Dokumente zu Beschuss aserbaidschanischer Gebiete aus Armenien, Tötung und Geiselnahme von Zivilisten vor Gericht präsentiert VIDEO
Baku, 12. September, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 12. September fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Das Gerichtsverfahren wurde mit der Verlesung von Dokumenten fortgesetzt.
Eines der verlesenen Dokumente betraf den Überfall auf einen Bus am 12. Januar 1991 auf der Straße Choodschawänd–Garadaghly. Der Bus, der von Rahimov Kamal Bakhisch oglu aus dem Bezirk Khodjavend/Chodschawänd gelenkt wurde und in dem sich 25–30 Dorfbewohner aus dem Dorf Khodjavend befanden, wurde am 6. Kilometer der Straße Khodjavend–Kish–Garadaghly von Armeniern mit Schusswaffen unterschiedlicher Kaliber beschossen.
Ein weiteres Dokument bezog sich auf die Tötung von Nazarova Farane Nariman gizi am 28. Januar 1991. Sie wurde im Dorf Khodjavend im Bezirk Khodjavend durch Schüsse mit einer Schusswaffe getötet.
Im nächsten Dokument wurde berichtet, dass der Bewohner des genannten Dorfes, der Schülker der siebten Klasse Mammadov Azer Ispendiyar oglu, am 29. Januar 1991 beim Spielen mit Gleichaltrigen auf der Straße durch Schüsse aus Richtung der Stadt Khodjavend in den Bauchbereich verletzt wurde.
Ein weiteres Dokument zu einem Strafverfahren berichtet, dass Nabiyev Jamal Abbasali oglu am 15. Februar 1991, als er aus dem Dorf Basch Kyschlag im Bezirk Goranboy über Bergpfade ins Dorf Sarysu im Bezirk Khanlar (heute Göjgöl) unterwegs war, in der Nähe des Dorfes Buzlug aus 40–50 Metern Entfernung mit automatischen und anderen Schusswaffen beschossen und getötet wurde.
Ein weiteres verlesenes Dokument betraf den Beschuss eines Busses. Es wurde angegeben, dass am 24. Februar 1991 am 99. Kilometer der Autobahn Yevlakh/Jewlach–Latschin, im Osten der Stadt Khankendi, unbekannte Personen unter Einsatz von Sprengstoffen und automatischen Waffen einen Überfall auf einen mit Passagieren besetzten Bus durchführten, der vom Fahrer Z.Ch. Aliyev vom Transportunternehmen Schuscha gelenkt wurde. Mehrere Zivilisten erlitten unterschiedlich schwere Verletzungen, der Bus wurde unbrauchbar.
Ein weiteres verlesenes Dokument bezog sich auf die Ermordung von Muradov Gorkhmaz Murad oglu. Es wurde mitgeteilt, dass der Mitarbeiter der Polizeiabteilung im Bezirk Aghdam, Muradov Gorkhmaz Murad oglu, am 25. Februar 1991 von Armeniern als Geisel genommen und einen Tag später im Dorf Hajily (Hasly) im Bezirk Khodjavend durch Schüsse getötet wurde.
In den verlesenen Dokumenten wurde ebenfalls der vorsätzliche Mord an Yusifov Khagverdi Schafi oglu am 2. März 1991 durch armenische Angreifer im Dorf Khodjavend, sowie die Ermordung der Dorfbewohner von Garadaghly – Guliyev Akbar Mammad oglu und Huseynov Zulfugar Demir oglu– am 8. März 1991 durch Schüsse, erwähnt. Es wurden auch weitere Strafsachenmaterialien in diesem Zusammenhang verlesen.
Ein weiteres Dokument bezog sich auf die Beschießung eines Hubschraubers während des Fluges am 4. April 1991. Der Hubschrauber des Innenministeriums mit Abgeordneten des Obersten Sowjets der Republik Aserbaidschan an Bord wurde beim Flug ins Dorf Goytala/Göjtala im Bezirk Schuscha beschossen, beschädigt und musste eine Notlandung im Dorf Turschsu durchführen, wobei einige Passagiere verletzt wurden.
Ebenfalls wurden Materialien und Fotos zum Beschuss eines Fahrzeugs vom Typ „GAZ-469“ am 20. Februar 1991, sowie zu den Tötungen von Imanov Daschdemir Teyyub oglu und Musayev Gürzaly Orudsch oglu vorgestellt.
Darüber hinaus wurden Fälle bekannt gemacht, bei denen bewaffnete Gruppen zum Zweck der Tötung von Aserbaidschanern, der Zerstörung ihrer Häuser usw. gegründet wurden, sowie der Beschuss des Dorfes Nebiler im Bezirk Schucsha am 18. April 1991, der Stadt Schuscha am 23. April 1991 und der Angriff auf eine Fahrzeugkolonne auf der Route Schuscha–Aghdam am 19. April 1991.
In einem weiteren Dokument wurde berichtet, dass am 26. April 1991 die Polizeibeamten Khametov Azer Eliyulla oglu und Rakhimkhanov Selimkhan Rakhimkhanovich sowie der Dorfbewohner Verdiyev Najaf Aschraf oglu aus dem Dorf Sarysu durch den Einsatz von Granatwerfern, Maschinengewehren, automatischen Waffen und Scharfschützen getötet und Emin Mikayil oglu Bayramov verletzt wurden.
Gemäß einem weiteren verlesenen Dokument wurde der Ort Sadarak vom 26. bis 28. April 1991 von den armenischen Siedlungen Arazdeyen, Parursevak und vom Fuße des Berges Ghizildagh aus mit Haubitzen und Mörsern beschossen. Hunderte Granaten und Raketen des Typs „Alazan-2M-ICT“ schlugen in Wohngebieten ein. Dabei wurden 26 Dorfbewohner, darunter drei Polizisten, schwer verletzt.
Im Gericht wurde auch auf die in den Jahren 1988–1991 im Wohngebiet Karkijahan begangenen Massenunruhen, die Zerstörung der Häuser aserbaidschanischer Bewohner und die Tötung friedlicher Zivilisten hingewiesen.
Anschließend äußerte sich der Angeklagte David Babayan zu seiner Aussage, die er im Ermittlungsverfahren machte. Er bat das Gericht darum, seine während der Hauptverhandlung gemachten Aussagen als Grundlage zu nehmen.
Danach beantragte der Verteidiger des Angeklagten Gurgen Stepanyan aufgrund gesundheitlicher Probleme seine Entbindung von der Teilnahme am Prozess.
Der Richter fragte den Angeklagten, ob er Einwände habe, woraufhin G. Stepanyan keine Einwände erhob.
Auf Beschluss des Gerichts wurde die Teilnahme des Verteidigers von Gurgen Stepanyan am Prozess beendet.
Es wurde mitgeteilt, dass eine Kopie des Beschlusses zur Ernennung eines neuen Verteidigers auf Staatskosten an die Anwaltskammer der Republik Aserbaidschan gesendet wird.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 15. September angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen