei.
Die Sitzung wurde mit der Bekanntgabe von Harutyunyans Aussagen sowie Informationen aus Medien und sozialen Netzwerken fortgesetzt, begleitet von der Vorlage fotografischer Beweismittel.
Anschließend wurde die Aussage des Angeklagten Bako Sahakjan aus dem Vorermittlungsverfahren verlesen.
In seiner Aussage erklärte Sahakjan, dass er einer der Mitbegründer der sogenannten „Befreiungsbewegung“ im Jahr 1988 gewesen sei. 1990 habe er sich den sogenannten „Selbstverteidigungskräften“ angeschlossen. Von 1992 bis 1993 sei er stellvertretender Kommandeur des „Selbstverteidigungskomitees“ des illegitimen Regimes gewesen, von 1993 bis 1995 „Nachschubkommandeur“ der sogenannten „Verteidigungsarmee“, von 1995 bis 1996 stellvertretender Kommandeur für auswärtige Beziehungen, und von 1996 bis 1997 stellvertretender Kommandeur der 10. Gebirgsinfanteriedivision. Von 1997 bis 1999 sei er Assistent des armenischen Innen- und Staatssicherheitsministers gewesen, von 1999 bis 2001 sogenannter „Innenminister“ des illegitimen Regimes und von 2001 bis 2007 „Direktor des nationalen Sicherheitsdienstes“. Von 2007 bis 2020 sei er sogenannter „Präsident“ des illegitimen Regimes gewesen und habe zeitweise auch das Amt des „Staatsministers“ übernommen.
Sahakjan sagte aus, dass während des Ersten Karabach-Kriegs alle militärischen Operationen von Sersch Sargsjan geleitet worden seien, der Vorsitzender des „Komitees der Selbstverteidigungskräfte“ und später der sogenannten „Verteidigungsarmee“ gewesen sei, sowie von den damaligen armenischen Verteidigungsministern Wasken Sarkissjan und Wazgen Manukjan. Die Gesamtverantwortung während dieser Zeit hätten Robert Kotscharjan, Vorsitzender des sogenannten „Verteidigungskomitees“, und der damalige Präsident Armeniens, Lewon Ter-Petrosjan, getragen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 29. August angesetzt.
Den angeklagten Personen armenischer Herkunft wird vorgeworfen, im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwere Straftaten begangen zu haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen