Die Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur

Armenische Bürger fordern Befragung von Paschinjan und OSZE-Vertretern vor Gericht VIDEO

Baku, 22. September, AZERTAC

Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 22. September fortgesetzt.

Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.

Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.

Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.

Der Anwalt des Angeklagten Arayik Harutyunyan stellte einen Antrag und erklärte, dass angesichts der großen Anzahl der im Gericht verlesenen Dokumente die Beweisaufnahme nur teilweise erfolgen solle. Sollte ein bestimmter Abschnitt von Interesse für den Angeklagten oder die Verteidigung sein, könne man sich gezielt an das Gericht wenden und die Prüfung der entsprechenden Beweise beantragen.

Der Angeklagte Arayik Harutyunyan erklärte sich mit dem Antrag einverstanden. Auch die anderen Verteidiger, die Nebenkläger, die Staatsanwälte, die Geschädigten sowie deren Vertreter erhoben keinen Widerspruch.

Richter Zeynal Aghayev gab bekannt, dass das Gericht dem Antrag stattgegeben habe.

Anschließend beantragte der Anwalt des Angeklagten Bako Sahakjan, Kopien der relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, um sich mit den Aussagen seines Mandanten vertraut machen zu können.

Der Richter erklärte, dass die betreffenden Unterlagen über den Protokollführer des Gerichts erhältlich seien.

Der Gerichtsprozess wurde mit der Prüfung der Dokumente fortgesetzt. Es wurde mitgeteilt, dass die vorzulegenden Beweismittel künftig abschnittsweise nach Episoden geprüft werden.

Bei der Prüfung eines Dokuments zum Vorfall vom 23. August 1991 im Dorf Jamilli/Dschamilli des Bezirks Askaran wurde festgestellt, dass ein mit zahlreichen Passagieren besetztes Fahrzeug der Marke „UAZ“ von Armeniern mit automatischen Waffen beschossen wurde.

Dabei kamen N. F. Salahov, V. I. Sadikhov und M. S. Abdullayeva ums Leben, zahlreiche weitere Insassen wurden verletzt.

Eines der vorgelegten Dokumente betrifft den intensiven Beschuss der Dörfer Malibeyli und Guschtschular im Bezirk Schuscha im Februar 1992 mit schweren und leichten Waffen sowie den Angriff auf beide Dörfer unter Einsatz schwerer Technik.

Infolge dieser Ereignisse wurden viele Bewohner des Dorfes Malibeyli getötet, mehrere Personen gelten als vermisst. Im Dorf Guschtschular wurden ebenfalls mehrere Menschen getötet, und zahlreiche Personen wurden als Geiseln genommen.

Ein weiteres Strafverfahren betrifft den Angriff vom 8. September 1991 im Bezirk Chodschawänd, bei dem ein Bus der Marke „Laz“ beschossen wurde.

Laut den geprüften Unterlagen eröffneten in der Nähe der Farm des Dorfes Kisch bewaffnete Armenier mit automatischen Waffen das Feuer auf den Bus. Dabei wurden mehrere Personen noch am Tatort getötet, dutzende weitere verletzt.

Ein weiteres Dokument betrifft den Beschuss des Dorfes Kheyrimli im Bezirk Gazach mit verschiedenen Waffentypen durch bewaffnete Einheiten am 4. und 5. November 1991. Infolge dieses Vorfalls wurden zahlreiche Dorfbewohner getötet und viele weitere erlitten unterschiedlich schwere Verletzungen.

Die Angeklagten reichten im Gerichtsverfahren Anträge ein.

Der angeklagte David Manukyan ergriff das Wort und bat das Gericht, den Staatsbürger der Republik Armenien, Nikol Vovaji Paschinjan (gemeint ist Premierminister Nikol Paschinjan – Anm. d. Red.), als Zeugen zu laden oder ihn alternativ per Videokonferenz an der Gerichtsverhandlung teilnehmen zu lassen.

Der Angeklagte Davit Babayan beantragte, die Ko-Vorsitzenden der OSZE-Minsk-Gruppe, insbesondere Botschafter Andrzej Kasprzyk, sowie den armenischen Außenminister Ararat Mirsoyan als Zeugen vor Gericht zu laden.

„Diese Personen kennen uns und standen in direktem Kontakt mit uns. Sie wären sehr gute Zeugen“, fügte er hinzu.

Der Angeklagte Davit Iskhanyan beantragte, sechs russische Generäle, die einst als Friedenstruppen auf aserbaidschanischem Territorium stationiert waren – General Muradow, General Kosobokow, General Anaschkin, General Wolkow, General Lenzow und General Kulakow – als Zeugen vorzuladen.

„Ich möchte ihnen mehrere Fragen stellen. Sie standen direkt oder indirekt mit 15 der hier anwesenden Personen in Verbindung. Ich wiederhole: direkt oder indirekt. Ich denke, auch das Gericht hätte Fragen an sie. Sollte eine persönliche Teilnahme nicht möglich sein, bitte ich darum, ihre Beteiligung per Videokonferenz sicherzustellen“, sagte er weiter.

Der leitende Assistent des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, äußerte sich zu den Anträgen und erklärte, dass derzeit die von der Anklage vorgelegten Dokumente geprüft würden.

Bezüglich der genannten Personen stellte er fest, dass diese keinen Bezug zu den gegen die Angeklagten erhobenen und derzeit verhandelten Vorwürfen hätten.

Daher bestehe keine Notwendigkeit, sie als Zeugen oder in irgendeiner anderen Funktion vorzuladen.

Auf dieser Grundlage beantragte der Staatsanwalt, die Anträge abzulehnen.

Nach Anhörung aller Parteien entschied das vorsitzende Gericht, die gestellten Anträge zurückzuweisen.

Ein Dokument betreffend den Abschuss eines Militärhubschraubers am 20. November 1991 gibt an, dass bei dem Vorfall 22 Personen ums Leben kamen, darunter unter anderem: der Generalstaatsanwalt Aserbaidschans, Ismat Gayibov, der Berater des Staates für Verteidigung und Staatssicherheit, Miliz-Generalmajor Mahammad Asadov, der Staatssekretär Tofig Ismayilov, der Vizepremier Zulfü Hajiyev, die Abgeordneten des Nationalen Parlaments Vagif Jafarov und Vali Mammadov, der Abteilungsleiter der Präsidialverwaltung und Journalist Osman Mirzayev, der stellvertretende Innenminister Kasachstans, Generalmajor Saylal Serikov Dosumovich, das Mitglied des Aserbaidschanischen Journalistenverbands und Fernsehjournalist Ali Mustafayev und weitere.

Im Dorf Garakend im Rayon Chodschawänd wurde der Ort des Geschehens besichtigt. Man fand Beschädigungen an der Rotorwelle, Einschusslöcher in dieser und andere Einschuss-Spuren am Hubschrauber etc.

Ein weiteres Dokument betrifft den Mord an Salatin Aziz gizi Asgarova und weiteren Personen.

Ein Dokument vom 28. Januar 1992 über einen Passagierhelikopter besagt, dass dieser von den Streitkräften Armeniens mit einer Rakete abgeschossen wurde. Dabei stürzte der Helikopter auf eine Landstraße, explodierte, und 42 Menschen kamen ums Leben.

Es wurden auch Unterlagen zum Völkermord von Chodschali vorgelegt. Es wurde berichtet, dass eine Tatortbesichtigung mit dem Hubschrauber über das Gebiet durchgeführt wurde, und man sah, wie in der Stadt Chodschali Häuser in Flammen standen, etwa 500 Leichen, beschädigte und verbrannte Autos und Busse verschiedener Marken auf den Straßen, sowie armenische Soldaten, die zu Fuß durch die Straßen gingen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Hubschrauber, in dem sich Ermittlungs- und Einsatzkräfte befanden, von armenischen Streitkräften mit automatischen Waffen beschossen.

Laut Dokumenten hat der Fotograf Ilgar Jafarov von „Aserinform“ (heute AZERTAC) ausgesagt, dass er sofort, nachdem er am 26. Februar 1992 von dem Völkermord von Chodschali erfahren hatte, in das Gebiet gefahren sei. Am Morgen des 1. März hielt er sich vor der Moschee in Aghdam auf, fotographierte Überlebende, die vor Kälte erstarrt oder verletzt waren, wartende Menschen, deren Angehörige ermordet worden waren, und Leichen, die hergebracht wurden.

Als Zeuge wurde auch Ogtay Mammadov, Reporter der Redaktion Fotoinformation, angehört; er sagte aus, dass er am 3. März 1992 ins Krankenhaus für Notfallmedizin in Baku gegangen sei, um Fotos von Verletzten aus Chodschali zu machen. Er konnte sich an 8-jährige Khatira Orujova erinnern, deren Eltern ermordet worden seien; an 18-jährige Khuraman, deren zwei Brüder vor ihren Augen getötet wurden; an den 13 14jährigen Mübariz Hamidov/Mübariz Mahmudov, deren Beine erfroren waren, als sie beim Fliehen durch einen verschneiten Wald in der Nähe des Dorfes Nakhtschwanli unterwegs waren; er wusste jedoch keine weiteren Identitäten der anderen Verletzten.

Darüber hinaus wurden die Aussagen von Mikhail Tschanurov, Chefredakteur der Fotohchronik Abteilung von „Aserinform“, und Mais Mammadov, Leiter der aserbaidschanischen Niederlassung des Fernsehsenders „Ostankino“, als Zeugen vorgelesen.

Die Untersuchung der Dokumente wurde von Beweisfotos begleitet.

Der Staatsanwalt Fuad Musayev beantragte unter Berufung auf die Begehung von Kriegsverbrechen in den Jahren 1991 1992, ein Interview mit Manvel Grigoryan (ehemaliger stellvertretender Verteidigungsminister von Armenien) als Beweismittel zuzulassen.

Der Richter gewährte den Antrag des Staatsanwalts.

Während des Prozesses bat der Angeklagte Davit Ishkhanyan um Möglichkeit eines vertraulichen Treffens mit seinem Anwalt.

Der Antrag wurde genehmigt.

Nach dem vertraulichen Treffen legte Grigoryan ein Videointerview vor, in dem er zugab, an Verbrechen gegen den Staat und das aserbaidschanische Volk teilgenommen zu haben. Er berichtete über die Aktivitäten der kriminellen Organisation, die er leitete, über die Bewaffnung ihrer Mitglieder und deren Einsatz in aserbaidschanischem Gebiet. „Wir haben sie sogar von der Straße weg entführt, festgenommen, geschlagen, eingeschüchtert, damit sie nicht kommen… In der Schule von Aghbulag waren sowohl Armenier als auch Türken zusammen, es war eine große Schule. Wir haben in Zwangsschulen gearbeitet, damit die Kinder Türken bekämpfen…“, heißt es in dem Interview, in dem Grigoryan erklärt, dass sie „alles bewusst durchgeführt haben, wir haben es gesteuert…“.

Die nächste Gerichtssitzung ist für den 25. September angesetzt.

Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:

Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.

Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:

∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges

∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen

∙ Artikel 103 – Völkermord

∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung

∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung

∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord

∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung

∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit

∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen

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