Ehemaliger stellvertretender Verteidigungsminister Manvel Grigoryan gesteht armenische Besetzung – Gericht prüft Beweis VIDEO
Baku, 25. September, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 25. September fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Zu Beginn der Sitzung beantragte der Angeklagte Levon Mnatsakanyan, mehrere Sitzungsprotokolle einsehen zu dürfen, und bat um die entsprechende Möglichkeit. Der vorsitzende Richter sicherte ihm an, dass ihm mit Hilfe eines Übersetzers Zugang zu den Protokollen ermöglicht werde.
Die Verhandlung wurde mit der Prüfung eines Interviews des ehemaligen stellvertretenden Verteidigungsministers Armeniens, Manvel Grigoryan, als Beweismittel fortgesetzt.
In dem Interview berichtete Grigoryan, der von Armenien zur Besetzung aserbaidschanischer Gebiete entsandt worden war, über die ihm von Armenien erteilten Befehle und die auf aserbaidschanischem Hoheitsgebiet, insbesondere im Dorf Aghkend begangenen Straftaten und Provokationen.
Grigoryan sprach außerdem über die Beteiligung der ehemaligen armenischen Präsidenten Robert Kotscharjan und Sersch Sargsjan an der damaligen Besetzung aserbaidschanischer Gebiete.
Er gab an, dass hochrangige Militärs, darunter Generäle und Oberste, von Armenien in die besetzten Gebiete geschickt wurden, um dort Militäreinheiten zu bilden. Einen dieser Generäle nannte er beim Namen: Artusch, der aus Gjumri stammt.
Grigoryan räumte ein, dass Aserbaidschaner getötet und Dörfer geplündert wurden. Er sagte: „Wir begannen, die Dörfer der Türken einzunehmen. Wir sind in die Dörfer eingedrungen, haben sie zerstört und vernichtet. Wir haben gegen die Aserbaidschaner Terror ausgeübt und sie eingeschüchter.
Weiter berichtete Grigoryan, dass er Kommandeur einer Brigade der armenischen Streitkräfte war. Er wurde nach Armenien zurückgerufen und auf Befehl des Verteidigungsministers Vazgen Manukyan in die damals besetzten Gebiete Aserbaidschans entsandt. Anschließend wurden 47 Dörfer im Rayon Füsuli besetzt.
Anschließend wurden vor Gericht mehrere Dokumente im Rahmen der Strafsache verlesen.
Die vorgelesenen weiteren Dokumente bezogen sich auf die Tötung, Verletzung, versuchte Tötung von Aserbaidschanern sowie auf andere Verbrechen.
Gleichzeitig wurden auch mehrere Fotos gezeigt.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 26. September angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen