Prozess gegen armenische Staatsbürger: Vor Gericht Dokumente über Raketenangriff auf aserbaidschanische Bezirke und Stadt Mingachevir vorgelegt VIDEO
Baku, 2. Oktober, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 2. Oktober fortgesetzt.
Ihnen würden zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk vorgeworfen. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Zunächst sagte Opfer Ilham Mammadov vor Gericht aus. Er berichtete, dass er am 10. Mai 2002 während seines Wehrdienstes auf dem Weg zu einem Posten in der Ebene Harami - ein Gebiet, das den Bezirk Füsuli und einen großen Teil des Bezirks Beylagan umfasst - gefangen wurde.
I. Mammadov erklärte, dass er zu diesem Zeitpunkt unbewaffnet gewesen sei. Die armenischen Soldaten hätten ihn geschlagen und gefoltert.
Er sagte aus, dass einer der Offiziere, der ihn geschlagen habe, besondere Grausamkeit gezeigt habe. Das Opfer gab an, den Namen dieses Offiziers später erfahren zu haben – sein Name sei Levon.
Das Opfer erklärte in seiner Aussage gegenüber dem leitenden Assistenten des Generalstaatsanwalts, Vusal Aliyev, und wies auf den Angeklagten Levon Mnatsakanyan hin, dass dieser für die gegen ihn verübte Grausamkeit verantwortlich sei. Es äußerte sich wie folgt:
„Er schlug mich zunächst mit der Faust gegen den Kopf und anschließend mit dem Gewehrkolben. Er zwang mich, auf einen Schützengraben zu steigen, und eröffnete das Feuer mit seinem Gewehr. In diesem Moment war mein Rücken in Richtung der Stellungen der aserbaidschanischen Streitkräfte gerichtet. Er brachte mich absichtlich in eine Position, in der unsere eigenen Soldaten mich versehentlich hätten treffen können. Anschließend wurde ich unter Zwang durch verminte Gebiete geführt.“
I. Mammadov erklärte, dass er eine Woche lang auf dem damals von den armenischen Streitkräften besetzten Gebiet Aserbaidschans festgehalten worden sei. Anschließend sei er nach Armenien gebracht worden. Nach einer Gefangenschaft von 6 Monaten und 15 Tagen sei er an Aserbaidschan übergeben worden.
In seiner Antwort auf die Fragen der Verteidigung erklärte das Opfer, dass er Levon Mnatsakanyan bis zu seiner Gefangennahme nicht gekannt habe und auch nichts über dessen damalige Funktion gewusst habe. „Aber anhand der Art und Weise, wie man sich ihm gegenüber verhalten hat, vermute ich, dass er der Stabschef war“, fügte er hinzu.
In seiner Aussage auf die Fragen von Levon Mnatsakanyan erklärte der Geschädigte, dass er im Jahr 1973 geboren wurde und zum Zeitpunkt seiner Gefangennahme den Rang eines Oberleutnants innehatte.
Er sagte: „Beim Abschluss meines Studiums am Landwirtschaftlichen Institut Aserbaidschans erhielt ich den Offiziersrang. Es gab dort eine militärische Fakultät.“
Er fügte hinzu, dass er während seines Wehrdienstes zunächst im Hinterland diente und später an die Front versetzt wurde. Kurz vor seiner Entlassung aus dem Militärdienst sei er in Gefangenschaft geraten.
Der Angeklagte Levon Mnatsakanyan bestätigte, dass sich ein solcher Vorfall im Jahr 2002 ereignet habe – ein aserbaidschanischer Soldat sei gefangen genommen worden.
Er erklärte, dass dieser Soldat verhört und von Ermittlern einvernommen worden sei und anschließend an die zuständigen Behörden übergeben wurde. Darüber hinaus behauptete der Angeklagte, dass der Gefangene keinen Misshandlungen ausgesetzt gewesen sei und mit Wasser und Brot versorgt worden sei.
In seiner Antwort auf die Fragen des die Anklage vertretenden Staatsanwalts erklärte L. Mnatsakanyan, dass er nicht wisse, ob es sich bei dem damaligen Gefangenen um I. Mammadov handelte, und dass er diese Person nicht kenne.
Vor Gericht wurden auch Dokumente vorgelegt, die sich auf den Raketenbeschuss während des Vaterländischen Krieges in Richtung des Bezirks Jewlach, des Dorfes Goran im Bezirk Goranboy sowie auf den Beschuss der Stadt Mingachevir beziehen. Ebenfalls wurden Dokumente über Raketenangriffe am 22. Oktober 2020 auf die Bezirke Siyazan, Kurdamir und Gabala präsentiert.
Weitere vorgelegte Dokumente betreffen die von den armenischen Streitkräften in den besetzten Gebieten verursachten Zerstörungen sowie Schäden an Privathäusern, Nichtwohngebäuden und Kulturerbe.
Vor Gericht wurden zudem Dokumente präsentiert, die den massiven Schaden am Waldbestand im Bezirk Latschin sowie die Zerstörung von Häusern im Bezirk Latschin und anderen Gebieten belegen.
Außerdem wurden Dokumente zu illegaler Ansiedlung von Bevölkerung, Waffen-Schmuggel in die Region Berg-Karabach und den Einsatz von Phosphorgranaten vorgelegt.
Die Untersuchung der Dokumente wurde durch Fotos ergänzt, die mit den Strafverfahren in Verbindung stehen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 3. Oktober angesetzt.
Sie sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen