Im Gericht Aussagen über Tötung und Geiselnahme aserbaidschanischer Zivilisten durch armenische Streitkräfte verlesen VIDEO
Baku, 23. Oktober, AZERTAC
Der Gerichtsprozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan sowie weitere Personen wurde am 23. Oktober fortgesetzt.
Die Angeklagten werden beschuldigt, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben. Dazu zählen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Völkermord, die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Kriegsbräuche, Terrorakte, Finanzierung von Terrorismus, die gewaltsame Machtübernahme sowie zahlreiche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens.
Die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin.
Die Angeklagten, ihre Anwälte, eine Gruppe von Opfern, deren Rechtsnachfolger und Vertreter sowie die Staatsanwälte waren bei der Verhandlung anwesend.
Der Vorsitzende Zeynal Aghayev erklärte, dass 82 Geschädigte mit einer schriftlichen Erklärung an das Gericht herangetreten sind und mitgeteilt haben, dass sie nicht an dem Gerichtsverfahren teilnehmen können. Sie baten darum, dass ihre Aussagen aus der ersten Ermittlungsphase im Gerichtsverfahren berücksichtigt werden.
In seiner Erklärung schilderte Azad Kamal oghlu Tahirov, dass er während seiner Gefangenschaft von einem armenischen Polizisten namens Maksim brutal misshandelt worden sei. Der Beamte habe ihm mit dem Gewehrkolben einen Zahn ausgeschlagen und eine brennende Zigarette auf seinem Hals ausgedrückt. Anschließend habe er die Gefangenen gezwungen, Russisch Roulette zu spielen.
„Maksim lud eine Kugel in die Trommel eines Revolvers, richtete die Waffe abwechselnd auf mich und meinen Mitgefangenen Schahlar Gurbanov und drückte ab“, heißt es in Tahirovs Aussage. Zweimal habe sich dabei kein Schuss gelöst. Doch als der Polizist die Waffe auf den Kopf des Gefangenen Taghi Bayramov richtete, habe sich ein Schuss gelöst. Bayramov sei auf der Stelle tot gewesen. Auf Befehl der armenischen Kämpfer sei die Leiche anschließend an einem Flussufer verscharrt worden.
Auch andere Opfer kamen in schriftlichen Erklärungen zu Wort.
Talib Taghiyev berichtete, dass er 1991 in der Nähe des Dorfes Havisli im Bezirk Jabrayil/Dschäbrayil mit seinem Auto angehalten und zur Polizeistation in Hadrut gebracht wurde, wo er gefoltert wurde. Während der Untersuchung erkannte er die Folterer V.E. Martirosyan, M.G. Konstandov und P.M. Ayriyan wieder.
Ilham Aghayev gab an, dass er 1994 im Bezirk Tartar verwundet und gefangen genommen wurde. Er wurde vor seiner Inhaftierung im Gefängnis von Schuscha im Dorf Garadaghli im Rayon Chodschawänd und im Kinderkrankenhaus von Khankendi festgehalten. Seine Verletzungen wurden nicht behandelt, und er wurde vom Wärter Kamo geschlagen.
Vahid Rahimov berichtete, dass er zusammen mit seiner Ehefrau Fadina Galina 1993 bei der Besetzung des Dorfes Khanlyg im Bezirk Gubadli als Geisel genommen wurde. Er wurde mit dem Kolben und dem Lauf eines Maschinengewehrs schwer gefoltert.
Rasim Mammadov wurde 1993 durch eine Granatenexplosion verletzt und bewusstlos gefangen genommen. Er wurde an einem unbekannten Ort festgehalten und später auf einer Farm im Gebiet des Bezirks Goris in Armenien misshandelt und geschlagen.
Nazim Abdullayev sagte aus, dass er 1991 zwischen Khankendi und Schuscha gefangen genommen wurde, drei Tage lang ohne Essen und Trinken festgehalten und brutal geschlagen wurde.
Ilham Rahimov berichtete, dass er und vier seiner Kameraden während der Besetzung des Dorfes Garadaghli verletzt wurden, während sechs weitere getötet wurden.
Niyyat Ahmadov gab in seiner Aussage an, dass er am 18. April 1993 zusammen mit seinem Vater Binat, seiner Mutter Busat, seinen Schwestern Zovgiyya, Schargiyya und Arzu sowie den Nachbarn Zubeyda, Schamama und anderen in einer Steinhöhle im Dorf Baschlibel des Bezirks Kelbadschar Zuflucht suchte, um ihr Leben zu retten.
An diesem Tag eröffneten armenische Soldaten das Feuer auf die Höhle, in der sie sich versteckt hielten. Seine Mutter Busat, seine Schwester Zovgiyya sowie Gülgäs, Ahliman, Tschitschäk, Yagut, Hüseyn, Mahammad, Aygün, Surchay und Tschingiz wurden durch Schusswunden getötet. Solmaz Aliyeva gab an, dass sie sich 1992 beim Angriff auf Schuscha mit ihrer Familie im Keller versteckte, später als Geisel genommen und ins Gefängnis von Khankendi gebracht wurde. Sie wurde vier Tage ohne Essen festgehalten und mit dem Tod bedroht.
Gadir Mammadov berichtete, dass er 1993 im Bezirk Füsulii gefangen genommen wurde, anderthalb Jahre im Gefängnis von Schuscha verbrachte und nach schweren Folterungen aus der Gefangenschaft fliehen konnte.
Etrabe Aliyeva erklärte, dass während der Chodschliner Tragödie 1992 ihr Schwager Tapdig und seine achtjährige Tochter von armenischen Soldaten erschossen wurden und sie selbst verletzt wurde und es nur mit großer Mühe nach Aghdam schaffte.
Arif Azizov berichtete, dass die Einwohner von Chodschali sich nach dem Verstecken im Keller in Richtung Dorf Nachtschiwanli in den Wald zurückzogen, jedoch am 27. Februar 1992 von armenischen Soldaten umzingelt und gefangen genommen wurden.
Fikret Valiyev erklärte, dass beim Völkermord von Chodschali die Stadt mit Panzern und gepanzerten Fahrzeugen beschossen wurde, Häuser verbrannten, sein Bruder vermisst wird und von seiner Schwester sowie mehreren Verwandten keine Nachricht vorliegt.
Während der Gerichtsverhandlung wurden auch weitere Aussagen von Opfern verlesen. Diese Aussagen bestätigen die Massentaten an aserbaidschanischen Militär- und Zivilpersonen, darunter Folter, Mord, Geiselhaft und Misshandlungen, die von armenischer Seite begangen wurden.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 24. Oktober angesetzt.
Den angeklagten Personen armenischer Herkunft wird vorgeworfen, im Rahmen des Angriffskriegs Armeniens gegen Aserbaidschan schwere Straftaten begangen zu haben. Dieser Krieg wurde unter direkter Leitung und aktiver Beteiligung hochrangiger Vertreter des armenischen Staates geplant, zentral organisiert und durchgeführt. Zu den verantwortlichen Hauptakteuren zählen unter anderem Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles. Sie sollen dabei auf der Grundlage mündlicher und schriftlicher Befehle sowie durch materielle, technische und personelle Unterstützung gehandelt haben – mit direkter Kontrolle durch staatliche Organe, Streitkräfte und illegale bewaffnete Gruppen Armeniens.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich aktiv an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren bewaffneten Formationen beteiligt zu haben. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem:
Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan und Melikset Pashayan.
Die Anklagepunkte sind vielfältig und schwerwiegend. Sie umfassen unter anderem folgende Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan:
∙ Artikel 100 – Führen eines Angriffskrieges
∙ Artikel 102 – Angriffe auf international geschützte Personen/Einrichtungen
∙ Artikel 103 – Völkermord
∙ Artikel 105–107, 109–110 – Ausrottung, Zwangsumsiedlung, Verfolgung, gewaltsame Einführung
∙ Artikel 112–115, 116, 118 – Freiheitsberaubung, Folter, Kriegsverbrechen, Plünderung
∙ Artikel 120 – Vorsätzlicher Mord
∙ Artikel 192, 214, 214-1 – Illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung
∙ Artikel 218, 228, 270-1 – Bildung krimineller Vereinigungen, illegaler Waffenbesitz, Gefährdung der Luftsicherheit
∙ Artikel 277, 278, 279 – Attentate auf Amtsträger, gewaltsame Machtübernahme, Bildung illegaler bewaffneter Gruppen.