Vor Gericht Dokumente über Rekrutierung ausländischer Söldner durch Armenien für Militäreinsätze gegen Aserbaidschan vorgelegt VIDEO
Baku, 9. Oktober, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 9. Oktober fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, einige der Opfer, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Zunächst wurden im Gerichtsverfahren Dokumente zu Söldnerkämpfern verlesen, die an militärischen Operationen beteiligt waren.
So wurden Dokumente vorgestellt, die von verschiedenen staatlichen Institutionen Aserbaidschans eingereicht worden waren, und entsprechende Fotografien gezeigt.
Laut einem Dokument vom 24. Oktober 2020 unternahm Armenien während des 44-tägigen Vaterländischen Krieges ernsthafte Anstrengungen, um die erlittenen Verluste auszugleichen, indem es versuchte, ausländische Staatsangehörige in die armenischen Streitkräfte auf den damals von Armenien besetzten souveränen Gebieten Aserbaidschans einzugliedern.
Insbesondere wurden von der armenischen Regierung sowie armenischen Diasporaorganisationen in Drittländern dringende Aufrufe an Mitglieder der armenischen Gemeinschaft verbreitet, sich aktiv an den Kämpfen in den zu diesem Zeitpunkt von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebieten zu beteiligen.
Es wurden gezielte Ticketverkaufskampagnen in ausländischen Staaten organisiert und Sammelpunkte bestimmt.
Infolgedessen nahmen ausländische Kämpfer aus Frankreich, den USA, Syrien, der Russischen Föderation und anderen Ländern an den damaligen Kampfhandlungen auf aserbaidschanischem Staatsgebiet teil, das sich unter armenischer Besatzung befand.
An den Kampfhandlungen beteiligten sich auch die Organisation „VoMA“ (ein in Jerewan tätiges militärisches Trainingszentrum), ASALA sowie weitere Terrororganisationen.
Ein weiteres Dokument bestätigt, dass die Organisation „VoMA“ von Vladimir Vartanov gegründet wurde, einem engen Freund des ehemaligen armenischen Präsidenten Sersch Sargsjan, weiterer ihm nahestehender Personen sowie des bekannten ASALA-Mitglieds Alec Yenikomshian.
Die Militärübungen der Organisation fanden im Winter in den armenischen Regionen Jermuk/ Dschermuk und Dilijan/Dilidschan, im Sommer in der vormals besetzten aserbaidschanischen Region Kelbadschar, im Dorf Keshdak/Keschdäk, sowie in der armenischen Ortschaft Bjni im Gebirgsland statt.
Die Ausbildungseinheiten wurden geleitet von armenischen Staatsbürgern: Vardan Enokyan, Samvel Galstyan, Bagrat Beglaryan, Artak Bagratyan, Levon Gevorgyan, Badal Safaryan, Gor Melkonyan, Garegin Bagdyan und Spartak Hovhannisyan.
Gruppenleiter war Gevorg Grigoryan, für die Unterbringung der Mitglieder war Edgar Arshakyan verantwortlich, für die Verpflegung Kosh Galstyan, und als Hauptausbilder fungierte Vaginak Vartanov, der Sohn von Vladimir Vartanov.
Die Koordination mit Armeniern in der Russischen Föderation wurde von Gayane Arturovna Tananyan, Ehrenmitglied der Russland-Vertretung der Organisation Yerkrapah, durchgeführt.
Die Finanzierung der Organisation erfolgte hauptsächlich durch Spenden aus der Russischen Föderation, den USA, Frankreich, Österreich und dem Libanon sowie durch Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen armenischer Geschäftsleute in Armenien.
Ein weiteres Dokument gibt an, dass der VoMA-Leiter Vladimir Vartanov, geboren 1965 in Jerewan, im Jahr 1992 Berater des damaligen Verteidigungsministers Wasken Sarkissjan war und die Ideologie der "Notwendigkeit der Selbstverteidigung" des Nazi-Kollaborateurs Garegin Nzhdeh unterstützt.
Seit Beginn der Kämpfe in Richtung Sugovushan am 27. September 2020 nahmen ausländische Staatsbürger aus dem Libanon, Frankreich und den USA aktiv an den Gefechten auf Seiten der armenischen Streitkräfte teil.
Die sogenannten „Freiwilligengruppen“ aus dem Ausland wurden von einem libanesischen Staatsbürger mit dem Spitznamen Baron Norik angeführt. Zu den Mitgliedern zählten unter anderem zwei Personen namens Hakop, je einer aus dem Libanon und aus den USA.
Der französische Staatsbürger Gilbert Minassian, der enge Beziehungen zur ASALA unterhält, bestätigte, dass er 15 französische Staatsbürger armenischer Herkunft zu Kampfzwecken auf, die damals von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete geschickt hatte.
Weitere ausländische Staatsangehörige, die als „Freiwillige“ an Kampfhandlungen gegen Aserbaidschan teilnahmen, waren: Artur Oganisyan (Frankreich), Stephan Keshishyan (Syrien), Gevorg Khachyan (Libanon), Armen Knyazyan (Spanien), Arushan Badasyan (USA) und andere. Laut dem vorgestellten Dokument unterhielt Armen Artavadzi Knyazyan, geboren 1974, enge Beziehungen zu Arayik Harutyunyan und hatte bereits 2016 an den April-Kämpfen teilgenommen.
Er wanderte zunächst nach Deutschland aus und ließ sich später mit seiner Familie in Spanien nieder, wo er die spanische Staatsbürgerschaft erhielt. In der Stadt Lloret de Mar (Girona) betrieb er drei Restaurants unter dem Namen El Italiano Giorgio.
Mit Beginn des Vaterländischen Krieges 2020 reiste er zusammen mit seinen Cousins Sarkis und Norik in die besetzten aserbaidschanischen Gebiete, wo er aktiv an Kampfhandlungen im Bestande von armenischen Streitkräften teilnahm.
Nach seinem Tod wurde ihm vom illegalen Regime der Titel eines „Helden“ verliehen.
Artur Oganisyan, aus der französischen Stadt Marseille, nahm laut Dokumenten 2020 an Gefechten in den Regionen Hadrut und Jabrayil/Dschäbrayil auf Seiten der armenischen Streitkräfte teil.
Ein weiteres Dokument belegt, dass auf den vormals besetzten Gebieten Aserbaidschans neben den armenischen Streitkräften auch ausländische Söldner aus Syrien, der Russischen Föderation, Spanien, Kanada, Frankreich, Griechenland, dem Libanon, aus Ländern des Nahen Ostens und Lateinamerikas sowie Mitglieder terroristischer Organisationen an Kampfhandlungen gegen die aserbaidschanischen Streitkräfte beteiligt waren.
Diese Söldner wurden zunächst für Schulungen der armenischen Truppen in Bereichen wie Aufklärung, Sabotage, Terror- und Sprengstoffanschläge eingeladen. Später nahmen sie direkt an den Kampfhandlungen teil.
Anschließend wurden weitere Dokumente zu folgenden Verbrechen vorgestellt:
Beschuss von Wohngebieten in den Bezirken Tovuz und Gazakh im Juli 2020
Die Ermordung von fünf Personen in einem GAZ-53-Fahrzeug am 27. August 1992 im Dorf Gulustan im Bezirk Goranboy
Der Beschuss aserbaidschanischer Zivilisten am 19. September 1992 im selben Dorf
Die Tötung von Yagubova Aynurn Haschtarkhan gizi, sowie die Tötung von Aslanov Firdovsi Bayram oglu, Aslanov Kamran Ramiz oglu, sowie weiterer Personen am 26. Juni 1993.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 10. Oktober angesetzt.
Die Angeklagten sollen im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwerwiegende Straftaten begangen haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem: Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen