Im Gericht Verlesung der Aussagen der angeklagten Armenier abgeschlossen VIDEO
Baku, 5. September, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 5. September fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Das Gerichtsverfahren wurde mit der Verlesung der vom Beschuldigten Levon Balayan vor dem Hauptverfahren abgegebenen Aussagen sowie weiterer ihm zugeordneten Dokumente fortgesetzt.
Laut den im Vorverfahren abgegebenen Aussagen wurde Levon Balayan im Januar 1995 zum Wehrdienst eingezogen und diente bis 1998 als Soldat in Militärstützpunkten in Schuscha, Khankendi und Chodschali, deren Nummern er nicht mehr genau erinnerte. Während dieser Zeit wurde ihm ein automatisches Gewehr vom Typ „AKS-74“ zugeteilt. In den Einheiten, in denen er diente, waren schwere Kampfpanzer der Typen „T-55“ und „T-72“ sowie Schützenpanzer „BMP-1“ und „BMP-2“ aus russischer Produktion stationiert. Er gab an, dass einer der höheren Kommandeure, Levon Mnatsakanyan (derzeit in Haft), häufig die Einheiten besuchte, um die Gefechtsbereitschaft zu überprüfen.
Am 20. September 2020 wurde er zwangsweise vom Militärkommissariat der Stadt Khgankendi zum Dienst in den „Streitkräften“ einberufen und nahm in den ersten Tagen des 44-tägigen Krieges, vom 27. September bis zum 2. Oktober, an Kämpfen in der Ortschaft Sugovuschan auf der „3. Verteidigungslinie“ als Teil einer bewaffneten Einheit teil. Der Name des Bataillons lautete „Alascha“.
L. Balayan gab in seiner Aussage im Vorverfahren an, dass er am 1. Mai 2023 einer von Ruben Vardanyan in den damals von besetzten Gebieten Aserbaidschans gegründeten und finanzierten bewaffneten Einheit beigetreten sei. Seitdem erhielt er über eine Karte der „Artsakhbank“ (eine armenische Bank – Anm. d. Red.) ein monatliches Gehalt von 170.000 Dram, das sind etwa 700 US-Dollar. Am 20. September wurde er von aserbaidschanischen Soldaten festgenommen. Anschließend erklärte der vorsitzende Richter, dass die Verlesung der im Vorverfahren abgegebenen Aussagen aller 15 bestätigten Angeklagten abgeschlossen sei.
Er kündigte an, den Angeklagten Fragen zu stellen, ob es Widersprüche zwischen ihren Aussagen im Vorverfahren und im Gerichtsverfahren gebe und ob sie den verlesenen Aussagen zustimmten.
Die Angeklagten Levon Balayan, Melikset Paschajan und Gurgen Stepanyan bestätigten bis auf wenige Ausnahmen ihre Aussagen aus dem Vorverfahren.
Madat Babayan und Garik Martirosyan bestätigten ihre Aussagen im Vorverfahren vollständig.
Gurgen Stepanyan, David Allahverdyan sowie Erik Gazaryan und Vasili Beglaryan bestätigten ihre Aussagen im Gerichtsverfahren.
David Manukyan bat darum, seine im Gerichtsverfahren abgegebene Aussage berücksichtigt zu werden.
Der Angeklagte Arkadi Gukasyan bat darum, dass seine im Gerichtsverfahren abgegebene Aussage berücksichtigt werden.
Levon Mnatsakanyan erklärte, dass er mit bestimmten Teilen seiner verlesenen Aussage nicht einverstanden sei.
Davit Ishkhanyan bat ebenfalls darum, seine im Gerichtsverfahren abgegebene Aussage zu berücksichtigen.
Die Angeklagten Bako Sahakjan und Arayik Harutyunyan baten das Richterkollegium, ihre Aussagen, die im Gerichtsverfahren gemacht sind, als Grundlage zu nehmen.
Davit Babayan bat nach einer vertraulichen Besprechung mit seinem Verteidiger darum, bei der nächsten Gerichtsverhandlung Stellung zu seiner verlesenen sowie seiner Aussage im Vorverfahren nehmen zu können.
Der vorsitzende Richter nahm den Antrag des Angeklagten zur Kenntnis und erklärte, ihm bei der nächsten Sitzung die Gelegenheit zu geben, zu seiner Aussage Stellung zu nehmen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 8. September angesetzt.
Den angeklagten Personen armenischer Herkunft wird vorgeworfen, im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwere Straftaten begangen zu haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen