Aussagen vor Gericht bestätigen erneut Armeniens Besatzungspolitik VIDEO
Baku, 1. September, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 1. September fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Vor der Befragung erläuterte Richter Zeynal Aghayev den Opfern und erstmals am Verfahren beteiligten Rechtsnachfolgern ihre Rechte und Pflichten.
Zu Beginn der Gerichtsverhandlung informierte der Richter, dass dem Angeklagten Garik Martirosyan ein neuer Pflichtverteidiger auf Staatskosten zugewiesen worden sei.
Garik Martirosyan erhob keinen Einspruch gegen die Ernennung des neuen Verteidigers.
Die Gerichtsverhandlung wurde mit der Verlesung der im Rahmen des Ermittlungsverfahrens abgegebenen Aussagen und weiteren ihm betreffenden Dokumente im Strafverfahren gegen den Angeklagten Davit Ishkhanyan fortgesetzt.
Der Angeklagte Davit Ishkhanyan gab in seiner Aussage im Ermittlungsverfahren an, dass es während seiner Zeit als „Bataillonskommandeur“ seine Aufgabe gewesen sei, die Gebiete von acht Dörfern im Rayon Khojavend/Chodschawänd zu „schützen“ und an Kampfhandlungen teilzunehmen. In der Folgezeit habe er als „Amtsperson“ im Rahmen seiner „Aufgaben“ an der Verwaltung mitgewirkt.
Er gab an, am 10. September 1992 zum Dienst einberufen worden zu sein und in den Reihen der bewaffneten Kräfte der Kampfgruppe des sogenannten Regimes gegen die Aserbaidschanische Armee gekämpft zu haben.
Insgesamt war das von ihm geführte Bataillon an der Besetzung der Rayons Khojavend, Aghdara, Kelbadschar und Aghdam beteiligt. In seiner Aussage im Ermittlungsverfahren erklärte er, dass alle im Krieg verwendeten Waffen und Munition aus dem Hoheitsgebiet der Republik Armenien in die Stadt Khankendi gebracht und von dort an die Korps verteilt worden seien.
Aus den im Gerichtsverfahren vorgelegten Materialien geht hervor, dass, obwohl Davit Ishkhanyan bestreitet, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, er sich während seines Hochschulstudiums der Studentengemeinschaft angeschlossen und an Kundgebungen der Organisationen „Miatsum“ und „Krunk“ teilgenommen hat. Darüber hinaus habe er bis 1992 in der Stadt Khankendi und im Rayon Khojavend an errichteten Kontrollposten bewaffnet Dienst geleistet. Der Angeklagte hat auch am Krieg gegen die Republik Aserbaidschan teilgenommen.
Anschließend wurden im Gerichtssaal die Aussagen und weiteren Dokumente im Strafverfahren gegen den Angeklagten Levon Mnatsakanyan verlesen.
In seiner Aussage im Ermittlungsverfahren erklärte er, dass er im September 1992 seinen Militärdienst in der sogenannten „Armee“ des selbsternannten Regimes als stellvertretender Kommandeur eines Bataillons aufgenommen habe und in der Folge verschiedene Positionen bekleidete. Von Mai 2007 bis November 2012 war er Chef des Generalstabs der sogenannten „Verteidigungsarmee“ des selbsternannten Regimes, von November 2012 bis Juni 2015 stellvertretender Generalstabschef der Streitkräfte der Republik Armenien. Vom 14. Dezember 2018 bis Mai/Juni 2019 war er Direktor der „Rettungsbehörde“ in der Stadt Khankendi und von Mai/Juni 2019 bis Juni 2020 „Polizeichef“. Nach seiner Pensionierung war er nicht mehr berufstätig.
Während seiner Zeit als „Kommandeur“ der sogenannten „Verteidigungsarmee“ wurde die Finanzierung, Bewaffnung und andere damit verbundene Angelegenheiten dieser „Armee“ durch den Generalstab der Streitkräfte der Republik Armenien mit Mitteln aus dem Staatshaushalt der Republik Armenien durchgeführt.
Seit Beginn seines Dienstes als Offizier in der sogenannten „Verteidigungsarmee“ im September 1992 nahm er an Kämpfen während des Ersten Karabach-Kriegs in den Richtungen der Rayons Kelbadschar, Füsuli, Aghdara, Aghdam und Jabrayil/Dschäbrayil teil.
Anschließend wurden die Aussagen und weiteren ihm betreffenden Dokumente im Strafverfahren gegen den Angeklagten David Manukyan verlesen.
David Manukyan erklärte, dass er seit Dezember 1992 als freiwilliger Soldat am Ersten Karabach-Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan teilgenommen habe. Ab etwa Mai 1994 diente er in den von Armenien besetzten Gebieten Aserbaidschans als Berufssoldat in verschiedenen, zumeist leitenden Positionen in der sogenannten „Verteidigungsarmee“ des dort errichteten selbsternannten Regimes. Er habe an Kriegen und anderen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan teilgenommen.
Aus den im Rahmen der Voruntersuchung abgegebenen Aussagen und weiteren ihm betreffenden Dokumenten geht hervor, dass während des Ersten Karabach-Kriegs alle Kampfhandlungen 1992 vom sogenannten „Verteidigungsminister“ des selbsternannten Regimes, Samwel Babajan sowie dem Verteidigungsminister der Republik Armenien, Wasken Sarkissjan, geleitet wurden. Alle Befehle und Anweisungen seien während des Krieges von Babajan und Sarkissjan gegeben, Angriffs- und Gefechtspläne von ihnen ausgearbeitet worden.
Wie auch andere Waffen seien Minen aus der Republik Armenien in die damals besetzten Gebiete Aserbaidschans gebracht worden. Über den konkreten Einsatzort der Minen habe das „Kommando“ der Verteidigungsarmee“ auf Grundlage von Meldungen der jeweiligen Militäreinheiten entschieden. Daraufhin seien unter der Leitung der Kommandeure dieser Einheiten durch deren Pioniertruppen Panzer- und Antipersonenminen an den festgelegten Orten verlegt worden. Manukyan behauptete jedoch, nicht zu wissen, wo sich die entsprechenden Minenkarten befinden.
Aus den Dokumenten geht zudem hervor, dass ethnische Armenier aus Syrien, dem Libanon und dem Irak, die einen Antrag auf Übersiedlung in die Republik Armenien gestellt hatten, in den damals besetzten Gebieten Aserbaidschans angesiedelt wurden.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 4. September angesetzt.
Den angeklagten Personen armenischer Herkunft wird vorgeworfen, im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwere Straftaten begangen zu haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen